Auto aus Erbe?
Auto aus Erbe?
Ganz aktuell in einer Beratung folgende Frage:
Mandantin, alleinerziehend, nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt seit 10 /2010 wieder in D und im H-4-Bezug, hatte bisher kein Auto.
Mutter ist jetzt gestorben. Mandantin ist Alleinerbin. Mutter hatte Auto (Corsa, Bj. 2001, 40 tkm). Mandantin hat es jetzt übernommen.
Und nun?
"Schonvermögen Auto"? Doch eher nur für den Fall, dass man "mit Auto" in die "kurz dauernde" Bedürftigkeit nach H-4 reinrutscht (so die hehren Vorstellungen der Hartz-Kommission).
Oder "Einkommen"? Dann als Geldwerter Zufluss gegenzurechnen? Und was ist, wenn man kein sonstiges Schonvermögen hatte, mit dem man dann die Anrechnung über 6 Moante hätte ausgleichen können?
Meine Mandantin und ich sind auf Eure Ideen gespannt!
Mandantin, alleinerziehend, nach mehrjährigem Auslandsaufenthalt seit 10 /2010 wieder in D und im H-4-Bezug, hatte bisher kein Auto.
Mutter ist jetzt gestorben. Mandantin ist Alleinerbin. Mutter hatte Auto (Corsa, Bj. 2001, 40 tkm). Mandantin hat es jetzt übernommen.
Und nun?
"Schonvermögen Auto"? Doch eher nur für den Fall, dass man "mit Auto" in die "kurz dauernde" Bedürftigkeit nach H-4 reinrutscht (so die hehren Vorstellungen der Hartz-Kommission).
Oder "Einkommen"? Dann als Geldwerter Zufluss gegenzurechnen? Und was ist, wenn man kein sonstiges Schonvermögen hatte, mit dem man dann die Anrechnung über 6 Moante hätte ausgleichen können?
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Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Auto aus Erbe?
Ich dachte immer:
Vor H-4 = Vermögen.
Ab Leistung = Einkommen
Bei den Preisen ist sie doch aber gerade mal 2 Monate aus dem Bezug.
http://tinyurl.com/c53ctwz
Vor H-4 = Vermögen.
Ab Leistung = Einkommen
Bei den Preisen ist sie doch aber gerade mal 2 Monate aus dem Bezug.
http://tinyurl.com/c53ctwz
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Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Auto aus Erbe?
Ja, aber: Seit 10/2010 H-4, 03/2013, also noch während H-4-Bezug, Erbfall.
Die Sache ist noch etwas komplizierter: Zum Nachlaß gehört ein Haus, das ursprünglich der Oma gehörte, es gehörte bisher dem Onkel und der jetzt verstorbenen Mutter in Erbengemeinschaft. --> Mandantin übernimmt die Miterbenposition der Mutter am noch ungeteilten Nachlaß = Haus.
Aber Haus soll wohl verkauft werden, dann ist Cash da. Problem ist nur, was mach JC bis dahin? M.E. über §§ 9 IV, 24 V SGB II muss es als Darlehen zahlen.
Von dort her ist meine ursprüngliche Frage vielleicht sogar obsolet, da sie ja dann sowieso vorerst draußen sein wird
Die Sache ist noch etwas komplizierter: Zum Nachlaß gehört ein Haus, das ursprünglich der Oma gehörte, es gehörte bisher dem Onkel und der jetzt verstorbenen Mutter in Erbengemeinschaft. --> Mandantin übernimmt die Miterbenposition der Mutter am noch ungeteilten Nachlaß = Haus.
Aber Haus soll wohl verkauft werden, dann ist Cash da. Problem ist nur, was mach JC bis dahin? M.E. über §§ 9 IV, 24 V SGB II muss es als Darlehen zahlen.
Von dort her ist meine ursprüngliche Frage vielleicht sogar obsolet, da sie ja dann sowieso vorerst draußen sein wird
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Re: Auto aus Erbe?
Ich ermittle einen Händlereinklaupreis http://www.dat.de/fzgwerte/index.php?ac ... 3163&view=
von € 1.200,00 für das Auto. Das wäre im Zweifel auf 6 Monate aufzuteilen.
Sehr schön wäre es natürlich, wenn der Wert ganz knapp über dem Regelbedarf der BG wäre, denn nur dann erfolgt die Aufteilung auf 6 Monate.
von € 1.200,00 für das Auto. Das wäre im Zweifel auf 6 Monate aufzuteilen.
Sehr schön wäre es natürlich, wenn der Wert ganz knapp über dem Regelbedarf der BG wäre, denn nur dann erfolgt die Aufteilung auf 6 Monate.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Auto aus Erbe?
das Auto hat mit dem Schonvermögen nix zu tun.
Weil eben das "angemessene" Kfz nicht dem Schonvermögen unterliegt, kann es auch nach dem AlgII-Antrag, entweder aus dem Schonvermögen angeschafft werden oder in Form eines Geschenkes oder Erbe Teil des nicht zu berücksichtigenden Vermögens werden !
Anders wäre es, wenn das Kfz verkauft worden wäre und der Erlös in das Vermögen geflossen wäre. Dann wäre es eine Einnahme, weil Schonvermögen mit der Antragsstellung/vor Bescheidung erklärt werden muß. Gelder die danach zufliessen sind Einnahmen.
So zumindest meine Einschätzung
....(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html2.
ein angemessenes Kraftfahrzeug für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende erwerbsfähige Person,
Weil eben das "angemessene" Kfz nicht dem Schonvermögen unterliegt, kann es auch nach dem AlgII-Antrag, entweder aus dem Schonvermögen angeschafft werden oder in Form eines Geschenkes oder Erbe Teil des nicht zu berücksichtigenden Vermögens werden !
Anders wäre es, wenn das Kfz verkauft worden wäre und der Erlös in das Vermögen geflossen wäre. Dann wäre es eine Einnahme, weil Schonvermögen mit der Antragsstellung/vor Bescheidung erklärt werden muß. Gelder die danach zufliessen sind Einnahmen.
So zumindest meine Einschätzung
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Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
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- marsupilami
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Re: Auto aus Erbe?
Ich hatte einfach nur mal so geschaut, ob es das Auto überhaupt noch auf dem Markt gibt.
Die Argumentation von k4ffel03ff3l hat auch was.
Sind Haus und Grundstück unbelastet?
Die Argumentation von k4ffel03ff3l hat auch was.
Sind Haus und Grundstück unbelastet?
Zuletzt geändert von marsupilami am Do 18. Apr 2013, 18:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Muss das sein?
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Re: Auto aus Erbe?
auch das Haus unterliegt nicht dem Schonvermögen, weil:
Verkauf wäre suboptimal, wenn das Haus von der Wohnfläche(90qm/Einzelperson?)angemessen wäre. Die Behörde würde, falls Haus schuldenfrei ist, die Kosten der bisherigen Mietwohnung ja einsparen
(.....)(3) Als Vermögen sind nicht zu berücksichtigen
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/12.html4.
ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
Verkauf wäre suboptimal, wenn das Haus von der Wohnfläche(90qm/Einzelperson?)angemessen wäre. Die Behörde würde, falls Haus schuldenfrei ist, die Kosten der bisherigen Mietwohnung ja einsparen
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Re: Auto aus Erbe?
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... moegen.pdf
bei "3.2 Kraftfahrzeug" und bei "3.4 Immobilie"
bei "3.2 Kraftfahrzeug" und bei "3.4 Immobilie"
Re: Auto aus Erbe?
Genau das ist ja die Frage: Wenn man in H-4 hineinfällt, darf man Schonvermögen (X * 150 € usw.) haben, und außerdem ein Auto (bis ca. 8 T€.k4ffel03ff3l hat geschrieben:
Weil eben das "angemessene" Kfz nicht dem Schonvermögen unterliegt, kann es auch nach dem AlgII-Antrag, entweder aus dem Schonvermögen angeschafft werden oder in Form eines Geschenkes oder Erbe Teil des nicht zu berücksichtigenden Vermögens werden !
