Studieren - zu alt für BAFöG,ist Hartz4 möglich?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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tobilinooo
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Studieren - zu alt für BAFöG,ist Hartz4 möglich?

#1

Beitrag von tobilinooo »

Hallo,

ich habe einen Grad der Behinderung von 100% mit außergewöhnlicher Gehbehinderung.
Zur Zeit werde ich von einer Hamburger "Arge für Schwerbehinderte" betreut.
Ich bin 38 Jahre alt und habe keine abgeschlossene Berufsausbildung.
Das war mir leider nicht möglich,da ich seit Ende des Zivildienstes immer wieder
durch meine Erkrankung längere Zeit nicht arbeitsfähig war,so blieben nur Jobs,solange der Körper
mitmachte.
Ich habe dann Mitte letzten Jahres meine Sachbearbeiterin gebeten,mich auf meine Belastbarkeit hin
prüfen zu lassen (psychologischer Dienst und medizinischer Dienst),da ich mich nicht mehr so eingeschränkt fühle,
dass ich untätig zuhause sitzen muss.
Der medizinische Dienst hat mich dann für bis zu 3-6 Stunden täglich belastbar eingestuft,mit dem Zusatz:
"für mindestens 6 Monate,aber nicht auf Dauer".
Bei psychologischen Dienst waren alle Testergebnisse im überdurchschnittlichen Bereich,also gute Nachrichten soweit.

Ich hatte von Anfang an gegenüber meiner Sachbearbeiterin geäußert,dass mein Wunschberuf Lehrer für
Sonderschule wäre,doch dass ich das nur mit BAFöG alleine nicht hinbekommen würde,da dann Wohngeld oder
Hartz4 nicht ergänzend in Frage kämen,soweit mir bekannt.
Auf Grund meiner Behinderung bin ich eben nicht soweit belastbar,dass ich noch nebenher Jobs absolvieren kann.
Wäre dieses Handicap nicht,hätte ich das schon längst riskiert.
Mittlerweile bin ich mit 38 Jahren für BAFöG aber ohnehin zu alt.

Meine Sachbearbeiterin bejahte meine Befürchtung,dass BAFöG alles andere,was es an Leistungen gibt,ausschliesst.
Also wandten wir uns dem zweiten Berufswunsch zu,dem Photojournalisten,der in diesem Fall an der "Deutsche POP" ,einer
privaten Akademie in Hamburg,vom Arbeitsamt als Weiterbildungsmassnahme für 2 Jahre gefördert wird.

Nun ist aber Folgendes passiert,und das führt mich nach meiner Einleitung zum Thread-Thema zurück:
Ich habe von einem Mitarbeiter des hiesigen Studentenwerks,den ich zufällig kennenlernte,gehört,dass es die Situation,
dass jemand,der auf Grund seines Alters kein BAFöG mehr erhalten kann,als Schwerbehinderter oder im Allgemeinen,
unter bestimmten Umständen für/während ein/es Studium/s Leistungen nach dem SGB erhalten kann,welche auch immer,geben soll.
Leider konnte er mir nichts wirklich Konkretes sagen,er meinte nur,ich solle da mal dranbleiben,bevor ich mich von der
Arge durch Unwissenheit aufs falsche Gleis führen lasse.

Ich habe mich bereits beim Integrationsamt gemeldet,die mir aber keine Infos dazu geben konnten.
Meine Sachbearbeiterin habe ich bereits gefragt,sie meinte kategorisch nein,was aber für mich nicht viel heisst,da sie sich schon
einige Male geirrt hat.
In Gesetzestexten im Internet habe ich Hinweise gefunden,dass es Ausnahmeregelungen/Härtefallregelungen geben könnte.
Ich habe dieses Beamtendeutsch allerdings nicht wirklich einordnen können.

Daher meine Frage:
Hat jemand in diesem Forum eine Idee,wer da beraten könnte...oder hat jemand vielleicht durch Zufall Informationen,die genau auf diese Situation passen
könnten.
Würde mich sehr freuen,wenn jemand antworten kann.
Wenn Infos fehlen,die kann ich gerne hier nachliefern.
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tigerlaw
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Re: Studieren - zu alt für BAFöG,ist Hartz4 möglich?

#2

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Ich befürchte, dass Deine SB recht hat, die Ausbildung ist "dem Grunde nach förderungsfähig", auch wenn Du zu alt sein solltest. Das hat das BSG in seinem Urteil vom 30. 8. 2010 − B 4 AS 97/09 R (zu finden z.B. bei http://www.sozialgerichtsbarkeit.de) ausdrücklich gesagt, insbes. in Abschnitt 17. Dort ist aber auch ein Hinweis auf § 10 Abs. 3 S.2 BAFöG enthalten.
Diese Norm lautet:
§ 10 Alter
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr, bei Studiengängen nach § 7 Absatz 1a das 35. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn

1.
der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule erworben hat,
1a.
der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,
1b.
der Auszubildende eine weitere Ausbildung nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 aufnimmt,
2.
(weggefallen)
3.
Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen gehindert waren, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen; dies ist insbesondere der Fall, wenn sie bei Erreichen der Altersgrenzen bis zur Aufnahme der Ausbildung ein eigenes Kind unter zehn Jahren ohne Unterbrechung erziehen und während dieser Zeit bis zu höchstens 30 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt erwerbstätig sind; Alleinerziehende dürfen auch mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, um dadurch Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung zu vermeiden, oder
4.
der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.

Satz 2 Nummer 1, 1b, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt.
Für Dich könnte die Nr. 3 einschlägig sein.

Ergebnis: originäres H-4 bleibt für Dich nicht erreichbar (wohl aber ergänzenden Leistungen nach § 27 SGB-II), und im übrigen BAFöG, wenn Du die Voraussetzungen des letzten Satzes erfüllst!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Studieren - zu alt für BAFöG,ist Hartz4 möglich?

#3

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Ich schieb den Beitrag mal in den "allgemeinen" ALG II Bereich, ich glaube da passt er besser, denn es geht nach meiner Meinung hier nicht um spezielle Rechte von Behinderten.

Und danach "denke" ich mal, denn die Antwort aus dem Handgelenk heißt leider: ALG II und Studium an einer "dem Grunde nach" BAföG-fähigen Ausbildungsstätte schließen sich aus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Studieren - zu alt für BAFöG,ist Hartz4 möglich?

#4

Beitrag von Koelsch »

Das "Denken" nützte leider nix. Mein erster Gedanke war, geh in die Grundsicherung. Aber inzwischen kenne ich den § 22 SGB XII, auf gut Deutsch, der gleiche Sch.... wie beim ALG II. Wer ALG II oder GruSi bezieht, hat gefälligst "dumm" und unausgebildet zu bleiben - so die Meinung unserer "klugen" Bollidigger.

Bleibt also nur die Idee von tigerlaw.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Studieren - zu alt für BAFöG,ist Hartz4 möglich?

#5

Beitrag von Günter »

Sprich doch mal mit dem Rentenversicherer, die haben doch spezielle Reha Abteilungen für die Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Studieren - zu alt für BAFöG,ist Hartz4 möglich?

#6

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben:Sprich doch mal mit dem Rentenversicherer, die haben doch spezielle Reha Abteilungen für die Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben.
:arge: :langeLeitung:

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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