L 9 AS 33/06Hessisches LSG - Rückforderungen der ARGE
L 9 AS 33/06Hessisches LSG - Rückforderungen der ARGE
Das Hessische LSG hat rechtskräftig entschieden, dass ein Hilfebedürftiger grundsätzlich auf dei Richtigkeit eines Bescheid vertrauen darf. Die Möglichkeiten der Rückforderung werden damit deutlich eingeschränkt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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