Vermittlungsbudget - was ist möglich?
Verfasst: So 17. Mär 2013, 19:02
Danke an Norbert Herrmann, der eine Mail von Frieder Claus, meines Wissens Diakonie Württemberg weiterleitete
Wie lässt sich mit Hartz IV eine Autoreparatur bezahlen, wenn ohne das Fahrzeug ein vorhandener Job nicht erreicht werden kann? Ein Teilzeitbeschäftigter braucht wegen dem geringen Verdienst weiter aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Er fährt jeden Tag fast 80 km mit dem eigenen Auto zur Arbeitstelle, die mit ÖPNV nicht erreichbar ist. Für das Auto müssen noch 3 Jahre Kreditraten abbezahlt werden.Reparaturen für den nun fälligen TÜV kosten einen vierstelligen Betrag. Das Jobcenter lehnt eine Hilfe ab, droht aber im Fall des Arbeitsplatzverlustes gleichzeitig mit Sanktionen - ein unlösbares Dilemma.
Das Problem löst bei Beratungsstellen viel Ratlosigkeit aus. Wenig bekannt ist, dass das sog. Vermittlungsbudget gem. § 16 (1) SGB II i.V.m. § 45 SGB III auch eine Förderung von Mobilitätshilfen in Form von notwendigen Kfz-Reparaturen zulässt. Übersichtlich dargelegt werden die verschiedenen Hilfen z.B. in den Richtlinien des Jobcenters EN. Die Ausführungen finden sich dort unter 9.2, etwa auch zur Förderung des Führerscheins oder - unter 9.1 - zur pauschalen Erstattungen für schriftliche Bewerbungen.
Wie lässt sich mit Hartz IV eine Autoreparatur bezahlen, wenn ohne das Fahrzeug ein vorhandener Job nicht erreicht werden kann? Ein Teilzeitbeschäftigter braucht wegen dem geringen Verdienst weiter aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Er fährt jeden Tag fast 80 km mit dem eigenen Auto zur Arbeitstelle, die mit ÖPNV nicht erreichbar ist. Für das Auto müssen noch 3 Jahre Kreditraten abbezahlt werden.Reparaturen für den nun fälligen TÜV kosten einen vierstelligen Betrag. Das Jobcenter lehnt eine Hilfe ab, droht aber im Fall des Arbeitsplatzverlustes gleichzeitig mit Sanktionen - ein unlösbares Dilemma.
Das Problem löst bei Beratungsstellen viel Ratlosigkeit aus. Wenig bekannt ist, dass das sog. Vermittlungsbudget gem. § 16 (1) SGB II i.V.m. § 45 SGB III auch eine Förderung von Mobilitätshilfen in Form von notwendigen Kfz-Reparaturen zulässt. Übersichtlich dargelegt werden die verschiedenen Hilfen z.B. in den Richtlinien des Jobcenters EN. Die Ausführungen finden sich dort unter 9.2, etwa auch zur Förderung des Führerscheins oder - unter 9.1 - zur pauschalen Erstattungen für schriftliche Bewerbungen.