BSG Fahrkosten für Familienheimfahrt bei BAB B 11 AL 12/07 R

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Günter
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BSG Fahrkosten für Familienheimfahrt bei BAB B 11 AL 12/07 R

#1

Beitrag von Günter »

BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 27.8.2008, B 11 AL 12/07 R

Berufsausbildungsbeihilfe - Fahrkosten - monatliche Familienheimfahrt - erforderliche auswärtige Unterbringung
5) Die Revision der Beklagten führte zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung.

Dem Revisionsvorbringen, für einen Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt gemäß § 67 Abs 1 Nr 2 SGB III sei es erforderlich, dass am Wohnort der Eltern oder sonst im Tagespendelbereich eine andere geeignete oder entsprechende Ausbildung nicht möglich gewesen sei, ist das BSG allerdings nicht gefolgt. Die Anspruchsvoraussetzung der "erforderlichen auswärtigen Unterbringung" ist vielmehr bereits erfüllt, wenn die Entfernung zwischen der Ausbildungsstätte und dem Familienwohnort so groß ist, dass tägliche Pendelfahrten unzumutbar sind.

Gleichwohl konnte über das Begehren des Klägers auf höhere Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) insbesondere deshalb nicht abschließend entschieden werden, weil noch tatsächliche Feststellungen zum Merkmal der "Familienheimfahrt" fehlen, das nur vorliegt, wenn der Kläger im fraglichen Zeitraum trotz Anmietung einer eigenen Wohnung am Ausbildungsort weiterhin seine "reguläre" Wohnung bei den Eltern hatte.

SG Hannover - S 26 AL 501/00 -
LSG Niedersachsen-Bremen - L 7 AL 381/03 - - B 11 AL 12/07 R -
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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