GruSi und Unterhaltsanrechnung für Kind

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Günter
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Re: GruSi und Unterhaltsanrechnung für Kind

#26

Beitrag von Günter »

Nö, da hat Angel Recht denke ich, wenn dioe Anrechnung des KG durch Belege umgangen werden kann, dann muss das beim Unterhalt auch so sein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: GruSi und Unterhaltsanrechnung für Kind

#27

Beitrag von angel6364 »

(3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert des Eckregelsatzes. Abweichend von Satz 1 ist bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen von dem Entgelt ein Achtel des Eckregelsatzes zuzüglich 25 vom Hundert des diesen Betrag übersteigenden Entgelts abzusetzen. Im Übrigen kann in begründeten Fällen ein anderer als in Satz 1 festgelegter Betrag vom Einkommen abgesetzt werden.
http://dejure.org/gesetze/SGB_XII/82.html

Der Unterhalt wird auf jeden Fall bei der Grundsicherung des Kindes (!) angerechnet, nach Abzug der Freibeträge, siehe obiger Link - nicht auf eventuelle Bezüge der Mutter, er ist nicht übertragbar.
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Christoph
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Re: GruSi und Unterhaltsanrechnung für Kind

#28

Beitrag von Christoph »

Natürlich mindert der Unterhalt für das Kind die Sozialleistung, egal ob SGBII oder SGBXII.

In dem zitierten Gesetzestext geht es nicht um die Anrechnung, sondern ob jemand überhaupt Unterhalt für einen Angehörigen zahlen muss und das muss man erst ab 100.000 Jahreseinkommen.
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Seti
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Re: GruSi und Unterhaltsanrechnung für Kind

#29

Beitrag von Seti »

Ab 100000 das erreicht Ottonormalo doch nie
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

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Christoph
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Re: GruSi und Unterhaltsanrechnung für Kind

#30

Beitrag von Christoph »

Richtig, Otto Normal muss beim SGBXII für Angehörige ganz ganz selten Unterhalt zahlen, ist doch ok so?
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