Spesen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
inesk
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Spesen

#1

Beitrag von inesk »

Mein Mann hat endlich wieder einen Job als Fernfahrer, was in der jetzigen Wirtschaftslage schon an ein Wunder grenzt.

Nun meine Frage, wie werden jetzt eigentlich die 6,00 Euro pro tag gerechnet? Wird das wie Werbungskosten usw. gerechnet oder kommt das zusätzlich zu den Freibeträgen dazu? Bis jetzt habe ich dazu nicht wirklich was gefunden.

Außerdem würde mich interessieren, ob man das mit Quittungen belegen muss, denn das Geld muss er ja jetzt erst mal auslegen und das ist schon alleine für die Parkplatzkosten auf Autohöfen nicht gerade wenig. Die liegen ja im Schritt zwischen 5 und 10 Euro pro stehen.
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Günter
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Re: Spesen

#2

Beitrag von Günter »

Du hattest diese Frage ja schon mal woanders gestellt, da hatte ich auch schon rumgegoogelt und keine vernünftige Antwort gefunden.

Werbungskosten sind es nicht, da die "Spesen" kein steuerpflichtiges Einkommen sind.

Im Prinzip sind die "Spesen" durch den Arbeitnehmer verauslagte Kosten des Unternehmers. Wobei die Parkplatzkosten keine Spesen sondern Geschäftskosten sind. Die Spritrechnungen sind doch auch keine Spesen.

Diese Kosten gehören auch nicht auf die Gehaltsabrechnungen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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torta
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Re: Spesen

#3

Beitrag von torta »

Ersatz durch den Arbeitgeber [Bearbeiten]
Erhält ein Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand vom Arbeitgeber ersetzt, ist dieser Ersatz bis zur Höhe des steuerlich zulässigen Pauschbetrags steuerfrei. Der Arbeitgeber kann gemäß § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG höhere Erstattungen mit einer pauschalen Lohnsteuer von 25 % versteuern, soweit sie die steuerfreien Pauschalen nicht um mehr als 100 % übersteigen. Darüber hinausgehende Beträge gehören zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflegungsmehraufwand

Auf den Link bist du sicher auch schon gestoßen.
Meiner Meinung ist es zweckgebunden, denn er verjubelt es ja nicht einfach so.
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Seti
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Re: Spesen

#4

Beitrag von Seti »

Günter hat geschrieben:Du hattest diese Frage ja schon mal woanders gestellt, da hatte ich auch schon rumgegoogelt und keine vernünftige Antwort gefunden.

Werbungskosten sind es nicht, da die "Spesen" kein steuerpflichtiges Einkommen sind.

Im Prinzip sind die "Spesen" durch den Arbeitnehmer verauslagte Kosten des Unternehmers. Wobei die Parkplatzkosten keine Spesen sondern Geschäftskosten sind. Die Spritrechnungen sind doch auch keine Spesen.

Diese Kosten gehören auch nicht auf die Gehaltsabrechnungen.

Diese Kosten gehören nicht auf die Gehaltsabrechnung.??????

Wo bitte kann ich das nachlesen ?
Spesengeld erscheint regelmäßig auf dem Gehaltsnachweis wird aber bei Gesamtbrutto rausgerechnet
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Koelsch
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Re: Spesen

#5

Beitrag von Koelsch »

Erst mal Glückwunsch zum Job.
Die € 6,00 gibt's ohne Quittung, wenn eine Abwesenheit von mehr als 12 Stunden nachgewiesen wird. Alle weiteren Werbungskosten, die tatsächlich mit Quittung nachgewiesen werden (also auch z.B. Übernachtungskosten, Parkgebühren) sind im Wege der Einkommenbereinigung abzusetzen, mindestens aber der berühmte Grundfreibetrag von € 100,00. Also in den € 100 sind erst mal enthalten, die € 6/Tag, die Parkgebühren etc. etc., sind alle diese Beträge höher als € 100, dann gibt's den höheren Betrag.


Ich glaub, Inesk redet von was anderem, sie meint den Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 6 ALG II-V.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Wutzeline
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Re: Spesen

#6

Beitrag von Wutzeline »

Meiner bekommt seine Spesen auf die Hand.
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

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Seti
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Re: Spesen

#7

Beitrag von Seti »

Bekommt mein Mann auch , aber das Spesengeld steht mit in der Gehaltsabrechnung.

Und diese muss ich ja beim Wohngeldantrag vorlegen und da zählt Spesengeld als Einkommen :motzki:
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Günter
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Re: Spesen

#8

Beitrag von Günter »

Seti hat geschrieben:
Günter hat geschrieben:Du hattest diese Frage ja schon mal woanders gestellt, da hatte ich auch schon rumgegoogelt und keine vernünftige Antwort gefunden.

