BSG Rechtswidriger Verwaltungsakt B 7/7a AL 16/06 R

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Günter
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BSG Rechtswidriger Verwaltungsakt B 7/7a AL 16/06 R

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Beitrag von Günter »

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 28.8.2007, B 7/7a AL 16/06 R

Fortsetzungsfeststellungsklage - berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Außenprüfungsverfügung nach § 304 SGB 3 - Rehabilitationsinteresse - fehlende Feststellungen zur Rechtswidrigkeit - verfassungs- und europarechtskonforme Auslegung

Leitsätze

Das unangekündigte Betreten ihres nicht öffentlichen Betriebsbereichs durch Mitarbeiter der BA begründet ein berechtigtes Interesse (sog Rehabilitationsinteresse) einer GmbH an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer erledigten Außenprüfungsverfügung.


1) Das Berufungsurteil wurde aufgehoben und die Sache an das LSG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Das LSG hat das Interesse der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Prüfungsverfügung zu Unrecht verneint. Die Anordnung einer nicht angekündigten Außenprüfung greift in das Recht am Gewerbebetrieb ein (Möglichkeit der Geschäftsschädigung). Hat sich die Verfügung - wie hier - durch Vollzug erledigt, muss jedenfalls nachträglicher Rechtsschutz hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Außenprüfung gewährt werden.

SG Nürnberg - S 5 AL 293/03 -
Bayerisches LSG - L 11 AL 128/04 - - B 7/7a AL 16/06 R -
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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