Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Sanktionsfrei
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Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

#1

Beitrag von Sanktionsfrei »

Moin,

folgendes Problem.

Ich beziehe ALG II und es gibt seit längerm ein Problem wegen Krankschreibungen (häufig fortlaufend) und sich daraus ergebendend, vielen entschuldigten Terminen, als auch einigen Meldeversäumnissen, weswegen mich das JC zum ÄD schicken will und es mehrfach Versuche gab, diese Schweigepflichtentbindungen zu erhalten und dieses Verfahren einzuleiten...

Die letzte eingereichte AU ist etwa von Herbst/Ende 2017. Einladungen erfolgten, es ergaben sich weitere Meldeversäumnisse.

Nun hatte ich in anderen Zusammenhängen geklagt (2016 etwa....), es wurde eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der anscheinend beide Anliegen nacheinander verhandelt wurden, bei der ich nicht anwesend sein mußte und auch nicht war. (Alles komplex, teils wurde PKH abgeleht, Anwalt schickte einfach Interna, die ansich für ihn bestimmt waren, dorthin (vermutlich, daß es noch Berücksichtigung finden sollte..), was aber evtl., nicht so günstig war... Zwar verteidigte ich mich ja für zurückligende Sachen, aber vielleicht gab es Futter für erneute Indizien für Krankheitsgeschen...)

Jetzt befindet sich bez. des einen Verhandlungsprotokolls ein verhängnisvoller Satz an dessen Ende, wo das JC anscheinend einen Rundumschlag vorgenommen hat und ich dringend Hilfe benötige, ob das in diesem Zusammenhang überhaupt rechtens sein kann und wie sowas wohl zustande kommt, denn es geht das ja schlicht um Erörterungen und Antworten auf Fragen, die gar nicht Verfahrensgegenstand waren...

""Frau xxx führt aus, daß es zum Teil so ist, daß die Klägerin sich sehr aufregt und sehr echauffiert, wenn sie eine Einladung bekommt und daß seit seit 201x zu keinem Termin erscheinen ist. Die Kammer regt daher an, für die Zukunft einmal zu prüfen, ob möglicherweise eine Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes der Region xxx sinnvoll erscheint, um mit Frau xxx in Zukunft in Kontakt zu kommen."


Was kann ich tun, um das abzuwehren. Bzw. kann man etwas gegen die Kammer unternehmen?

Meint ihr, im Fall eines weiteren Versäumnisses besteht Anlaß zur berechtigten Sorge, daß sie das durchziehen??
Was kann schlimmstenfalls passieren, was dürfen die für Daten dahin schicken?
Immerhin interpretiert man ja freimütig die ganze Akte in Bezug auf Meldetemine in Verbindung mit AUs etc. und gibt nun trotz 1,5 Jahren Faktenfreiheit irgendwelche Anregungen, wie nun zukünftig mit Meldeversäumnissen umzugehen sei.... (Was hat das mit den ursprünglichen Verfahren zu tun??!)

Sollte ich dem JC das schonmal vorsorglich untersagen? (Kein aktueller Anlaß, Datenschutzverletzung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte in der Verhandlung, Ankündigung, dieses Angebot des SPDs sowieso zurückzuweisen.)

Denen zuvorkommen und den SPD selber kontaktieren und warnen und mich selbst gut in Szene setzten?


Sie laden nun sogar offiziell im Einladungsgrund zum Gespräch über die gesundheitlichen Einschränkungen, sowie die notwendige Einschaltung des ÄD ein....

Die bleiben einfach in ihrer persönlichen Interpretation und richten das Handeln danach aus, anstatt einfach rechtlich auf Pflichtveretzungen zu reagieren und sich nach den Fakten, nämlich daß ja keine AU vorliegt und sie die Gründe des Fernbleibens ja auch nicht beurteilen müßten, zu richten... (I.d.R. gilt man dann ja beim JC als gesund....)

Hat schonmal jemand ähnliches erlebt? Wie schätzt ihr das ein?

Es eilt sehr, weil ich in Kürze entscheiden muß, was ich mache. Besonders, was passiert, falls der Termin nicht wahrgenommern werden kann...

