Liebesbriefe vom Amt des Grauens

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#76

Beitrag von Günter »

Ob die Schaltleistung für die Stärke meiner Fantasie reicht? :kopfkratz: :kopfkratz: :kopfkratz:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30953
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#77

Beitrag von kleinchaos »

Mit nem Hammer die Projektionslampe ausschalten?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#78

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben:Mit nem Hammer die Projektionslampe ausschalten?
:kopfkratz: Im Kopp :kopfkratz:

Aber wir schreddern hier im Hilfebereich, also muss dat Lämpsken weiter brennen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives
Benutzer
Beiträge: 444
Registriert: Do 14. Mär 2013, 18:23

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#79

Beitrag von Nives »

"mein Sohn" kann man ja auch auf "Leistungsberechtigter" beziehn (also halt auf den Wer-Fall)...
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#80

Beitrag von helz »

so günter macht mal das kopf-kino aus.

brief ist ja schon lange draußen, und heute kam antwort.

im anhang.

wobei ich diese tabelle nicht verstehe und auch nicht mehr kapiere, wieso da plötzlich was von 250 € steht, wo sie doch 500 € wieder zu kriegen haben.
2013 09 26 JC antwort.pdf
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#81

Beitrag von Koelsch »

Nun ja, wenn ich mir die Zahlen so anschaue, dann keimt in mir der Verdacht auf, dass der SB in der Leistungsabteilung möglicherweise vielleicht auf dem Gebiet der höheren Mathetik nur bis zum Thema Addition hat folgen können. Das Thema Multiplikation hat er möglicherweise nicht mehr verstanden, auch nicht die Mulitiplikation mit 2. :doof:

So was kann passieren und ich bin der Letzte, der anderen mangelnde Mathetikkenntnisse vorhält. :never:

Er schreibt zwar was von Juni und Juli 2013, rechnet aber nur für einen Monat. :ka:

Aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob Du ihn darauf hinweisen solltest. :ka:
Manche Menschen sind ja zart besaitet und da kann ein Hinweis von Fremden auf einen derartigen Mangel zu erheblichen Problemen mit die Püschologie führen. :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#82

Beitrag von helz »

ich möchte den guten menschen nun auch nicht vor den kopf stoßen.
die kohle sollen sie ja wieder haben, gar keine frage.
aber eben via aufrechnung … und wo mir nun angeboten wird, die summe festzulegen :)

es ist ja das einkommen des sohnes :jojo:
also könnte ich ja 10% vom regelsatz des sohnes :jojo: vorschlagen und dann höflich um einen aufrechnungsbescheid bitten

ob da das mathematische chaos auffällt?

(btw. auch ein geiler nick: mathematisches chaos – gefällt mir)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#83

Beitrag von Koelsch »

Schlag vor, dass die Leistungen von helz2.0 mit dem im § 43 SGB II vorgesehenen Satz aufgerechnet werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#84

Beitrag von helz »

ohne eine summe zu nennen? ja geil :)
mache ich aber erst in richtung 4.10. wie gewünscht fertig.
jetzt geht erstmal eks raus … die wollten sie ja eigentlich schon (unrechtmäßig) bis 16.8. haben. hatte ja geschrieben: ist nicht.
und da war ruhe im karton :)
da ich es zeitlich nicht schaffe, da vorbei zu tigern und abzugeben: einschreiben? sind ca. 140 blatt papier.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#85

Beitrag von Koelsch »

helz hat geschrieben:ohne eine summe zu nennen? ja geil :)
mache ich aber erst in richtung 4.10. wie gewünscht fertig.
jetzt geht erstmal eks raus … die wollten sie ja eigentlich schon (unrechtmäßig) bis 16.8. haben. hatte ja geschrieben: ist nicht.
und da war ruhe im karton :)
da ich es zeitlich nicht schaffe, da vorbei zu tigern und abzugeben: einschreiben? sind ca. 140 blatt papier.

