Keine Nachteile durch kurzfristig unterbrochenen Leistungsbezug
Bei einer angezeigten kurzfristigen befristeten Unterbrechung des Leistungsbezugs für die Dauer von höchsten 6 Wochen ist eine erneute Arbeitslosigkeitsmeldung und erneute Antragsstellung nicht erforderlich.
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SG Speyer S 10 AL 220/07 Kurzfristige Unterbrechung ALG1
- kleinchaos
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SG Speyer S 10 AL 220/07 Kurzfristige Unterbrechung ALG1
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg