Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
der ratlose
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Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,

wer hat Infos zum Sachverhalt das Leistungsempfänger zur Ausübung ihres Umgangsrechts auf ihre Erwerbstätigen Freibeträge verwiesen wurden .

Hat da jemand etwas aus der Rechtsprechung dazu?
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Koelsch
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#2

Beitrag von Koelsch »

Gucksu SG Dresden S 23 AS 982/05 ER
und LSG NRW L 7 AS 1911/12
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#3

Beitrag von der ratlose »

Hallo,

ja die kenne ich. Hat sich das BSG dazu schonmal geäußert?

Mir haben sie die monatlichen Kosten des Umgangsrechts in Höhe von 500,00 € gestrichen. Ging so 2 Jahre lang.
Habe gerade den EA Beschluss vom SG bekommen, Fahrten nur 3-4 mal im Jahr wären ok.

das übliche Lala.

Die Kosten wären zu hoch, Steuerzahler soll das bezahlen.
(das Gericht hat völlig ausgeblendet das das JC wollte das ich die Kinder monatlich zweimal besuchen soll und deswegen keine größere Unterkunft benötige.)
Es wäre der Mutter zuzumuten das sie sich an den Kosten beteiligt.
(das war natürlich nicht einmal Gegenstand des EA Verfahrens.)
Ich habe ja einen Freibetrag von 200 € monatlich aus der Selbständigkeit den ich dafür einsetzen könnte.
(Hierfür gibt es keine gesetzliche Grundlage)
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marsupilami
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#4

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#5

Beitrag von der ratlose »

Schon gefunden.

BSG 04.06.2014 B 14 AS 30/13 R

27

ee) Der Kläger kann auch nicht zur Deckung seiner Kosten auf sein (geringfügiges) Einkommen verwiesen werden. Ohnehin führen die einen Freibetrag übersteigenden Einkommensanteile durch Berücksichtigung bei der Leistungsberechnung zu verminderten Leistungen. Die Freibeträge selbst müssen nicht für die Wahrnehmung des Umgangsrechts eingesetzt werden, weil die vollständige Anrechnung von Erwerbseinkommen auf das Alg II zur Folge hätte, dass Arbeitslosen kein finanzieller Anreiz zur Arbeitsaufnahme verbliebe, was der gesetzlichen Funktion der Freibeträge bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit zuwiderlaufen würde (vgl nur Behrend, in jurisPK-SGB II, 3. Aufl 2012, § 21 RdNr 89; S. Knickrehm/Hahn in Eicher, SGB II, 3. Aufl 2013, § 21 RdNr 72). Dies findet seinen Niederschlag auch in den Durchführungshinweisen der Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Anwendung des SGB II, in denen zu § 21 unter Ziff 6.2 Abs 5 vermerkt ist, dass für den Fall, dass Erwerbseinkommen erzielt wird, dieses auch bei der Berechnung von Leistungen für besondere laufende Bedarfe in Höhe des Erwerbstätigenfreibetrags nach § 11b Abs 3 SGB II außer Betracht zu bleiben hat.
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Koelsch
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#6

Beitrag von Koelsch »

Mehr Rechtsprechung hab ich dazu nicht gefunden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#7

Beitrag von der ratlose »

hallo,

was genau bedeutet es wenn das JC folgendes schreibt:

"Zwei Fahrten pro Monat innerhalb Deutschlands können ohne Begründung übernommen werden"

Meinen die damit. eine Hin und eine Rückfahrt also 2 Fahrten.
oder
Meinen die damit 2 Besuche, also 2x die hin und Rückfahrt?