Auch ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht kommt da gut und wird "gern gesehen". :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#86

Beitrag von helz »

ganz reizend mein lieber, eigentlich eine bestrickende idee, allerdings habe ich ja kein fax wie du weißt und da ist ein einschreiben schon wirtschaftlicher
aber könnte man sich schon merken :jojo: entzückend :lachen1: :gunni:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#87

Beitrag von Koelsch »

Ich kenne jemanden, der hat mal deutlich über 200 Seiten dorthin gefaxt. So 'ne Telefonflatrate ist doch was Feines und damit kommt man doch optimal der JC-Forderung nach Kostensenkung und Kostenminimierung nach. Man verbraucht kein Porto, kein Papier, keine Tinte und keinen Briefumschlag. :gunni:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#88

Beitrag von helz »

ja das hat alles was, ich würde es ja auch machen, wenn ich denn ein fax hätte …
habe aber auch schon alles gedruckt und werde das morgen mal zur post bringen.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#89

Beitrag von helz »

hab zwei neue bescheide

#1 ist der abschließende bescheid für BZW 02/2013–07/2013.
keine beanstandung bzgl. des neuen computers.
ich habe 492 € zuwenig bekommen (wegen der notwendigen investition).
JC Bescheid 0213-0713.pdf
die überweisung dafür wird aber erst auf bescheid 2 ausgewiesen.
bescheid 2 bezieht sich auf den laufenden bwz. genauer gesagt auf 11/2013–1/2014
das JC weiß schon, das sohni schülerbafög bekommt. laut bescheid würde uns der bafög-bescheid in kürze zugehen.
jetzt bin ich nicht orientiert wie hoch das bafög ist, nur das das JC 123 € im monat anrechnet.
JC Bescheid für 1113-0114.pdf
sohni ist damit unabhängig vom JC.
btw. dazu ne frage: wie sieht das dann nun mit klassenfahrten aus? die können wir doch nach wie vor nicht stemmen … zumal oberstufenfahrten ggf. auch teurer sind als mittelstufenfahrten.

die 28,xx € aufrechnung beziehen sich auf den unterhalt den der kv im juni und juli gezahlt hat. mit der summe sind sie komplett meiner linie gefolgt.

könnt ihr mal über die bescheide schauen. befinde mich heute im stadium der verwirrung.

ach ja und 492 € möchte ich nicht gegen die 500 aufrechnen, die ich zu zahlen habe.
so habe ich ggf. einen kleinen notgroschen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#90

Beitrag von Koelsch »

Isch guck mir das morgen mal genauer an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#91

Beitrag von helz »

isch danke dir, dann bin isch auch widda fitta in de birne
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30953
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#92

Beitrag von kleinchaos »

Die Leistungen aus dem Bildungspäckchen stehen euch immer noch zu. So lange, wie einer im Haushalt Anspruch auf ALG2, GruSi und/oder Wohngeld hat.
In Leipzig ist das so, dass für Kinder, die kein ALG2 erhalten dann das GruSi zuständig ist für Anträge zum BP
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#93

Beitrag von helz »

oh das wird dann noch gruselig werden.
erinnert mich jetzt schon an die zeiten, als jc sich noch nicht einig war, wer denn für den teil "mittagessen" im bildungspaket zuständig war. letztendlich JC.

bei uns geht es ja hauptsächlich um die monatskarte und um ggf. klassenfahrten.
werde aber solange ich ncihts anderes weiß, damit das JC traktieren.

und du meinst, das gilt solange wir auch nur 1 cent von denen bekommen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#94

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mir die Bescheide mal angeschaut und finde kaum was zu meckern. :heul:

Das Einzige was mir unklar ist, wie die auf € 123,00 BAföG-Anrechnung kommen. :ka: Das müsste ja 80% des BAföG sein, also ein BAföG-Satz von € 123,00 / 80 * 100 = € 153,75

Ein solcher BAföG-Satz ist mir nicht bekannt, das müssten eigentlich € 216,00 mindestens sein und davon wären dann € 172,80 anrechenbar. Schaun mer mal, was dort als BAföG-Bescheid kommt.

Und aufrechnen können die mit Darlehen, nicht aber so ohne Weiteres mit Rückzahlungen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#95

Beitrag von helz »

helz hat geschrieben:hab zwei neue bescheide

#1 ist der abschließende bescheid für BZW 02/2013–07/2013.
keine beanstandung bzgl. des neuen computers.
ich habe 492 € zuwenig bekommen (wegen der notwendigen investition).
JC Bescheid 0213-0713.pdf
.
beziehend auf diesen oben angegebenen bescheid kriege ich heute eine aufforderung zur leistungserstattung.

in der vorausschauenden eks für 2-7/2013 sagte die glaskugel was von 250 € gewinn
dann ging ja der rechner kaputt und ich brauchte sofort neuen … also blieb von den 250 nur 177 € überig.
was ja auch die 492 € zu erwartende überweisung durch JC erklärt.

nun sagen sie, wir hätten in dem zeitraum 215 € zuviel gekriegt.
2013-10-22-Erstattung-2-7-2013.pdf
nun weiß ich aber gar ncihts mehr.

bzgl. bafög
habe immer noch keinen bescheid vom bafög amt.
gibt es bei schülerbafög nur ja oder nein.
also entweder bafög und dann 216 oder keins und dann 0?
oder könnte das evt. auch was mit dem verdienst vom erzeuger zu tun haben?

ich berichte über den bescheid wenn er da ist.

aufrechnungsbescheid wegen zuviel unterhalt kam heute auch, aber da folgen sie ja meinem vorschlag mit 10% von juniors regelsatz
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#96

Beitrag von Koelsch »

Hast Du auch mal den "alten" vorläufigen Bescheid ab 2/2013, damit ich mal nachrechnen kann. Mach ich aber erst morgen, so sehr eilt das nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#97

Beitrag von helz »

klar hier
helz-jan-2013.pdf
die eksen auch?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#98

Beitrag von Koelsch »

Da reicht eigentlich der Gesamtgewinn, den Du da prognostiziert hast.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#99

Beitrag von helz »

danke :)
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89521
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Liebesbriefe vom Amt des Grauens

#100

Beitrag von Koelsch »

Isch versuch dat ens ausenander zo klamüsiere, un dat ess nid janz enfach:

Ich weiß ja, dass Du unseren tollen :baeh: ALG II Rechner nicht magst, deshalb füge ich dessen Ergebnisse mal zur weiteren Erläuterung mit ein :Steinbrueck:

und habe dabei dann festgestellt, der hat immer noch eine Macke - Marsu, Arbeit lacht! :verlegen:
  1. Zeitraum Februar bis Juli 2013 - alle Bewilligungsbescheide sind rechnerisch ok (ein Wunder, ein Wunder!)

    € 946,50 vorläufig bewilligt Februar bis Juli
    € 910,56 endgültig bewilligt Februar bis Mai = 4 Monate =
    € 143,46 Überzahlung in dieser Zeit

    € 660,56 endgültig bewilligt Juni & Juli = 2 Monate =
    € 571,88 Überzahlung in dieser Zeit, also

    € 715,64 Gesamtüberzahlung Februar bis Juli

    So wie so schlecht, aber jetzt kommt das JC mit seinem Erstattungsbescheid vom 17.10.2013 und die errechnen auf der Basis der oben stehenden Zahlen eine Gesamtüberzahlung für helz und helz 2.0 in Höhe von
    € 371,34 - und nu frag mich bitte nicht, wie die da drauf kommen, in höherer Mathetik bin ich bekanntlich nicht so gut :verlegen:

    Mein Vorschlag, dem nicht widersprechen und Ratenzahlung in Höhe von 10% des Regelbedarfs anbieten.
  2. Zeitraum November 13 bis Januar 14 - vorläufige Bewilligung

    Hier hat das JC nicht verstanden, dass helz 2.0 durch das BAföG aus der BG ausgeschieden ist

    € 521,64 bewilligt, das ist falsch
    € 594,51 wäre der korrekte Bewilligungsbetrag

    Also Widerspruch.
Ich hänge aber in ein paar Tagen spätestens noch mal unseren Rechnerausdruck neu hier an, wenn Marsu und ich die Macke ausgebügelt haben. Sollte ich aber nix ändern, ich hab diese Macke im anhängenden Ausdruck manuell und primitiv geändert, das Ergebnis sollte korrekt sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“