Arbeitnehmer, die nach einer Beschäftigung im EU-Ausland in Deutschland arbeiten und dann hier ihren Job verlieren, müssen sich nicht mit einem fiktiv berechneten Arbeitslosengeld begnügen. Maßgeblich ist der zuletzt in Deutschland bezogene Lohn.
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BSG - B 11 AL 12/14 R - ALG bei Auslandstätigkeit
BSG - B 11 AL 12/14 R - ALG bei Auslandstätigkeit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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