Werbungskosten sind es nicht, da die "Spesen" kein steuerpflichtiges Einkommen sind.

Im Prinzip sind die "Spesen" durch den Arbeitnehmer verauslagte Kosten des Unternehmers. Wobei die Parkplatzkosten keine Spesen sondern Geschäftskosten sind. Die Spritrechnungen sind doch auch keine Spesen.

Diese Kosten gehören auch nicht auf die Gehaltsabrechnungen.

Diese Kosten gehören nicht auf die Gehaltsabrechnung.??????

Wo bitte kann ich das nachlesen ?
Spesengeld erscheint regelmäßig auf dem Gehaltsnachweis wird aber bei Gesamtbrutto rausgerechnet
Auf die Gehaltsabrechung gehören nur die Steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einnahmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Wutzeline
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Re: Spesen

#9

Beitrag von Wutzeline »

Mal in Gehaltsabrechnung geschaut : bei meinem ist es nicht aufgeführt und zum Glück müßen wir das auch noch nirgens wo angeben.
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
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torta
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Re: Spesen

#10

Beitrag von torta »

Seti hat geschrieben:Bekommt mein Mann auch , aber das Spesengeld steht mit in der Gehaltsabrechnung.

Und diese muss ich ja beim Wohngeldantrag vorlegen und da zählt Spesengeld als Einkommen :motzki:
Dann los und einen Brief geschrieben. :Daumen:
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Seti
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Re: Spesen

#11

Beitrag von Seti »

Günter ich bräuchte dies aber schwarz auf weis das dies dort nicht drauf gehört. :heul:
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Koelsch
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Re: Spesen

#12

Beitrag von Koelsch »

Nochmals zur Frage der Spesen, die z.B. ein Kraftfahrer erhält. Diese gehören durchaus auf die Lohnabrechnung, werden aber nicht besteuert. Aaaaber sie unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt - und deshalb gehören sie auch auf die Abrechnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Wutzeline
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Re: Spesen

#13

Beitrag von Wutzeline »

und wenn sie dort nicht aufgeführt sind?
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
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torta
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Re: Spesen

#14

Beitrag von torta »

:kopfkratz: Hat dann der Chef ein krummes Ding gedreht? :kopfkratz:
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Re: Spesen

#15

Beitrag von Emmaly »

Ich kenne es so, dass die Spesenabrechnung extra gestellt wird. Also Nicht mit den Gehalt auf den Lohnzettel erscheint. Und der Zahltermin ist oft auch ein anderer.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Re: Spesen

#16

Beitrag von Wutzeline »

Richtig Emmaly, Spesen gibt es am Anfang des Monats, wenn der Stundennachweis abgegeben ist und Gehalt kommt Mitte des Monats.
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

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Re: Spesen

#17

Beitrag von torta »

http://www.gutefrage.net/frage/neues-sp ... arbeitsort

Vielleicht tut sich da ja grade was?
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Re: Spesen

#18

Beitrag von Koelsch »

Das mag sein, dass über Spesen gesondert abgerechnet wird, aber sie tauchen fein säuberlich auf der Steuerkarte auf, ich hab die entsprechenden Positionen mal rot gekennzeichnet.

@torta - Einkommensteuerrecht ist Bundesrecht, da haben die Bayern nix drin zu suchen.
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Re: Spesen

#19

Beitrag von Günter »

Jetzt wird es schwierig. Die Spesen sind kein steuerpflichtiges Einkommen, da geht es um den Verpflegungsmehraufwand.

http://www.steuerlinks.de/richtlinie/ls ... /r9.6.html

http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par4.html#abs-5

Ines schreib aber was von den Parkgebühren der Autobahnparkplätze. Das sind doch keine Spesen, sondern Kosten des Unternehmers.

Die werden doch nur vom Fahrer ausgelegt und per Beleg ausgezahltr. da muss sauber getrennt werden.
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Re: Spesen

#20

Beitrag von torta »

Koelsch hat geschrieben:Das mag sein, dass über Spesen gesondert abgerechnet wird, aber sie tauchen fein säuberlich auf der Steuerkarte auf, ich hab die entsprechenden Positionen mal rot gekennzeichnet.

@torta - Einkommensteuerrecht ist Bundesrecht, da haben die Bayern nix drin zu suchen.

Wieder mal die Bayern. Denen brät man ja immer eine Extrawurst.
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Re: Spesen

#21

Beitrag von Koelsch »

torta hat geschrieben:Wieder mal die Bayern. Denen brät man ja immer eine Extrawurst.

