Hess. LSG - L 9 AL 129/08 Überforderung ist Kündigungsgrund
Hess. LSG - L 9 AL 129/08 Überforderung ist Kündigungsgrund
Kündigt ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund, erhält er Arbeitslosengeld erst nach einer Sperrzeit von 12 Wochen. Ein wichtiger Grund für die Kündigung kann jedoch in der objektiven Überforderung des Arbeitnehmers liegen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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