ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#151

Beitrag von marsupilami »

Ich hab mich nicht beherrschen können und habe lustvoll drin rumgepfuscht. :zwinker:
2017_08_04 Antwort auf JC_SG Anforderung Unterlagen_ano V_m.doc
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#152

Beitrag von Koelsch »

Ich mag Deine zeitweilige Unbeherrschtheit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#153

Beitrag von Koelsch »

Hab noch etwas ergänzt und umgestellt, also bitte noch mal meckern

Dazu noch ein kleiner Ausschnitt eines typischen Vertrags
Mustervertrag Ausschnitt.pdf
2017_08_04 Antwort auf JC_SG Anforderung Unterlagen_ano V_m_erweitert.doc
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#154

Beitrag von Günter »

Warum der Antragsgegner meint, diese BWA nicht als Nachweis meines Einkommens in 2016 anerkennen zu können entzieht sich mir, außer natürlich, er unterstellt meinem Steuerberater versuchten Steuerbetrug, denn diese BWA ist Grundlage der vom Steuerberater abzugebenden Steuererklärungen.
Allerdings wäre der zuständige Sachbearbeiter als Mitarbeiter einer Behörde dann verpflichtet von Amtswegen Anzeige gegen mich und den Steuerberater wegen versuchten Steuerbetrugs zu stellen. Das ist aus gutem Grund unterblieben.
Er möchte also anscheinend Einkommen in der Vergangenheit künstlich hoch rechnen, um dadurch mein künftiges ebenfalls hoch rechnen zu können und mir dementsprechend weniger Leistungen zahlen zu können
Das erfüllt mM nach den Straftatbestand "Betrug zu Gunsten Dritter".
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#155

Beitrag von Koelsch »

Richtig, aber die strafrechtlichen Sachen lass ich mal lieber raus. Das könnte JC "provozieren" und wir brauchen hier leider schnell einen ALG II Bescheid. Wenn wir provozieren, dann geht JC gegen den hoffentlich positiven Beschluss des SG in Beschwerde, dann gibt's keinen Bescheid, dann kommt der Räumungswagen und JC kann sich zufrieden die Hände reiben: "Wieder jemanden platt gemacht."

Das traue ich dem JC leider zu.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#156

Beitrag von Günter »

Schade drum. Aber vermutlich hast du recht.
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#157

Beitrag von marsupilami »

Irgendwie .... hab ich derzeit mächtig Bock rumzufuschen.
2017_08_04 Antwort auf JC_SG Anforderung Unterlagen_ano erweitert V_m.doc
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Günter
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#158

Beitrag von Günter »

wer diese Kosten übernehmen soll., so sagte es der Antragsgegner
. Der zuständige Sachbearbeiter lehnte beim Termin am ..... (vor Zeugen?) die Anerkennung der Betriebsausgaben für den Steuerberater ohne Begründung ab.
7. Bewusst nNvom Antragsgegner angeforderten „alten“ Kontoauszüge auch bzgl. der Guthabenkarte der comdirect Bank. Am 27.6.17 wurde bei dem bereits erwähnten sehr ausführlichen Gespräch mit dem Antragsgegner unter Zeugen darauf hingewiesen, dass diese Konten erst am 3.5.2017 eröffnet wurden, der entsprechende Nachweis wurde vorgelegt. Warum der Antragsgegner meint, dies nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen und wegen Nichtvorlage dieser Auszüge ab Oktober 2016 mit Leistungsversagen ahnden zu müssen, entzieht sich mir völlig.
Nicht vorgelegt werden die vom Antragsgegner angeforderten „alten“ Kontoauszüge auch bzgl. der Guthabenkarte der comdirect Bank. Am 27.6.17 wurde bei dem bereits erwähnten sehr ausführlichen Gespräch mit dem Antragsgegner unter Zeugen darauf hingewiesen, dass diese Konten erst am 3.5.2017 eröffnet wurden, der entsprechende Nachweis wurde vorgelegt.Wie Kontoauszüge aus einer Zeit vor Kontoeröffnung existieren sollen und warum der Antragsgegner meint, dies nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen und wegen Nichtvorlage dieser Auszüge ab Oktober 2016 mit Leistungsversagen ahnden zu müssen, entzieht sich mir völlig.

Wer die Kosten für diese Kopien trägt, ist ebenfalls nicht geklärt.
Im Zweifelsfall sind das nötige Prozessauslagen, die Frage stellt sich erst mal nicht, da sie an die Unterlagen nicht rankommt.

Ich würde durch unauthorisierte Weiterleitung also gegen vertragliche Pflichten verstoßen mit entsprechenden Folgen (keine Aufträge, kein Umsatz,…).

...... und gegebenenfalls noch Schadensersatzansprüche, falls Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeber verletzt sein sollten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#159

Beitrag von Koelsch »

Wird so übernommen, merci vielmals.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#160

Beitrag von Koelsch »

Wir haben gestern beim Stammtisch noch beschlossen, hier auf den letzten Drücker auch noch Eilantrag gegen das Wohungssicherungsamt einzureichen. Es kann nicht sein, dass die Hilfe vereweigern bis das JC endlich mal in die Pötte gekommen ist. Wichtig ist den "Möbelwagen" fern zu halten, und da muss das Argument "Wir helfen nur, wenn die künfigen Mietzahlungen sicher gestellt sind" hinten an stehen. Da muss m.E. gelten: "OK, wir helfen dieses Mal, aber wenn Du in Zukunft bei den Mietzahlungen erneut in Verzug gerätst, dann können und werden wir nicht mehr helfen können."
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#161

Beitrag von kleinchaos »

Richtig.
Auch bei uns ist es so, dass das Wohnungssicherungsamt sich eher vornehm zurückhält. Gewährleistungswohnungen haben sie allerdings auch viel zu wenig.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#162

Beitrag von Koelsch »

Bitte um Verbesserungsvorschläge
2017_07_12 Eilantrag SG Düsseldorf_Wohnungsamt.doc
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marsupilami
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#163

Beitrag von marsupilami »

Ich habe außer den Veränderungsvorschlägen auch die Ränder der Tabelle auf die Seitenränder des Dokumentes gezogen.
Gibt mehr Platz für Text in der Text-Spalte.
2017_08_15 Eilantrag SG Düsseldorf_Wohnungsamt V_m.doc
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Koelsch
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#164

Beitrag von Koelsch »

Merci, eingebaut und abgeschickt.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#165

Beitrag von Koelsch »

...und weiter geht's, das nächste Problem steht an:

Es ist ja Inso angemeldet, darin enthalten ca. € 1.900 = 3 Monate Mietrückstand

Dank der "überschnellen" Bearbeitung durch's JC ist dieser Mietrückstand inzwischen auf's doppelte = 6 Monate angewachsen

Jetzt hat eLB einen "guten" Monat gehabt, die Mietrückstände könnten beglichen werden, die Räumungsklage wäre vom Tisch.

Ich hab erst mal auf die Bremse getreten, denn:
  1. Kann eventuell der "neue" Mietrückstand noch zur Insolvenz angelemdet werden?
  2. Wenn nein, stellt der neue Mietrückstand dann "neue Schulden" dar, die ja die Inso gefährden würden?
  3. Wenn die neuen Mietschulden nicht zur Inso angemeldet werden können, hat eLB die an der Backe, muss sie also irgendwie zahlen.
    OK, wenn JC denn mal in die Strümpfe kommt, täte das nicht weh, da der Betrag ja vom JC als KdU gezahlt würde
  4. Wenn eLB jetzt, um den Möbelwagen zu stoppen, die Mietschulden aus eigener Tasche zahlen würde - wäre das nicht eine einseitige Bevorzugung eines Gläubigers, also ein Verstoß gegen die Insoregeln und damit die Restschuldbefreiung insgesamt ausgeschlossen?
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#166

Beitrag von kleinchaos »

Wenn das Insolvenzverfahren schon eröffnet ist gibts Ärger wegen Gläubigerbevorzugung
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#167

Beitrag von Koelsch »

Das befürchte ich auch. Heute Abend ist ja wieder anonyme Insolvenzler Treffen - so hat man dann gleich wieder ein Thema. Obwohl's an Themen dort selten mangelt.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#168

Beitrag von Koelsch »

Die Anonymen waren sich oben bei Pkt. 4 nicht sicher. Sie schlugen vor, aus dem Geld die laufenden Mietzahlungen aufzunehmen, unabhängig vom JC erst mal, um dem Räumungsgericht zu zeigen - ich bemüh mich doch nach Kräften.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#169

Beitrag von kleinchaos »

Macht Sinn
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#170

Beitrag von Koelsch »

Nachts kommen einem ja vielleicht die richtigen Ideen,

für mich macht's heute noch mehr Sinn, wenn eLB die "neu entstandenen" 3 Monate Mieten zahlen. Damit zeig eLB "noch mehr" guten Willen und vermeidet die nach Insorecht ja "verbotenen" neuen Schulden.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#171

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch: nahezu genial
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#172

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Di 15. Aug 2017, 10:59 Ich habe außer den Veränderungsvorschlägen auch die Ränder der Tabelle auf die Seitenränder des Dokumentes gezogen.
Gibt mehr Platz für Text in der Text-Spalte.

2017_08_15 Eilantrag SG Düsseldorf_Wohnungsamt V_m.doc
:jumpi: :jumpi: Hier gibt's 'ne positive Reaktion vom Vermieter

eLB erhielt soeben folgende e-mail als Kopie:
Sehr geehrter städtischer Wohnungssicherungsmuckel,

wie soeben telefonisch besprochen bestätigen wir, dass die Räumungsklage gegen eLB zurückgezogen wird, sobald eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass

1. alle aufgelaufenen Mietschulden

2. die durch die Räumungsklage entstandenen Kosten und

3. alle kommenden Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen

durch öffentliche Hand getragen werden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Rückziehen der Räumungsklage unter Einhaltung der o. g. Umstände rein aus Kulanz vorgenommen wird.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#173

Beitrag von marsupilami »

Ein Lichtblick!
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#174

Beitrag von Koelsch »

So isses, sogar ein recht kräftiger.
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Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft

#175

Beitrag von kleinchaos »

Ob das SG damit nun schnell entscheidet?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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