Liebesbriefe vom Amt des Grauens

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#551

Beitrag von helz »

ich habe aber gehört, das wäre eine KANN vorschrift, nicht eine MUSS geschichte.

sie machen ja viel wenn der tag lang ist.

ok, was tue ich jetzt wegen 8. und 10. OA?

schreib ich ihr: so nicht :P
wenn ich viele änderungen schreibe, muß ich wiedr antanzen.
kotzt mich alles gerade so an.
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#552

Beitrag von Koelsch »

Wenn der Tiger keine andere Meinung hat, lass den VA kommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#553

Beitrag von helz »

d.h. dann schreibe ich da auch nicht weiter zu?

:knutsch:
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marsupilami
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#554

Beitrag von marsupilami »

Nö.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#555

Beitrag von Günter »

OA: Da steht Sinn der AO-Regeln seien die Eingliederung in Arbeit. Durch den Wegfall der Bewerbungspflicht und den gewünschten Ausbau der Selbstständigkeit entfällt die Eingliederung,. Somit stellt die AO einen GG-widrige Einschränkung der Bewegungsfreiheit dar und ist durch keinerlei gesetzliche Regelung gedeckt.

Der Mist muss zwingend raus.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#556

Beitrag von helz »

Günter hat geschrieben:OA: Da steht Sinn der AO-Regeln seien die Eingliederung in Arbeit. Durch den Wegfall der Bewerbungspflicht und den gewünschten Ausbau der Selbstständigkeit entfällt die Eingliederung,. Somit stellt die AO einen GG-widrige Einschränkung der Bewegungsfreiheit dar und ist durch keinerlei gesetzliche Regelung gedeckt.

Der Mist muss zwingend raus.

meine rede

aber da ich mit der püppi jetzt seit oktober verhandele, und wir darum schlimmer kreisen als um ne geburt ,wird sie den mist nicht rausnehmen.
also muß ich schauen, das wir das ganze vor gericht bringen können!!!!

wobei ich könnte ihr ja nochmal schreiben, dieses schöne argument von günter :)

btw. günter, wie siehst du ihre argumentation, das die OA regelung auch bei leuten, die
nur 1 cent alg 2 bekommen
auch drin zu stehen hat. die leute sind doch auch super in artbeit eingegliedert, verdienen nur nicht genug!
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#557

Beitrag von Koelsch »

Ich denke mal, Du hast mit der "Dame" (man beachte die Anführungszeichen) diese Frage ausreichend erörtert. Ich würde da nix mehr schreiben sondern VA kommen lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#558

Beitrag von helz »

alles klar :)

dann müssen wir demnächst nen widerspruch schreiben :D
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Günter
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#559

Beitrag von Günter »

Ich denke auch, schade um die paar Cent für Porto und Verpackung VA und Tigers Klage.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#560

Beitrag von helz »

nochmal frage, wegen der bewerbungskosten:

5 € ist ok.
in meinem profil bei der agentur steht ja u.a. auch das ich deutschland weitvermittelbar bin – die bewerbungskosten werden ja auch übernommen
und das ich aber auch u.a. in die schweiz oder uk vermittelbar bin (neben anderen ländern)
das wollen sie dann aber im einzelfall entscheiden, ob es dafür auch bewerbungskosten gibt … wie das jetzt bitte?



und was halte ich davon das meine krankmeldung angeblich nicht angekommen ist?
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marsupilami
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#561

Beitrag von marsupilami »

Ich vermute, die meinen damit die Kosten für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen.

Ansonsten musst Du ja auch erst mal Mappe o.ä. hinschicken, bevor Du dorthin eingeladen wirst.

und die Aufwendungen für eine Bewerbung(smappe) nach England oder Schweiz dürften ja nicht sehr viel höher sein als innerhalb Schland.


Nachtrag:
Kurzer Schrieb: Krankmeldung wurde zusammen mit anderen Unterlagen nachweislich am 15.12.15 postalisch eingereicht.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#562

