Arbeitsagentur muss Freistellungen beim Arbeitslosengeld berücksichtigen
http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 25772.html
BSG - B 11 AL 15/17 R - Freistellung zählt bei ALG I als Arbeitszeit
BSG - B 11 AL 15/17 R - Freistellung zählt bei ALG I als Arbeitszeit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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