Wie ist denn das im BRKG geregelt? 20 Cent pro gefahrenen Kilometer oder 20Cent pro Entfernungskilometer?
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Koelsch
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#8

Beitrag von Koelsch »

2 mal hin und zurück, ansonsten guckst Du § 5 BRKG
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#9

Beitrag von Lilith »

der ratlose hat geschrieben: Wie ist denn das im BRKG geregelt? 20 Cent pro gefahrenen Kilometer oder 20Cent pro Entfernungskilometer?
Du hast doch selbst aus dem BSG-Urteil zitiert. Den Rest hast Du nicht gelesen? ;)

Im BSG-Urteil steht noch u. a.:
Der Kläger musste zur Ausübung seines Umgangsrechts alle zwei Wochen je 17 km für zweimal eine Hin- und Rückfahrt zurücklegen, sodass sich eine Gesamtkilometerzahl von 136 km ergibt. Selbst wenn nur eine Kilometerpauschale von 20 Cent zugrunde gelegt wird, wie sie in § 5 Abs 1 BRKG ausgewiesen ist, ergibt sich ein Betrag von zumindest 27, 20 Euro pro Monat. Da auch die 20 Cent nach dem BRKG eine gegriffene Größe sind, die nicht die tatsächlichen Kosten in vollem Umfang widerspiegeln, sind die zugesprochenen 27, 20 Euro pro Monat unter dem Blickwinkel der Sicherung des Existenzminimums jedenfalls nicht zu hoch gegriffen.
Quelle: http://lexetius.com/2014,3602

Hier im verhandelten BSG-Fall also 17 km x 4 Fahrten/Umgangswochenende x 2 Wochenden im Monat x 0,20 € = 27,20 €

LG Lilith
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#10

Beitrag von Christoph »

Wie trennst du berufliche Fahrtkosten und Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts? Da kommen bei dir doch recht hohe Beträge zusammen:

Freibeträge für Berufstätigkeit laut Bescheid
"Fahrkosten zur Arbeitsstätte 986km * 0,20 EUR * 9 = 1774,80 EUR vorläufig max. 1138,27 EUR
Umgangskosten bisher 500 € im Monat
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#11

Beitrag von der ratlose »

hallo,

die Umgangskosten wurden bisher ja immer vom JC übernommen.

Das mit den Fahrkosten ist so ein Irrsinn des JC und der vörläufigen Anlage EKS.
Das lustige ist,das überall wo ich sage das das nicht stimmt die mich nur Mitleidig anlächeln.

Es hat auch damit zu tun das sich das JC seit Jahren weigert, zu erklären wie jemand der nicht der beherschende Teilhaber einer Gesellschaft ist
die Anlage EKS ausfüllen soll.

Was ist denn eigentlich wenn der andere Teilhaber ein Firmenfahrzeug privat nutzt? Kann der mich pleite fahren?
Woher weiß ich ob das privat oder für die Firma ist? Was ist wenn der andere Teilhaber das Fahrzeug selbst wieder volltankt?
usw.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#12

Beitrag von Koelsch »

Das beantwortet aber nicht Christoph's Frage, wie Du das trennst, denn Kind und Arbeitsstätte "wohnen" doch recht nah beieinander, wenn ich das richtig verstanden habe.

Zur Frage Firmenfahrzeug kann ich nicht's sagen, denn ich hab keine Ahnung, wie so etwas in schwedischem Recht geregelt wird. Denn das ist ja wohl zunächst einmal für die Gewinnermittlung in Deiner Firma "zuständig".
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#13

Beitrag von der ratlose »

Hallo,

für die fahrten des Umgangsrechts habe ich dann immer das Geld, also die 500,00 € an die Firma überwiesen und den Nachweis dann auch ans JS geschickt.
Wir hatten da ein längeres Gespräch mit einer Steuerberaterin.
Wir waren damals der Meinung , das wir uns ware aus dem Laden nehmen könnten und das dann einfach am Ende des Jahres mit unseren Gewinnanteilen verrechnen könnten.
Die meinte dann nur das das ein No Go wäre, Steuerbetrug, Zinsvorteile usw.
Die Firma an sich ist auch für uns selbst als dritte Person zu behandeln. Wir bekommen ja unseren Gewinnanteil und haben die Möglichkeit Waren Fahrzeuge usw. für einen deutlich günstigeren Preis zu nutzen.

Es ging auch darum das das Geld überwiesen werden soll, damit das alles nachvollziehbar ist und versteuert wird.
Damit sind wiederum alle Ausgaben dieser Tour Betriebsausgaben.