Beitrag von Olivia »

helz hat geschrieben:4. keine bewerbungspflicht, aber ich darf mich bewerben, habe auch 3 vorschläge ohne RBF bekommen, und deswegen hat sie das mit den bewerbungskosten reingeommen
Die 5 € Bewerbungskosten würde ich mir nicht entgehen lassen und die dazu nötigen 60 Bewerbungen rasch vollmachen (=300 €).
ihrer meinung nach wiederspricht es nicht dem grundgesetz dieer §7a-8 SGBII zur OA, denn man könne ja durchaus OA sein und deswegen würde man nicht eingeschränkt, also kein konflikt mit GG, aber wenn man eben ohne erlaubnis OA wäre und man würde angeschwärzt, dann müsse man kohle zurückzahlen.
Die OA bei Flüchtlingen wurde ja kürzlich gestrichen. Wenn man sich mal überlegt, dass die OA bei Arbeitslosen aus dem Flüchtlingsrecht übernommen wurde, könnte es doch gute Chancen geben, dass nun auch die OA bei Arbeitslosen fällt oder zumindest eingeschränkt wird.
der OA-§§ würde solange man auch nur einen cent vom JC kriegen würde, in den EGVs (die auch sein müßten – ist das nicht ne kann geschichte? – solange man 1 cent kriegt) drin stehen. kann ja sein, das es ne schöne maßnahme gibt, die einem 1 cent mehr gibt udn dann wupp ist man weg vom JC.
Das ist meiner Meinung nach rechtswidrig.
was ist mit leuten, die zum mindestlohn arbeiten, wo es aber nicht für den bedarf der familie reicht? steht da der scheiß auch drin? steht der wirklich drin?
Nein, das steht bei denen nicht drin. Urlaub bei Festangestellten zählt extra. Festangestellte Aufstocker dürfen ihren Urlaub einfach so nehmen, ohne beim JC betteln zu müssen. Und der Urlaub ist definitiv länger als die 21 Tage OA. Und bei der OA zählen ja sogar Wochenenden und Feiertage mit.
mit dem zusatz: sollte eine OA wegen selbständiger tätigkeit erforderlich sein, dann weiterer antrag und nach einzelfallprüfung durch die leistungsabteilung darf ich dann auch ziehen. aber antrag 1 woche vorher …
Das halte ich für unzulässig. Betriebliche Ortsabwesenheit darf nicht das Kontingent von 21 Tagen mindern! Und betriebliche Ortsabwesenheit muss auch nicht vom JC genehmigt werden, sondern braucht denen höchstens mitgeteilt zu werden.
ich fühle mich unter druck gesetzt, und kommentare die das bestätigen, braucht ihr nicht schreiben, ich will auch nicht hören, das dies strategie ist.
:zensur: :zensur: :zensur: (bestätigender Inhalt wurde zensiert, da durch TE unerwünscht)
ich darf ihr auch mal arbeitsprobem mit bringen, dann sagt sie mir was sie davon hält.
Das würde ich besser nicht machen. Nachher gefällt der SB das nicht und es fällt Dir auf die Füsse! Wie Du schon sagst, es muss dem Kunden gefallen und nicht dem Jobcenter.

Mel eine andere Frage. So viele andere Aufstocker stehen doch ertragstechnisch noch viel schlechter da als Du. Wird mit denen auch so mies umgegangen? Was sagt die SB dazu?
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Günter
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#563

Beitrag von Günter »

Wenn jemand selbstständig ist, dann sollte er sich entscheiden. Entweder ich bleibe selbstständig oder ich mach mich zum Angestellten. Beides zusammen geht nicht und wegen 300 € im Jahr, die ja angeblich nur ide Kosten decken, welch Gewinn bleibt da bei den Bewerbungen übrig?

Ach ja, die Briefmarken werden ja auch noch geschäftlich abgerechnet.

Wie heißen diese jungen Frauen, die diese weiße Flüssigkeit von den Rindviechern durch die Gegend tragen?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#564

Beitrag von Olivia »

Die Bewerbungen werden natürlich nur abgeschickt, sofern die TE das auch selbst will! Ansonsten selbstverständlich keine einzige Bewerbung.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#565

Beitrag von helz »

marsupilami hat geschrieben:Ich vermute, die meinen damit die Kosten für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen.

Ansonsten musst Du ja auch erst mal Mappe o.ä. hinschicken, bevor Du dorthin eingeladen wirst.

und die Aufwendungen für eine Bewerbung(smappe) nach England oder Schweiz dürften ja nicht sehr viel höher sein als innerhalb Schland.
nur für die bewerbungen
email, online, schriftlich
ich mache nur emailbewerbungen.
also nix mit mappen

wenn ich eingeladen werde … ins ausland … erstmal via skype

Olivia hat geschrieben:
helz hat geschrieben:4. keine bewerbungspflicht, aber ich darf mich bewerben, habe auch 3 vorschläge ohne RBF bekommen, und deswegen hat sie das mit den bewerbungskosten reingeommen
Die 5 € Bewerbungskosten würde ich mir nicht entgehen lassen und die dazu nötigen 60 Bewerbungen rasch vollmachen (=300 €).

