Spesen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Chaldo
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Re: Spesen

#51

Beitrag von Chaldo »

es gibt doch mehrere Urteile von SG`s wo der VPFL-mehraufwnd der gezahlt wird, nicht als Einkommen angerechnet wird, oder habe ich mich da total verlesen ?
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Koelsch
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Re: Spesen

#52

Beitrag von Koelsch »

Ich glaube, da täuschst Du Dich. Bei diversen Urteilen ging es um "Spesen" nicht aber nur um den Verpflegungsmehraufwand.

Die Rechtsprechung ist aber auch da meines Wissens uneinheitlich, meines Wissens gibt's da auch noch nichts vom BSG.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Chaldo
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Re: Spesen

#53

Beitrag von Chaldo »

Ich habe da ja Klage erhoben aber...! Ich kann nunmal nicht alles per Quittung belegen. Ich würde ja gern.
Andererseits würde ich auf der Bahn völlig normal Essen etc. bleibe ich zum Schluß auf den Kosten sitzen weil die Pauschale nicht anerkannt wird. Genau so rätselhaft ist mir wie man den erhöhten Bedarf aus dem normalen Haushalt herausrechnen und belegen soll.Also wie immer alles Sch..... !!!!
Geht die Klage den Bach runter hat die Arge es geschafft dann beende ich nach 5 Jahren mein Gewerbe !!
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Koelsch
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Re: Spesen

#54

Beitrag von Koelsch »

Das wäre natürlich sehr schade, aber zumindest die Pauschale von € 6,00 müsste anerkannt werden.
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Chaldo
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Re: Spesen

#55

Beitrag von Chaldo »

Na die ekennen sie ja an, das reicht aber hinten und vorn nicht. Wie gesagt das reicht nicht mal fürn nen Kaffee und ne Bockwurst ohne Brötchen.
Es hat alles zwei Seiten. Aber erst wenn man erkennt, daß es drei sind,erfasst man die Sache.
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Koelsch
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Re: Spesen

#56

Beitrag von Koelsch »

Das glaub ich Dir gerne, aber so steht es nun mal im § 6 ALG II-V. Da wird ein Richter vermutlich nicht dran vorbei können. Wenn er bei Dir schon fragt, ob Du den Mehraufwand aufdröseln kannst, dann deutet das eigentlich schon auf einen Richter hin, der auch sieht, dass man mit den € 6,00 nicht gerade weit kommt.
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quinky
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Re: Spesen

#57

Beitrag von quinky »

Hi,

wie Kölsch schon sagt, es gibt kein Urteil des BSG betreffend Verpflegungspauschale.

Ich selbst habe z.Zt. eine befristete Tätigkeit, bei der ich täglich mehr als 12 Stunden außer Haus bin (unterwegs im Team in einem LKW-Transporter). Ich habe bei meiner ARGE die 6€ Verpflegungspauschale bei Einreichung der Änderungsanzeige (Aufnahme einer Tätigkeit) geltend gemacht als zweckbestimmte Einnahme. Das ist auch anstandslos akzeptiert worden und für alle 5 Monate Arbeit wird die VP NICHT als Einkommen angerechnet (immerhin monatlich ca. 120€!)

Hier handeln die ARGEN also unterschiedlich (Ines hat ja schon lange das Problem).

ALLERDINGS:
SOLLTE die Verpflegungspauschale NICHT als zweckbestimmte Einnahme berücksichtigt werden, so MUSS dieser Betrag über den § 11 SGBII beim Freibetrag ZWINGEND berücksichtigt werden. Beim rechnerischen Ergebnis ist es möglich, das der gleiche Betrag herauskommt, als ob als zweckbestimmte Einnahme gewertet. Das liegt an den abzugsfähigen Beträgen ebim Freibetrag nach § 11 SGBII.

2 Beispiele: 21 Arbeitstage x 6€ =126€
Es ist egal ob durch Abzug nach § 11 oder nicht anrechenbare Einnahme.
VP 30€, WP 15,33€, Kfz-Haftpflicht 30€, Fahrtkosten 30€ = 105,33€, bereits die Grundpauschale von 100€ überschritten.
Daher kommt jetzt die Verpflegungspauschale als abzusetzender Betrag in VOLLER Höhe dazu. Es ergibt isch die gleiche Wirkung, ob als zweckbestimmte Einnahme oder Absetzung § 11

Verpflegungspauschale wird nur teilweise berücksichtigt durch § 11:
VP 30€, WP 15,33€ = 45,33€ + 126€ Verpfleg.P = 171,33€.
Jetzt werden lediglich nur 71,33€ wirksam = auf JEDEN Fall der absolute Mindestbetrag (weniger als VP und WP geht nicht)

Gruß
Ernie
Chaldo
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Re: Spesen

#58

Beitrag von Chaldo »

Wo werden den die 6€ in der EKS eingetragen ? Bei C12 ? Da gehen sie doch aber nicht aus der Gewinnermittlung raus oder bin ich d....?
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Koelsch
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Re: Spesen

#59

Beitrag von Koelsch »

Richtig, die € 6 sind in der Einkommensbereinigung (also C irgendwas) abzusetzen. Ist doch sogar besser = höherer Gewinn = höherer Freibetrag. Aber nicht zu sehr freuen, der Unterschied dürfte im Centbereich liegen, aber wenigstens auf der richtigen Seite und nur, wenn Du dort die € 100 Grundfreibetrag überschreitest.
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