Ich nehme mir also einmal im Monat ein Firmenfahrzeug samt den benötigten Betriebsmitteln und tätige diese Tour. Eigentlich machen wir das immer so.
Ich brauche ein paar Stiefel, dann nehme ich sie mir und bezahle den EK + die MwSt.
Das ist ja kein Thema da ich die Stiefel ja dadurch um die 30-35 % günstiger als woanders im Laden bekomme.
Und wenn ich das Thema Lebensmittel gelöst habe bekomme ich eigentlich fast alles irgendwo zum EK.

Aber das ist schon einwenig umstritten. Wenn du nämlich alles zum EK bekommst also auch alles was du für die Führung deines Lebens benötigst, dann zahlst du ja auch weniger MwSt, was bei einem Satz von 25% nicht unerheblich ist.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#14

Beitrag von Koelsch »

Also sind Privatentnahmen in Schweden zumindest in etwa genauso zu buchen wie bei uns.

In einem Punkt aber scheint mir jetzt endlich etwas mehr Klarheit zu kommen - Du nutzest für Deine Fahrten ein Firmenfahrzeug.

Dann ist es hoffentlich so, dass Du das auch entsprechend ordnungsgemäß in der EKS oder der sonstigen Buchführung erfasst. Deine Angaben hinsichtlich der € 500 Einzahlung in die Firmenkasse sprechen dafür:

Vergröbert also:
Du fährst für lau mit dem Firmenfahrzeug, da das ja nur mit Frittenfett gespeist wird

Für diese Fahrten bekommst Du zum einen die km-Pauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte und zusätzlich die km-Pauschale für Umgangsrecht mit dem Kind. Letztere zahlst Du dann in die Firmenkasse ein, was den schwedischen Staat milde stimmt, denn seine Gewinnsteuern steigen dadurch.

Ob allerdings diese doppelte km-Pauschale im Sinne des deutschen Gesetzgebers ist, erscheint mir zweifelhaft. Denn diese Umgangskosten richten sich nach § 21 Abs. 6 SGB II und da steht ausgesprochen eindeutig drin, die gibt's nur, wenn dieser Bedarf nicht anderweitig, z.B. durch Fahrt zur Arbeitsstätte, gedeckt ist.

Das erscheint mir gar brüchig Eis zu sein, auf dem Du dort zu schlittern suchst. Aber ich gehe mal davon aus, das ist Dir als Rechtsberater auf dem Gebiet des SGB II ja schon längst aufgefallen und Dein Fred ist als Warnung an andere zu verstehen, dieses dünne Eis zu meiden.
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marsupilami
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#15

Beitrag von marsupilami »

Sag ich doch: Tricksereien.

Soweit ich weiß, liest hier ab und an der eine oder andere SB aus diesem oder jenen JC mit.
Ich fürchte, die hätten ein Wort aus dem StGB dafür.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#16

Beitrag von der ratlose »

Koelsch hat geschrieben:Also sind Privatentnahmen in Schweden zumindest in etwa genauso zu buchen wie bei uns.

In einem Punkt aber scheint mir jetzt endlich etwas mehr Klarheit zu kommen - Du nutzest für Deine Fahrten ein Firmenfahrzeug.

Dann ist es hoffentlich so, dass Du das auch entsprechend ordnungsgemäß in der EKS oder der sonstigen Buchführung erfasst. Deine Angaben hinsichtlich der € 500 Einzahlung in die Firmenkasse sprechen dafür:

Vergröbert also:
Du fährst für lau mit dem Firmenfahrzeug, da das ja nur mit Frittenfett gespeist wird.
Leider nicht immer, das hängt auch von der Beschaffungsmöglichkeit, der Jahreszeit und daher von der Geografie ab.

Für diese Fahrten bekommst Du zum einen die km-Pauschale für Fahrten zur Arbeitsstätte und zusätzlich die km-Pauschale für Umgangsrecht mit dem Kind. Letztere zahlst Du dann in die Firmenkasse ein, was den schwedischen Staat milde stimmt, denn seine Gewinnsteuern steigen dadurch.