Anders wäre es, wenn das Kfz verkauft worden wäre und der Erlös in das Vermögen geflossen wäre. Dann wäre es eine Einnahme, weil Schonvermögen mit der Antragsstellung/vor Bescheidung erklärt werden muß. Gelder die danach zufliessen sind Einnahmen.
So zumindest meine Einschätzung
Was ist, wenn das Auto nach 5 Jahren H-4- Bezug ausgelutscht ist? Dann kann man nur aus dem ormalen Schonvermögen/Ansparbeträgen einen ERsatz beschaffen. Oder ein dArlehen aufnehmen.
Wenn aber während des Bezugs ein Auto zufließt, ist es doch eigentlich ein geldwetes Teil, also Einkommen, oder ? Und dann ist es mit seinem Marktwert in einem Monat bzw. auf 6 Moante verteilt anzurechnen.
Genau das ist hier die Frage. Außerdem kommt aber irgendwann noch der Hauserlös (zur Hälfte) dazu. Wann, ist noch unbekannt, da erst noch ein Käufer gefunden werden muß.
Wenn mich die Mandantin informiert hält, berichte ich bei Bedarf gerne weiter.
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Re: Auto aus Erbe?
mal aus "meinem" Antrag(ALG II) Anlage VE(Vermögen)
bevor man deklariert, muss man darüber nachdenken, wie man deklariert
in meinem Fall
Auto, Camper, Anhänger
Auto könnte "angemessenes" KFZ sein, wurde aber von mir zusammen mit dem Camper als "Wohnsitz" deklariert. Vorteil ist, dass ich noch ein zweites KFZ haben dürfte, wenn es nicht über die gleichen Eigenschaften verfügt, wie der Teil meines Wohnsitzes
Mein Wohnsitz(Gespann)ist 30 Jahre alt und entsprechend lohnen sich Investitionen kaum. Meinen Wohnsitz werde ich verkaufen und mir einen anderen Wohnsitz zulegen.
Meinen Anhänger(750kg)habe ich als Teil meines Wohnsitzes deklariert. Wenn die hier anrücken ist nix zu beanstanden.
Wenn die Person das Auto und das Haus zur Dauernutzung überlasssen bekommen würde, wäre das auch nicht als Eigentum anzurechnen. Man muß kein Eigentümer sein, auch wenn man die Kosten des KFZ-während der eigenen Nutzung-übernimmt.
bevor man deklariert, muss man darüber nachdenken, wie man deklariert
in meinem Fall
Auto, Camper, Anhänger
Auto könnte "angemessenes" KFZ sein, wurde aber von mir zusammen mit dem Camper als "Wohnsitz" deklariert. Vorteil ist, dass ich noch ein zweites KFZ haben dürfte, wenn es nicht über die gleichen Eigenschaften verfügt, wie der Teil meines Wohnsitzes
Mein Wohnsitz(Gespann)ist 30 Jahre alt und entsprechend lohnen sich Investitionen kaum. Meinen Wohnsitz werde ich verkaufen und mir einen anderen Wohnsitz zulegen.
Meinen Anhänger(750kg)habe ich als Teil meines Wohnsitzes deklariert. Wenn die hier anrücken ist nix zu beanstanden.
Wenn die Person das Auto und das Haus zur Dauernutzung überlasssen bekommen würde, wäre das auch nicht als Eigentum anzurechnen. Man muß kein Eigentümer sein, auch wenn man die Kosten des KFZ-während der eigenen Nutzung-übernimmt.
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Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
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Re: Auto aus Erbe?
Wenn das Auto durch Erbe/Schenkung zuflißet, dann ist das leider Einkommen. Ich glaub, daran gibt's nicht viel zu drehen.
Aber treiben wir die Gedankenspielerei noch etwas auf die Spitze, angenommen das "bare" Schonvermögen des eLB ist bis zum letzten Cent ausgereizt, jeder Cent mehr würde bedeuten: Nicht hilfebedürftig.
