BSG Sperrzeit keinen Beratungspflicht B 11a/7a AL 72/06 R

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Günter
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BSG Sperrzeit keinen Beratungspflicht B 11a/7a AL 72/06 R

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Beitrag von Günter »

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 17.10.2007, B 11a/7a AL 72/06 R

Minderung des Arbeitslosengelds - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitsuche - keine Pflicht der BA zur individuellen Belehrung - Anforderungen an Hinweise der BA in Aufhebungsbescheiden - Verschulden - subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab

Leitsätze

1. § 37b SGB 3 sieht keine Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur individuellen Belehrung über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Arbeitsuche vor (Bestätigung von BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R = BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr 1).

2. Zur Frage, ob die in Aufhebungsbescheiden der Bundesagentur für Arbeit enthaltenen Hinweise auf eine mögliche Verringerung der Höhe des zukünftigen Leistungsanspruchs bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung inhaltlich richtig sind (Anschluss an BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 56/06 R = SozR 4-4300 § 37b Nr 5).
Entgegen der Rechtsansicht des LSG war die Beklagte nicht verpflichtet, den Kläger auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung individuell hinzuweisen. Denn § 37b SGB III sieht weder nach seinem Wortlaut noch nach seiner Systematik eine individuelle Belehrungspflicht vor. Ein fehlender Hinweis kann nur bei der Beurteilung, ob der Arbeitslose seine Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung schuldhaft verletzt hat, von Bedeutung sein (vgl Senatsurteil vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R - BSGE 95, 9, RdNr 23 = SozR 4-4300 § 140 Nr 1 RdNr 23). Der Hinweis der Beklagten auf die Möglichkeit einer Minderung des zukünftigen Leistungsanspruchs ist ohnedies inhaltlich richtig und trägt dem Umstand Rechnung, dass die Minderung nicht nur von objektiven, sondern auch subjektiven Gegebenheiten abhängig ist (Anschluss an Urteil des 7. Senats des BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 56/06 R - s Terminbericht Nr. 37/07 vom 29.8.2007 - Fall 5). Die entscheidungserhebliche Frage, ob dem Kläger bezüglich der Nichterfüllung der Obliegenheit zur frühzeitigen Meldung subjektiv Verschulden vorgeworfen werden kann, lässt sich nach den bislang getroffenen Feststellungen des LSG nicht abschließend beantworten.

SG Münster - S 5 AL 209/04 -
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 27/05 - - B 11a/7a AL 72/06 R -
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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