Bratwurst :kopfkratz: :kopfkratz:
Ich dachte bisher immer, der Bayer an sich verdirbt sich den Magen an Weißwurst? :ka: :ka:
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Re: Spesen

#22

Beitrag von inesk »

Koelsch hat geschrieben:Erst mal Glückwunsch zum Job.
Die € 6,00 gibt's ohne Quittung, wenn eine Abwesenheit von mehr als 12 Stunden nachgewiesen wird. Alle weiteren Werbungskosten, die tatsächlich mit Quittung nachgewiesen werden (also auch z.B. Übernachtungskosten, Parkgebühren) sind im Wege der Einkommenbereinigung abzusetzen, mindestens aber der berühmte Grundfreibetrag von € 100,00. Also in den € 100 sind erst mal enthalten, die € 6/Tag, die Parkgebühren etc. etc., sind alle diese Beträge höher als € 100, dann gibt's den höheren Betrag.


Ich glaub, Inesk redet von was anderem, sie meint den Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 6 ALG II-V.
Ja ich meinte diese Mehraufwändungen. Wie die gerechnet werden.
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Re: Spesen

#23

Beitrag von Koelsch »

inesk hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:Erst mal Glückwunsch zum Job.
Die € 6,00 gibt's ohne Quittung, wenn eine Abwesenheit von mehr als 12 Stunden nachgewiesen wird. Alle weiteren Werbungskosten, die tatsächlich mit Quittung nachgewiesen werden (also auch z.B. Übernachtungskosten, Parkgebühren) sind im Wege der Einkommenbereinigung abzusetzen, mindestens aber der berühmte Grundfreibetrag von € 100,00. Also in den € 100 sind erst mal enthalten, die € 6/Tag, die Parkgebühren etc. etc., sind alle diese Beträge höher als € 100, dann gibt's den höheren Betrag.


Ich glaub, Inesk redet von was anderem, sie meint den Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 6 ALG II-V.
Ja ich meinte diese Mehraufwändungen. Wie die gerechnet werden.
So wie ich schon geschrieben hatte, gehen zunächst in den € 100 Topf, wenn der zu klein ist, dann darf auch ein größerer Topf abgerechnet werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
inesk
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Re: Spesen

#24

Beitrag von inesk »

Günter hat geschrieben:Ines schreib aber was von den Parkgebühren der Autobahnparkplätze. Das sind doch keine Spesen, sondern Kosten des Unternehmers.

Die werden doch nur vom Fahrer ausgelegt und per Beleg ausgezahltr. da muss sauber getrennt werden.
Nein die Kosten muss er von den Spesen zahlen, da es dafür fast überall Verzehrgutscheine gibt. Leider hat man nicht immer die Zeit und möglichkeit diese einzulösen, denn umd ein essen auf dem Autohof zu zahlen inklusive Getränk reichen die z. B. 5 Euro nicht aus.

Ich habe seit mehreren Jahren schon Klagen zu laufen. Eine Richterin, die bei der ersten Klage wegen was anderes entschieden hat, hat zu mir gesagt, wenn sie auch das wegen der Spesen entscheiden müsste, würde sie ganz klar sagen, dass Spesen nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen, da ein Fernfahrer auf der Strasse wesentlich mehr Kosten für Essen und Hygiene hat, als zu Hause. Oder zahlt ihr auf eurem Klo 0,50 Euro und beim Duschen zwischen 3 und 5 Euro??? Und wenn im Sommer die Hitze da ist und man ohne Standklima bei über 40 Grad im LKW schlafen soll, dann möchte man schon zweimal duschen um keinen Kunden mit Schweißgeruch zu vergraulen.
inesk
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Re: Spesen

#25

Beitrag von inesk »

Koelsch hat geschrieben:
inesk hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:Erst mal Glückwunsch zum Job.
Die € 6,00 gibt's ohne Quittung, wenn eine Abwesenheit von mehr als 12 Stunden nachgewiesen wird. Alle weiteren Werbungskosten, die tatsächlich mit Quittung nachgewiesen werden (also auch z.B. Übernachtungskosten, Parkgebühren) sind im Wege der Einkommenbereinigung abzusetzen, mindestens aber der berühmte Grundfreibetrag von € 100,00. Also in den € 100 sind erst mal enthalten, die € 6/Tag, die Parkgebühren etc. etc., sind alle diese Beträge höher als € 100, dann gibt's den höheren Betrag.


Ich glaub, Inesk redet von was anderem, sie meint den Mehraufwendungen für Verpflegung nach § 6 ALG II-V.
Ja ich meinte diese Mehraufwändungen. Wie die gerechnet werden.
Na super, dann macht sich das nur beim vollen Monat etwas bemerkbar. Und dann geht ja auch noch der Kampf los, ob sie ihm die WE draußen auch anerkennen. Kenn doch unser Amt.

So wie ich schon geschrieben hatte, gehen zunächst in den € 100 Topf, wenn der zu klein ist, dann darf auch ein größerer Topf abgerechnet werden.
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