SG Gießen S 29 AS 3/09 ER Einnahmen aus Welpenverkauf

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kleinchaos
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SG Gießen S 29 AS 3/09 ER Einnahmen aus Welpenverkauf

#1

Beitrag von kleinchaos »

Tenor:
Einnahmen aus dem Verkauf von Jungtieren sind anrechenbar. Einen Mehrbedarf wegen Tierhaltung gibt es nicht.
1. Das SGB II sieht keinen Mehrbedarf für die Haltung von Tieren vor.
2. § 3 Abs. 2 ALG II-VO umfasst bei einer Tierzucht nur solche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufzucht der für den Verkauf bestimmten Tiere stehen.
3. Einkommen ist vorrangig für die Bedarfsdeckung der Hilfebedürftigen einzusetzen, nicht für eine Tierhaltung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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