Ob allerdings diese doppelte km-Pauschale im Sinne des deutschen Gesetzgebers ist, erscheint mir zweifelhaft. Denn diese Umgangskosten richten sich nach § 21 Abs. 6 SGB II und da steht ausgesprochen eindeutig drin, die gibt's nur, wenn dieser Bedarf nicht anderweitig, z.B. durch Fahrt zur Arbeitsstätte, gedeckt ist.

Das erscheint mir gar brüchig Eis zu sein, auf dem Du dort zu schlittern suchst. Aber ich gehe mal davon aus, das ist Dir als Rechtsberater auf dem Gebiet des SGB II ja schon längst aufgefallen und Dein Fred ist als Warnung an andere zu verstehen, dieses dünne Eis zu meiden.

fast richtig.

Die Fahrten zu den Arbeitsstätten waren Fahrten in fast alle EU Länder rings um Deutschland.
Ich bin immer in die jeweiligen Länder gefahren, dort ein einige Zeit geblieben und habe verschiedene Geschäfte,Schießbahnen, Bibliotheken und Rechtsanwälte aufgesucht.
Ich habe ein europaweites Verzeichnis für unsere Firma erstellt.
Mein Job ist es gewesen in den jeweiligen Ländern ganz bestimmte Gesetze mir anzusehen, die höchstrichterliche Rechtsprechung mir anzutun, Lücken im Gesetz zu finden,die wir in Zukunft nutzen können, mit der dortigen Polizei und dem Zoll zu sprechen.

Die Firma in Schweden ist der Hauptbetriebssitz. Die Art des Gewerbes bedingt schon das du nicht am Betriebssitz arbeitest.
Monteure einer Montagefirma arbeiten auch nicht am Betriebssitz. (meistens)

Desweiteren benötige ich keine Freibeträge von den Kilometern .
Ich habe 1100,00 Netto und zahle davon 900,00€ Unterhalt.(Tituliert sind 1200 €) Da sind dann 200,00€ über. Davon sind schon um die 80,00 € pauschal frei. Über 12 Stunden aus dem Haus. Dann haben wir noch den normalen Freibetrag.

Wie du siehst muß ich keine Kilometer anbringen um mein Einkommen zu mindern. Sie sind mir schlicht egal.
Wir haben sogar in Deutschland eine nichtselbständige Betriebsstätte (Repräsentanz) eröffnet die ich als die mir zuortnungsbare Betriebsstätte angebe.
Das mit den Kilometern ist so ein Spleen der neuen Sachbearbeiterin.
Die ist wohl auch der Meinung ich müsse immer erst nach Schweden hochfahren um dann zb. nach Holland rüberzufahren.

Das hat damit zu tun,das das JC sich weigert sich mit mir zusammenzusetzen und sich eine Lösung auszudenken wie wir den Mist mit der EKS usw handhaben wollen.
Ich habe noch nie eine entgültige EKS abgegeben. Das war jetzt neulich die erste und da habe ich nur Betriebseinnahmen angegeben.



Nun mal zur Geschichte mit dem, wenn mann zum Betriebssitz hochfährt kann man ja auch gleich das Umgangsrecht wahrnehmen.
Das ist organisatorisch leider nicht so einfach. Schon aus rechtlichen Gründen kann ich nicht unbegrennzt oben bleiben.
Desweiteren gab es die letzten zwei Jahre eigentlich kaum Gründe beruflich hochzufahren.
.
Ich hatte extremste gesundheitliche Einschränkungen.
Es ist ein Unterschied ob du am Rechner sitzt und einen Kopf Job machst oder ob du körperlich arbeiten must und sogar eine Garantenstellung für die Kunden hast in Situationen die extrem gefährlich sein können.

@ marsipulani
Das Problem ist das die meisten Leute immer denken das am Betriebssitz selbst gearbeitet wird .
Das ist nicht mein Part. Bis auf Wartungs und Reparaturarbeiten trifft das das auf mich nicht zu. Und selbst diese kann ich hunderte von Kilometer vom Betriebssitz durchführen.