Und dann gibt's da noch ein angemessenes Auto = "Sonder"-Schonvermögen
Aber treiben wir die Gedankenspielerei noch etwas auf die Spitze, angenommen das "bare" Schonvermögen des eLB ist bis zum letzten Cent ausgereizt, jeder Cent mehr würde bedeuten: Nicht hilfebedürftig.
Und dann gibt's da noch ein angemessenes Auto = "Sonder"-Schonvermögen
- Jetzt wird das Teil während des ALG II Bezugs intensiv genutzt, z.B. zu vergeblicher Jobsuche und ebenso vergeblichen Vorstellungsgesprächen
und der Lack ist ab, Reparatur/TÜV lohnt nicht mehr. - Jetzt verkauft eLB den "Schrott" und erzielt von Hein Blöd noch € 5.000,00 dafür. Das bedeutet, in dem Moment, wo dieses Geld im Beutel klingelt, ist eLB nicht mehr hilfebedürftig = kein Anspruch auf ALG II
- Kauft eLB jetzt unter Einsatz des erzielten Kaufpreises plus z.B. € 2.500 aus dem baren Vermögen, ein neues Auto, dann kommt JC an schüttelt mittem Kopp und jault "Verschwendung, Verschwendung" - wir kennen die Töne ja
- Ist eLB aber clever, so kauft eLB vor dem Verkauf der Schrottkarre aus dem Barvermögen für € 7.500 ein neues Vierrad, dann ist das ganz normale Vermögensumwandlung.
- Verkauft er jetzt die Schrottkarre, dann bringt ihn der Kaufpreis von € 5.000 aber nicht mehr über die Vermögensgrenzen, denn das neue Auto tauscht dann übergangslos den "Sonder"-Vermögensplatz mit der verkauften Schrottkarre.
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Re: Auto aus Erbe?
der Gesetzgeber hat unterschieden in anzurechnendes und nicht anzurechnendes Vermögen bei SGB IItigerlaw hat geschrieben: Wenn aber während des Bezugs ein Auto zufließt, ist es doch eigentlich ein geldwetes Teil, also Einkommen, oder ? Und dann ist es mit seinem Marktwert in einem Monat bzw. auf 6 Moante verteilt anzurechnen.
Der Leistungsträger kann zB nicht verlangen, dass das Auto verwertet wird, wenn das KFZ angemessen ist. Wenn es so wäre, würde durch den Vk erst einmal das Schonvermögen angefüllt und weil das Schonvermögen eben vor Antrag erklärt werden muß, wäre das angemessene Auto weg, obwohl der Gesetzgeber dieses Auto zusteht. Der Leistungsträger selbst, kann doch einen Zuschuss zum Erwerb eines KFZ genehmigen, wenn zB nur damit eine Arbeitsaufnahme möglich ist.
Bei einem geerbten Haus(teil), spart der Leistungsträger die KDU ein und kann vom
Erben verlangen, dass er den, über die Angemessenheit, gehenden Teil des Hauses verwertet(vermietet, verpachtet)
Bekommt man eine lebenslanges Wohnrecht(Nießbrauch), ist man kein Eigentümer, der Leistungsträger spart aber auch die bisherige KDU ein.
zufliesssen kann nur Geld nicht Sachgegegenstände, die nicht zu berücksichtigen sind. Sonst hätte der Gesetzgeber das in dem Punkt konkretisiert.
Zuletzt geändert von k4ffel03ff3l am Do 18. Apr 2013, 19:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Auto aus Erbe?
@Koelsch
Ich gehe mit dir zu 100% konform, wenn man das alles hieb- u. stichfest nachweisen kann. Sprich das Amt kann für jede "Vermögensumwandlung" Nachweise verlangen
Nicht das der Corsa sich plötzlich in einen Cayenne "umwandelt"
Ich gehe mit dir zu 100% konform, wenn man das alles hieb- u. stichfest nachweisen kann. Sprich das Amt kann für jede "Vermögensumwandlung" Nachweise verlangen
Nicht das der Corsa sich plötzlich in einen Cayenne "umwandelt"
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