Danke für´s Lesen!
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kleinchaos
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Re: Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

#2

Beitrag von kleinchaos »

Je nach personeller Besetzung kann der SPD eine durchaus hilfreiche Sache sein.
Ich erlebe es in der Beratung ja immer wieder, dass die Menschen vor lauter Angst und Panik nicht zu den Terminen ins JC gehen KÖNNEN. Dass Hausärzte sich oftmals weigern, dies so zu bestätigen und keinen Handlungsbedarf sehen. Wie lange kämpfe ich manchmal, bis es wenigstens für einen Termin beim SPD reicht.

Verstehe ich das richtig, dass du die Sanktion unbedingt willst?
Denn ich sag mal so: das Gericht selbst hat Zweifel an deiner psychischen Gesundheit zum Thema ALG2/JC. Himmeldonnerwetter, da sei aber mal froh drum. Und offenbar scheint ja nichtmal dem JC selbst so richtig viel an den Sanktionen zu liegen.

Eine Schweigepflichtentbindung für den ÄD musst du nicht unterschreiben. In diesem Falle muss er ÄD selber untersuchen, und/oder du bringst deine Befunde mit zum Termin.

Es gibt 2 Möglichkeiten für die psychische Einschätzung. Einmal der psychologische Dienst der BA (ist wie der Ärztliche Dienst, nur eben mit Psychologen besetzt) oder aber der SPD der Kommune. Beide bekommen an Infos nur deinen Namen, Adresse, Geburtsdatum und die Fragestellung des SB, ob denn nun Erwerbsfähigkeit vorliegt oder nicht.

Selbstverständlich kannst du all dem entgehen, indem du einfach sagst: l m a A, überweist mir meine Stütze und lasst mich ansonsten in Ruhe, wenn ich arbeiten will meld ich mich wieder bei euch.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

#3

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch: (Wobei SPD hier nicht für die Partei sondern für Sozialpsychiatrischer Dienst steht)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

#4

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Mo 11. Feb 2019, 06:46 Selbstverständlich kannst du all dem entgehen, indem du einfach sagst: l m a A, überweist mir meine Stütze und lasst mich ansonsten in Ruhe, wenn ich arbeiten will meld ich mich wieder bei euch.
Das geht? Normalerweise schickt doch das JC dann gleich mal nach Termineinladung eine Sanktion raus?

Frage an die TE: wie viele Sanktionen gab es denn schon aufgrund Deines dauerhaften Fernbleibens vom Jobcenter? Erstattet Dir dann der Verein Deines Nicknamens die Sanktionen?
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kleinchaos
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Re: Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

#5

Beitrag von kleinchaos »

@ Olivia, natürlich geht das, aber eben dann auch mit den entsprechenden Sanktionen. Aber hier in diesem Fall scheint es noch zu keiner oder nur sehr geringen Sanktionen gekommen zu sein, ich vermute mal, der/die ThreadersterrIn legt es aber genau auf Sanktionen an.
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marsupilami
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Re: Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

#6

Beitrag von marsupilami »

Ich frag mal ganz ketzerisch: was ist das eigentliche Ziel?

Denn wenn ich mir den alten Thread dazu durchlese http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=26&t=18917 und nun diesen neuen dazu, erkenne ich nur: nein, ich will mit dem JC nicht persönlich kommunizieren und wenn die jetzt eine extra Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen, dann steige ich auf die Barrikaden und ziehe das vor Gericht durch!

Aber wahrscheinlich liegt das an meiner Beschränktheit, dass ich das eigentliche Ziel hinter dieser Aktion "Nicht-Kommunikation" nicht erkenne.
:doof:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Wie reagieren? Drohung mit Einschaltung des sozialpsychiatrischen Dienstes.

#7

Beitrag von Olivia »

Keine Ahnung. Das Ziel ist doch die rasche Wiedereingliederung in Arbeit. Wenn aber jede Kommunikation mit dem Jobcenter vermieden wird, dann wird dieses Ziel unterlaufen. Je mehr dem Vermeidungsverhalten Raum gegeben wird, umso stärker wird dieses. Das kann unter Umständen dazu führen, dass der TE die Wohung irgendwann überhaupt nicht mehr verlässt.

Deshalb an der Stelle mal die Frage, wird die Wohnung denn zu Einkäufen, zu sozialen Terminen und zu sonstigen Anlässen überhaupt noch verlassen?
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