Das hat nichts mit tricksen zu tun. Wobei ich nichts gegen tricksen habe, wenn ich mich dabei im legalen Bereich bewege.

Nehmen wir also das Jahr 2015.
Ich habe dann angefangen ein Büro für die Rechtsberatung zu eröffnen. Natürlich in Schweden.
Ich selbst werde aber wohl überwiegend in Rumänien und Bulgarien arbeiten. Circa 10-14 Tage im Monat. Das sind werden locker 140 Arbeitsstunden Stunden sein.
Dann bin ich in Deutschland für mich privat, ich wohne dort ja, habe Freunde usw. Und fahre ein paar Tage zu den Kids hoch.
Und wenn alles so läuft wie ich mir das vorstelle, ist es nach einem halben Jahr so das ich nicht mehr selbst nach Rumänien usw. runterfahren brauche.
Dann kann ich völlig entspannt zwischen Deutschland und Schweden pendeln.
Und dann brauch ich auch kein Geld meht für die Wahrnehmung des Umgangsrechts vom JC.
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Koelsch
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#17

Beitrag von Koelsch »

Ich blicke bei dem ganzen Kram ja nun nicht durch, will es auch gar nicht.

Also nur einige kleine Anmerkungen:
  1. Wenn es sich um verschiedene, wechselnde Einsatzorte handelt, dann liegt hier keine Fahrt zum Arbeitsplatz vor. Dementsprechend kann dafür auch keine Pauschale geltend gemacht werden. Diese Kosten müssten vom der Firma übernommen und bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden.
  2. Laut Bescheid hast Du keinerlei Einkommen, hier aber redest Du von einem Nettoeinkommen, das Du aber weitestgehend einsetzest, um titulierten Unterhalt zu zahlebn. Das ist ausgesprochen löblich.
  3. Dann bleiben Dir also € 200 um zu leben, davon zahlst Du dann Unterkunftskosten und auch die an den vielen, vielen unterschiedlichen Einsatzorten anfallenden Nahrungskosten. Da muss ich wirklich anerkennend loben, Du führst ein ausgesprochen genügsames Leben, wobei ich allerdings nicht beurteilen kann, wie nahrhaft die Luft in Schweden und den anderen Ländern ist. Denn viel mehr kannst Du Dir nach den vorgelegten Zahlen nicht mehr leisten
Es wird aber doch sehr deutlich, Dein Modell ist ein ganz extremer Einzelfall und taugt absolut nicht als auch nur Denkanstoß für andere User.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#18

Beitrag von der ratlose »

Koelsch hat geschrieben:Ich blicke bei dem ganzen Kram ja nun nicht durch, will es auch gar nicht.

Also nur einige kleine Anmerkungen:
  1. Wenn es sich um verschiedene, wechselnde Einsatzorte handelt, dann liegt hier keine Fahrt zum Arbeitsplatz vor. Dementsprechend kann dafür auch keine Pauschale geltend gemacht werden. Diese Kosten müssten vom der Firma übernommen und bei der Gewinnermittlung berücksichtigt werden.
    Jep, dafür ist das JC leider zu doof.
  2. Laut Bescheid hast Du keinerlei Einkommen, hier aber redest Du von einem Nettoeinkommen, das Du aber weitestgehend einsetzest, um titulierten Unterhalt zu zahlebn. Das ist ausgesprochen löblich.
    Im Bescheid sind etwas tiefer auch die Unterhaltskosten vermerkt
  3. Dann bleiben Dir also € 200 um zu leben, davon zahlst Du dann Unterkunftskosten und auch die an den vielen, vielen unterschiedlichen Einsatzorten anfallenden Nahrungskosten.
    Nein, ich bekomme den vollen Regelsatz dazu. Ich wohne in einem Wohnwagen der von einem Wohnmobil gezogen wird.
    Es ist egal wo ich bin, meine Lebenshaltungskosten verteuern sich dadurch nicht großartig
    ich erzeuge sogar meinen Strom selbst. (Solar/Wind oder Strommopel)


