ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich hab mich nicht beherrschen können und habe lustvoll drin rumgepfuscht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich mag Deine zeitweilige Unbeherrschtheit
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Hab noch etwas ergänzt und umgestellt, also bitte noch mal meckern
Dazu noch ein kleiner Ausschnitt eines typischen Vertrags
Dazu noch ein kleiner Ausschnitt eines typischen Vertrags
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Allerdings wäre der zuständige Sachbearbeiter als Mitarbeiter einer Behörde dann verpflichtet von Amtswegen Anzeige gegen mich und den Steuerberater wegen versuchten Steuerbetrugs zu stellen. Das ist aus gutem Grund unterblieben.Warum der Antragsgegner meint, diese BWA nicht als Nachweis meines Einkommens in 2016 anerkennen zu können entzieht sich mir, außer natürlich, er unterstellt meinem Steuerberater versuchten Steuerbetrug, denn diese BWA ist Grundlage der vom Steuerberater abzugebenden Steuererklärungen.
Das erfüllt mM nach den Straftatbestand "Betrug zu Gunsten Dritter".Er möchte also anscheinend Einkommen in der Vergangenheit künstlich hoch rechnen, um dadurch mein künftiges ebenfalls hoch rechnen zu können und mir dementsprechend weniger Leistungen zahlen zu können
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Richtig, aber die strafrechtlichen Sachen lass ich mal lieber raus. Das könnte JC "provozieren" und wir brauchen hier leider schnell einen ALG II Bescheid. Wenn wir provozieren, dann geht JC gegen den hoffentlich positiven Beschluss des SG in Beschwerde, dann gibt's keinen Bescheid, dann kommt der Räumungswagen und JC kann sich zufrieden die Hände reiben: "Wieder jemanden platt gemacht."
Das traue ich dem JC leider zu.
Das traue ich dem JC leider zu.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Schade drum. Aber vermutlich hast du recht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Irgendwie .... hab ich derzeit mächtig Bock rumzufuschen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
. Der zuständige Sachbearbeiter lehnte beim Termin am ..... (vor Zeugen?) die Anerkennung der Betriebsausgaben für den Steuerberater ohne Begründung ab.wer diese Kosten übernehmen soll., so sagte es der Antragsgegner
Nicht vorgelegt werden die vom Antragsgegner angeforderten „alten“ Kontoauszüge auch bzgl. der Guthabenkarte der comdirect Bank. Am 27.6.17 wurde bei dem bereits erwähnten sehr ausführlichen Gespräch mit dem Antragsgegner unter Zeugen darauf hingewiesen, dass diese Konten erst am 3.5.2017 eröffnet wurden, der entsprechende Nachweis wurde vorgelegt.Wie Kontoauszüge aus einer Zeit vor Kontoeröffnung existieren sollen und warum der Antragsgegner meint, dies nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen und wegen Nichtvorlage dieser Auszüge ab Oktober 2016 mit Leistungsversagen ahnden zu müssen, entzieht sich mir völlig.7. Bewusst nNvom Antragsgegner angeforderten „alten“ Kontoauszüge auch bzgl. der Guthabenkarte der comdirect Bank. Am 27.6.17 wurde bei dem bereits erwähnten sehr ausführlichen Gespräch mit dem Antragsgegner unter Zeugen darauf hingewiesen, dass diese Konten erst am 3.5.2017 eröffnet wurden, der entsprechende Nachweis wurde vorgelegt. Warum der Antragsgegner meint, dies nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen und wegen Nichtvorlage dieser Auszüge ab Oktober 2016 mit Leistungsversagen ahnden zu müssen, entzieht sich mir völlig.
Im Zweifelsfall sind das nötige Prozessauslagen, die Frage stellt sich erst mal nicht, da sie an die Unterlagen nicht rankommt.Wer die Kosten für diese Kopien trägt, ist ebenfalls nicht geklärt.
Ich würde durch unauthorisierte Weiterleitung also gegen vertragliche Pflichten verstoßen mit entsprechenden Folgen (keine Aufträge, kein Umsatz,…).
...... und gegebenenfalls noch Schadensersatzansprüche, falls Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeber verletzt sein sollten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Wird so übernommen, merci vielmals.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Wir haben gestern beim Stammtisch noch beschlossen, hier auf den letzten Drücker auch noch Eilantrag gegen das Wohungssicherungsamt einzureichen. Es kann nicht sein, dass die Hilfe vereweigern bis das JC endlich mal in die Pötte gekommen ist. Wichtig ist den "Möbelwagen" fern zu halten, und da muss das Argument "Wir helfen nur, wenn die künfigen Mietzahlungen sicher gestellt sind" hinten an stehen. Da muss m.E. gelten: "OK, wir helfen dieses Mal, aber wenn Du in Zukunft bei den Mietzahlungen erneut in Verzug gerätst, dann können und werden wir nicht mehr helfen können."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Richtig.
