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BSG - B 11 AL 15/17 R - Freistellung zählt bei ALG I als Arbeitszeit

Verfasst: Fr 31. Aug 2018, 11:29
von Koelsch
Arbeitsagentur muss Freistellungen beim Arbeitslosengeld berücksichtigen

http://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial ... 25772.html