mach ich entspannt
ihrer meinung nach wiederspricht es nicht dem grundgesetz dieer §7a-8 SGBII zur OA, denn man könne ja durchaus OA sein und deswegen würde man nicht eingeschränkt, also kein konflikt mit GG, aber wenn man eben ohne erlaubnis OA wäre und man würde angeschwärzt, dann müsse man kohle zurückzahlen.
Die OA bei Flüchtlingen wurde ja kürzlich gestrichen. Wenn man sich mal überlegt, dass die OA bei Arbeitslosen aus dem Flüchtlingsrecht übernommen wurde, könnte es doch gute Chancen geben, dass nun auch die OA bei Arbeitslosen fällt oder zumindest eingeschränkt wird.
denke den punkt behalten wir unsfür die klage vor, gell
der OA-§§ würde solange man auch nur einen cent vom JC kriegen würde, in den EGVs (die auch sein müßten – ist das nicht ne kann geschichte? – solange man 1 cent kriegt) drin stehen. kann ja sein, das es ne schöne maßnahme gibt, die einem 1 cent mehr gibt udn dann wupp ist man weg vom JC.
Das ist meiner Meinung nach rechtswidrig.
dito
was ist mit leuten, die zum mindestlohn arbeiten, wo es aber nicht für den bedarf der familie reicht? steht da der scheiß auch drin? steht der wirklich drin?
Nein, das steht bei denen nicht drin. Urlaub bei Festangestellten zählt extra. Festangestellte Aufstocker dürfen ihren Urlaub einfach so nehmen, ohne beim JC betteln zu müssen. Und der Urlaub ist definitiv länger als die 21 Tage OA. Und bei der OA zählen ja sogar Wochenenden und Feiertage mit.
interessant
wäre mal an so einer "muster" egv aus dem bereich interessiert, also streng anonymisiert, aber wo man das dem SB mal um die öhrchen tackern kann.
Das halte ich für unzulässig. Betriebliche Ortsabwesenheit darf nicht das Kontingent von 21 Tagen mindern! Und betriebliche Ortsabwesenheit muss auch nicht vom JC genehmigt werden, sondern braucht denen höchstens mitgeteilt zu werden.
sie ist jetzt soweit, das sie mir nicht mehr verkaufen will, das es nur die 21 tage gibt. aber ich bin ganz klar der meinung: das dingen gehört ganz raus
ich darf ihr auch mal arbeitsprobem mit bringen, dann sagt sie mir was sie davon hält.
Das würde ich besser nicht machen. Nachher gefällt der SB das nicht und es fällt Dir auf die Füsse! Wie Du schon sagst, es muss dem Kunden gefallen und nicht dem Jobcenter.
ich bin irre, aber so irre nicht
natürlich kriegt sie nix zu sehen.
sie kennt auch nicht meine website etc., habe da keinen bock auf gesäusel von jemanden aus den mauern dieser institution
Mel eine andere Frage. So viele andere Aufstocker stehen doch ertragstechnisch noch viel schlechter da als Du. Wird mit denen auch so mies umgegangen? Was sagt die SB dazu?
angeblich wird mit allen so umgesprungen, wobei es noch nicht mal richtig mies ist :P
zitat war ja: solange noch 1 cent gezahlt wird, sind wir so dabei

Günter hat geschrieben:Wenn jemand selbstständig ist, dann sollte er sich entscheiden. Entweder ich bleibe selbstständig oder ich mach mich zum Angestellten. Beides zusammen geht nicht und wegen 300 € im Jahr, die ja angeblich nur ide Kosten decken, welch Gewinn bleibt da bei den Bewerbungen übrig?

Ach ja, die Briefmarken werden ja auch noch geschäftlich abgerechnet.

Wie heißen diese jungen Frauen, die diese weiße Flüssigkeit von den Rindviechern durch die Gegend tragen?
nun ja, ich schreibe schon mal freiwillig die eine oder andere bewerbung, vor allem ins ausland, weil ich hier weg will.
und warum soll ich das nicht das JC auch ein wenig mittragen lassen. :)
briefmarken… ja sind bürokosten, aber ich schreibe nur email bewerbungen

Olivia hat geschrieben:Die Bewerbungen werden natürlich nur abgeschickt, sofern die TE das auch selbst will! Ansonsten selbstverständlich keine einzige Bewerbung.
ich habe keine verpflichtung zur bewerbung.
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Pegasus
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#566

Beitrag von Pegasus »

sie kennt auch nicht meine website etc.
Da braucht nur nach Deinen Namen zu suchen..

Meine FM und der aus der Leistungsabteilung war damals schon auf meinen Seiten obwohl ich die Domains dem JC gegenüber nie rausgegeben hatte. Sie fragte nämlich warum ich nicht bestimmte Orte anfahre (Schrotti). Okay später hat man das an den Rechnungen des Hosters erkennen können.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#567

Beitrag von Olivia »

Das wird vom JC gerne gemacht. Auch bei Facebook wird gestöbert. So mancher eLB soll dabei schon über seine Urlaubsfotos oder entsprechende Postings gestolpert sein (unerlaubte Ortsabwesenheit - Übertretung der Stallpflicht).
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#568

Beitrag von helz »

Pegasus hat geschrieben: Da braucht nur nach Deinen Namen zu suchen...
das ist mir schon klar
aber das sind, weil eben nur via suche erhalten, infos die sie meiner ansicht nach nicht verwenden dürfen. so gesehen, können sie dann auch darüber die telefonnummer erfahren.

Olivia hat geschrieben:Das wird vom JC gerne gemacht. Auch bei Facebook wird gestöbert. So mancher eLB soll dabei schon über seine Urlaubsfotos oder entsprechende Postings gestolpert sein (unerlaubte Ortsabwesenheit - Übertretung der Stallpflicht).
wenn das facebookprofil öffentlich ist.
auf meiner fanpage sind nur sachen, die was mit graphic zu tun haben :D

habe jetzt nochmal ne nachfrage:
OA für flüchtlinge soll abeschafft worden sein? hat da jemand nen link für mich?
und wegen dieser aussage: "wenn sie einen cent von uns erhalten gilt die OA"

das möchte ich jetzt doch mal schreiben udn auch anfordern, das sie mir das schriftlich gibt, das dies so ist!
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#569

Beitrag von Koelsch »

Bisher ist das wohl nur Politiker- und Bürokratengerede.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#570

Beitrag von Günter »

OA für flüchtlinge soll abeschafft worden sein? hat da jemand nen link für mich?
Ich darf mal in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Flüchtlinge nicht in den Arbeitsmarkt integriert werden können, solange sie nicht anerkannt sind. Somit entfällt die normale Begründung für die Fußfesseln. Wenn die Anerkennung da ist und ALG II gezahlt wird, dann sind auch die Fußfesseln der EAO wieder aktiv.

https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... TBAI377922
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#571

Beitrag von Olivia »

Seit 1.1.15 ist die Residenzpflicht für unbescholtene Flüchtlinge abgeschafft, Asylbewerber und geduldete Ausländer können sich nach 3 Monaten im Bundesgebiet frei bewegen: https://www.bundesregierung.de/Content/ ... ossen.html
Zuletzt geändert von Olivia am Do 21. Jan 2016, 09:00, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#572

Beitrag von Günter »

Residenzpflicht und EAO sind zwei paar Schuhe, die passen nicht zusammen


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helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#573

Beitrag von helz »

also kann man das argument knicken?


brief muß ich eh hinschicken, weil sie gerne ne kopie meiner krankmeldung hätte, die ja (angeblich) nicht angekommen ist.
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Koelsch
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#574

Beitrag von Koelsch »

Ein Argument ist es nach meiner Meinung trotzdem. Ich würde das schon anführen, soll JC sich doch damit auseinandersetzen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#575

Beitrag von tigerlaw »

Ich vermute mal: Die gute Frau (oder ihr TL) wird sich bestimmt das Urteil zur EGV für 2015/I durchgelesen haben und in einem EGV-VA (der ja kommen wird) peinlich genau die 6-Monats-Frist beachten.

Vorteil: Wenn es zur Klage kommt, kann sich der Richter nicht mehr anhand dieses formalen Fehlers darum drücken, hinsichtlich der Stallpflicht eine klare Aussage zu machen!

Also schreibe vielleicht so:
Sehr geehrte Frau XXX,

Ihrem Entwurf zur EGV kann ich in den meisten Punkten zustimmen (auch wenn dies überwiegend Selbstverständlichkeiten sind, die man bereits im Gesetz lesen kann).

Unser Dissens über die Ortsabwesenheit bleibt aber bestehen. Deshalb kann ich die von Ihnen vorgelegte EGV nicht gegenzeichnen. Es bleibt Ihnen natürlich unbenommen, einen gleichlautenden Bescheid zu erlassen, was den Vorteil hat, dass die Gerichte die Gelegenheit erhalten, sich generell zur Frage der Ortsabwesenheitsklausel bei in den Arbeitsmarkt integrierten eLB zu äußern.

Mit (trotzdem?) freundlichen Grüßen

helz
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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