Auch bei uns ist es so, dass das Wohnungssicherungsamt sich eher vornehm zurückhält. Gewährleistungswohnungen haben sie allerdings auch viel zu wenig.
Auch bei uns ist es so, dass das Wohnungssicherungsamt sich eher vornehm zurückhält. Gewährleistungswohnungen haben sie allerdings auch viel zu wenig.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Bitte um Verbesserungsvorschläge
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ich habe außer den Veränderungsvorschlägen auch die Ränder der Tabelle auf die Seitenränder des Dokumentes gezogen.
Gibt mehr Platz für Text in der Text-Spalte.
Gibt mehr Platz für Text in der Text-Spalte.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Merci, eingebaut und abgeschickt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
...und weiter geht's, das nächste Problem steht an:
Es ist ja Inso angemeldet, darin enthalten ca. € 1.900 = 3 Monate Mietrückstand
Dank der "überschnellen" Bearbeitung durch's JC ist dieser Mietrückstand inzwischen auf's doppelte = 6 Monate angewachsen
Jetzt hat eLB einen "guten" Monat gehabt, die Mietrückstände könnten beglichen werden, die Räumungsklage wäre vom Tisch.
Ich hab erst mal auf die Bremse getreten, denn:
Es ist ja Inso angemeldet, darin enthalten ca. € 1.900 = 3 Monate Mietrückstand
Dank der "überschnellen" Bearbeitung durch's JC ist dieser Mietrückstand inzwischen auf's doppelte = 6 Monate angewachsen
Jetzt hat eLB einen "guten" Monat gehabt, die Mietrückstände könnten beglichen werden, die Räumungsklage wäre vom Tisch.
Ich hab erst mal auf die Bremse getreten, denn:
- Kann eventuell der "neue" Mietrückstand noch zur Insolvenz angelemdet werden?
- Wenn nein, stellt der neue Mietrückstand dann "neue Schulden" dar, die ja die Inso gefährden würden?
- Wenn die neuen Mietschulden nicht zur Inso angemeldet werden können, hat eLB die an der Backe, muss sie also irgendwie zahlen.
OK, wenn JC denn mal in die Strümpfe kommt, täte das nicht weh, da der Betrag ja vom JC als KdU gezahlt würde - Wenn eLB jetzt, um den Möbelwagen zu stoppen, die Mietschulden aus eigener Tasche zahlen würde - wäre das nicht eine einseitige Bevorzugung eines Gläubigers, also ein Verstoß gegen die Insoregeln und damit die Restschuldbefreiung insgesamt ausgeschlossen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Wenn das Insolvenzverfahren schon eröffnet ist gibts Ärger wegen Gläubigerbevorzugung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Das befürchte ich auch. Heute Abend ist ja wieder anonyme Insolvenzler Treffen - so hat man dann gleich wieder ein Thema. Obwohl's an Themen dort selten mangelt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Die Anonymen waren sich oben bei Pkt. 4 nicht sicher. Sie schlugen vor, aus dem Geld die laufenden Mietzahlungen aufzunehmen, unabhängig vom JC erst mal, um dem Räumungsgericht zu zeigen - ich bemüh mich doch nach Kräften.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Macht Sinn
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Nachts kommen einem ja vielleicht die richtigen Ideen,
für mich macht's heute noch mehr Sinn, wenn eLB die "neu entstandenen" 3 Monate Mieten zahlen. Damit zeig eLB "noch mehr" guten Willen und vermeidet die nach Insorecht ja "verbotenen" neuen Schulden.
für mich macht's heute noch mehr Sinn, wenn eLB die "neu entstandenen" 3 Monate Mieten zahlen. Damit zeig eLB "noch mehr" guten Willen und vermeidet die nach Insorecht ja "verbotenen" neuen Schulden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
nahezu genial
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Hier gibt's 'ne positive Reaktion vom Vermietermarsupilami hat geschrieben: ↑Di 15. Aug 2017, 10:59 Ich habe außer den Veränderungsvorschlägen auch die Ränder der Tabelle auf die Seitenränder des Dokumentes gezogen.
Gibt mehr Platz für Text in der Text-Spalte.
2017_08_15 Eilantrag SG Düsseldorf_Wohnungsamt V_m.doc
eLB erhielt soeben folgende e-mail als Kopie:
Sehr geehrter städtischer Wohnungssicherungsmuckel,
wie soeben telefonisch besprochen bestätigen wir, dass die Räumungsklage gegen eLB zurückgezogen wird, sobald eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass
1. alle aufgelaufenen Mietschulden
2. die durch die Räumungsklage entstandenen Kosten und
3. alle kommenden Mietzahlungen und Nebenkostenabrechnungen
durch öffentliche Hand getragen werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Rückziehen der Räumungsklage unter Einhaltung der o. g. Umstände rein aus Kulanz vorgenommen wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
So isses, sogar ein recht kräftiger.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: ALG II Anspruch - Räumungsklage läuft
Ob das SG damit nun schnell entscheidet?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg