Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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k4ffel03ff3l
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Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

#1

Beitrag von k4ffel03ff3l »

Liebe Mitforisten,

aus der Selbsständigenberatung VIE liegt mir folgender Fall vor.

zZ herrscht absolute Mittellosigkeit. Es wurden Leistungen nach SGBII beantragt, diese werden aber nicht beschieden Es sieht eher danach aus, dass das JC die Leistungen verweigert, bisherige (Vorschuss-)Zahlungen zurückfordern wird !
Da keine Leistungen bewilligt wurden und aktuell keine Leistungen bezahlt werden, wurden auch zwischenzeitlich keine KV-Beiträge bezahlt und die KK verweigert dementsprechend Leistungen.

Um möglichst im Bilde zu sein, habe ich heute die Unterlagen in Augenschein genommen.

Folgende Situation:

Frau: selbstständige Dozentin, freiwillig gesetzlich versichert, Minirentenanspruch im EU-Ausland.
Ehemann: 3h Erwerbsfähigkeit zuerkannt, GDB 50%, soll jetzt überprüft und nach unten korrigiert werden(seitens der Gemeinde)
Braucht Medikamente, die er zZ nicht erhält

Wohnsituation: eigene(Miet)Wohnung im Haus vom Sohn->MV vorhanden

in Stichworten habe ich mir folgendes notiert:

I.
Bei der Antragstellung wurden erklärt, dass da Haus der Eheleute versteigert wurde. Aus dem Erlös, wurden dem Sohn ca. 80.000€ zur Verfügung gestellt. Hintergrund war, dass der Sohn das Geld zum Erwerb eines anderen Hauses verwendet und den Eheleuten die Wohnung zur Verfügung stellt.
Da im Antragsformular nur die Möglichkeit bestand, das Geld als "Schenkung" zu deklarieren, wurde es in der Anlage VM auch so festgehalten. Es hätte dazu geschrieben werden müssen, dass es ein rückzahlbares Darlehen ist und war und das es deswegen eine offene Forderung ggü. dem Sohn darstellt.

II.
Das ehemalige Gewerbe des Ehemanns wurde abgemeldet, die Passiva an den Sohn übertragen. Aus der EKS geht ein Gesamtverlust von 7.000€ hervor. Die Annahme bzw.Kenntnisnahme der EKS wurde nach Angaben des Ehemmanns-im Beisein eines Beistands u. Bevollmächtigten-durch das JC verweigert.

III.
Ein Anwalt wurde mit dem Fall betraut, dem aber nur eine Sachstandsmeldung von den Eheleuten zuging, der aber nicht erklärt bekommen hat, was er jetzt genau tun soll.

Von der Beratung in VIE wurde darauf hingewiesen, dass man den Fall über das SG in Düsseldorf klären soll. Desweiteren wurde angenommen, da das JC einen Vorschuss bewilligte, dass das JC Leistungen zuerkannt habe. Ich hatte an den Ausführungen schon erhebliche Zweifel, solange ich selber nicht Einsicht in die Unterlagen habe und sehe, weswegen das JC nicht bewilligt.

Ich habe jetzt folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

1.)
Da keine Kopien vom Antrag auf SGBII vorliegen, diese per Akteneinsicht §25 SGBX sichern.

2.)
Das JC hat per Niederschrift formuliert, dass es sich-nach Meinung des JC-um eine Schenkung gehandelt haben soll. Zur Bearbeitung des Antrages verlangt das JC eine Schenkungsurkunde, bzw. eine notarielle Erklärung, aus der hervorgeht, wo der Betrag von 80.000€ verblieben ist.
Die Niederschrift wurde aber vom Ehepaar nicht unterzeichnet, weil das Wort "Schenkung" in der Niederschrift enthalten ist. Das JC wird bei einer Schenkung natürlich versuchen das Geld beim Sohn-per Regress-zurückzufordern.

Ich habe vorgeschlagen, dass das Ehepaar mit dem Sohn einen Darlehensvertrag abschliesst und diesen Darlehnsvertrag dem JC vorlegt. Ich weiss nur nicht, wie glaubwürdig das Ganze ist, wenn das über ein halbes Jahr später so erklärt wid.
Zusätzlich kann sich das Ehepaar ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen, sodaß die KDU wegfallen bzw. minimiert werden würde.

3)
Außerdem wurde in der Niederschrift des JC verlangt, dass das Ehepaar nachweisen muß, was der Versteigerungserlös war.
Vom Ehepaar würden ja der Haupterlös der 80.000€ als "zur Verfügung gestellt" deklariert und eine weitere Summe wurde in der Renovierung der Wohnung investiert. Muß dann-zusätzlich-noch der Versteigerungserlös angegeben werden ?

Klar ist wohl, dass der Weg über das SG versperrt ist, weil sich das JC auf die fehlenden Unterlagen berufen wird, sowie es zZ davon ausgeht, dass das Ehepaar seine Notlage selbst herbeigeführt hat-im besten Fall.
Oder das JC geht davon aus, dass der Versteigerungserlös dem Sohn gar nicht zugeflossen ist und deswegen ein Betrug vorliegt-im schlechtesten Fall
Was würdet ihr vorschlagen, insbesondere auch wegen dem Anwalt, der evtl. irgendwas macht, oder eben gar nix :never:
der alternativlos? -mitnichten !

Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
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Koelsch
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Re: Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

#2

Beitrag von Koelsch »

Erst mal nur zur Ergänzung:
Es handelt sich um diesen Fall: http://www.alg-ratgeber.de/f3t12267-kra ... hlung.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

#3

Beitrag von Günter »

Bei der Antragstellung wurden erklärt, dass da Haus der Eheleute versteigert wurde. Aus dem Erlös, wurden dem Sohn ca. 80.000€ zur Verfügung gestellt. Hintergrund war, dass der Sohn das Geld zum Erwerb eines anderen Hauses verwendet und den Eheleuten die Wohnung zur Verfügung stellt.
Wurde ein Wohnrecht in Form von Nießbrauch oder ähnlich vereinbart?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

#4

Beitrag von Koelsch »

Leider noch nicht, wurde aber beim Stammtisch dringend empfohlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

#5

Beitrag von Günter »

Eben, dann sollten die abgesichert sein. Dann ist auch das Wort Schenkung verschwunden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich schmier mal meine Kommentare da unten rein. :zwinker: :verlegen:
k4ffel03ff3l hat geschrieben:
Ich habe jetzt folgendes Vorgehen vorgeschlagen:

1.)
Da keine Kopien vom Antrag auf SGBII vorliegen, diese per Akteneinsicht §25 SGBX sichern.
Ja ok, aber nicht darauf warten. Allein die Auszahlung des Vorschusses zeigt, da liegt ein Antrag auf ALG II vor

2.)
Das JC hat per Niederschrift formuliert, dass es sich-nach Meinung des JC-um eine Schenkung gehandelt haben soll. Zur Bearbeitung des Antrages verlangt das JC eine Schenkungsurkunde, bzw. eine notarielle Erklärung, aus der hervorgeht, wo der Betrag von 80.000€ verblieben ist.
Die Niederschrift wurde aber vom Ehepaar nicht unterzeichnet, weil das Wort "Schenkung" in der Niederschrift enthalten ist. Das JC wird bei einer Schenkung natürlich versuchen das Geld beim Sohn-per Regress-zurückzufordern.

Ich habe vorgeschlagen, dass das Ehepaar mit dem Sohn einen Darlehensvertrag abschliesst und diesen Darlehnsvertrag dem JC vorlegt. Ich weiss nur nicht, wie glaubwürdig das Ganze ist, wenn das über ein halbes Jahr später so erklärt wid.
Zusätzlich kann sich das Ehepaar ein Nießbrauchsrecht eintragen lassen, sodaß die KDU wegfallen bzw. minimiert werden würde.
Nießbrauch oder lebenslanges Wohnrecht sollte auf jeden Fall eingetragen werden. Darlehensvertrag nachträglich halte ich auch für sinnvoll. Da kann sich auch niemand dran stören, dass der erst "verspätet" gemacht wird. Zwischen Eltern und Sohn wird manches erst mal nur mündlich vereinbart. Erst nachdem das JC "Theater" machte, wurde dann was Schriftliches nachgeholt.
3)
Außerdem wurde in der Niederschrift des JC verlangt, dass das Ehepaar nachweisen muß, was der Versteigerungserlös war.
Vom Ehepaar würden ja der Haupterlös der 80.000€ als "zur Verfügung gestellt" deklariert und eine weitere Summe wurde in der Renovierung der Wohnung investiert. Muß dann-zusätzlich-noch der Versteigerungserlös angegeben werden ?

Darüber kann man sicher streiten, aber Streit kostet Zeit und die ist hier ja ausgesprochen knapp. Ich würde den zähneknirschend nennen. Und wenn da ein "gewaltiger" Betrag noch übrig ist, auch den kann man in diesem Fall ja mühelos klein bekommen, denn die Beiden mussten ja von irgendwas leben, da das JC nicht in die Strümpfe kam Und sie haben den Gang zum JC ohnehin aufgeschoben, bis es nicht mehr anders ging.

Klar ist wohl, dass der Weg über das SG versperrt ist, weil sich das JC auf die fehlenden Unterlagen berufen wird, sowie es zZ davon ausgeht, dass das Ehepaar seine Notlage selbst herbeigeführt hat-im besten Fall.

Das sehe ich völlig anders. Natürlich wird das JC beantragen, die Klage abzuweisen, das tun die immer. Aber selbst eine selbst herbeigeführte Notlage ist eine Notlage und kein Grund, Leistungen zu verweigern.

Oder das JC geht davon aus, dass der Versteigerungserlös dem Sohn gar nicht zugeflossen ist und deswegen ein Betrug vorliegt-im schlechtesten Fall

Wenn das JC davon ausgehen sollte, dann sollte die Beiden per eidesstattliche Versicherung erklären, der Erlös ging an den Sohn. Der könnte gleichzeitig das ganze bestätigen, jawoll ich hab das Geld bekommen.

Was würdet ihr vorschlagen, insbesondere auch wegen dem Anwalt, der evtl. irgendwas macht, oder eben gar nix :never:

Wir wissen ja nicht, was der Anwalt bisher unternommen hat. Beim Stammtisch wurde ja erwähnt, der habe in der Vergangenheit schon gute Arbeit geleistet. Ich hatte aber den Eindruck, bei der jetzigen Sache ist der gar nicht im Bilde oder gar nicht eingeschaltet.

Ich würde auf jeden Fall sofort beim SG aufschlagen und Eilantrag stellen. Klare Begründung - es ist eine akute schwere Notlage, insbesondere auch dadurch, dass dringendst medizinische Leistungen/Medikamente benötigt werden, die ohne Krankenkasse nicht beschafft werden können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Selbstständigenfall aus der Beratung in Viersen

#7

Beitrag von Günter »

So in der Art sehe ich das auch. Wozu die vorherige Akteneinsicht, das SG fordert die Akten ohnehin an, dann kann der Anwalt immer noch Kopien ziehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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