    Da muss ich wirklich anerkennend loben, Du führst ein ausgesprochen genügsames Leben, wobei ich allerdings nicht beurteilen kann, wie nahrhaft die Luft in Schweden und den anderen Ländern ist. Denn viel mehr kannst Du Dir nach den vorgelegten Zahlen nicht mehr leisten
Also, der Regelsatz beträgt 391 € + 200 € Einkommen. Das sind 591,00 € rein für mich.
Bitte erkläre mir was das mit "von der luft leben" zu tun hat. Ich finde schon das das nicht wenig Geld ist.
Und 591,oo € sind nicht gleich 591,00 €.
Ein Arbeitsloser Hartz IV Empfänger kann sich doch von der selben Summe sehr viel weniger leisten als ich es kann.
Er hat doch ein ganz anderes Preisniveau in seinen Ausgaben. Egal was ich benötige, ich bekomme es in der Regel zu einem Einkaufspreis. Er nicht.
Ich habe immer ein komplettes Büro zur Verfügung, er nicht. usw.

Ich weiß nicht, aber wenn du selbständig bist dann verfügst du doch bestimmt auch über gute Netzwerke, so das egal was du benötigst du es immer zum EK bekommst. Oder?


Es wird aber doch sehr deutlich, Dein Modell ist ein ganz extremer Einzelfall und taugt absolut nicht als auch nur Denkanstoß für andere User.
Ich weiß nicht, stell dir vor du bist 20 jahre alt und bist gerne draußen. Hobbys sind paddeln,klettern trekkingtouren usw.
Du und deine kleine ihr seit arbeitslos. Leistungsempfänger nach dem SGB II.
Natürlich kannst du in so einem komischen Arbeiterschließfach verschimmeln.
Du kannst dir aber auch ein Wohnmobil von einem Freund mieten, und einen Wohnwagen den sich wiederum deine Freundin von irgendjemand anderes gemietet hat anhängen.
Dann fährst du mit dem Gespann im Sommer an die Küste. Dort meldest du dich bei einem jobcenter. Du wohnst in einem Wohnmobil und hast keine feste Adresse. Deshalb hast du trotzdem einen Leistungsanspruch. Auf Leistungen der KDU (Wohnmobilmiete und Heizung) und den Regelsatz.
Deine Freundin hat denselben Leistungsanspruch, da ja der Wohnwagen, sobalt er abgehängt ist eine eigenständige Wohneinheit darstellt.
Also bekommt auch sie den vollen Regelsatz und die Kosten der KDU.
Selbstverständlich bewerben sich immer beide fleisig.

Selbst der Winter stellt in Deutschland ja kein problem dar. Heizkosten sind ja KDU Bedarf.

Aber wie gesagt, du kannst natürlich auch in irgendeiner Großstadt in so einem Arbeiterschließfach verschimmeln, weniger Regelsatz bekommen weil du und deine Freundin ja eine BG sind, und dich von so einem SB in den Wahnsinn treiben lassen.

Und jetzt komme bitte nicht mit "die können ja nicht einfach auf der Straße parken, das ist eine Sondernutzung usw.
Keine Gemeinde wird da groß aktiv werden solange abzusehen ist das die beiden keinen Ärger machen, niemanden stören und nur ein paar Wochen da sind.
Denn wenn die Gemeinde da Ärger macht kann es passieren das die beiden sich jeweils eine eigene Wohnung im ort nehmen müssten, und die muß dann ja die Gemeinde bezahlen.
Das JC kotzt auch nur ab, für die sind das aber nur zwei Personen die vergleichbar mit obdachlosen sind.Da gibt es auch keine maßnahmen oder ähnliches, da hat keiner bock das die bei dennen hängen bleiben.
Und wenn die keine Postadresse haben, (was jetzt mit der neuen Bundes- email Geschichte noch spannend wird) müssen die eben täglich anrücken und ihr Geld abholen. (jeweil um die 26€ pro Tag)


Man kann schlechter leben.
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Koelsch
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#19

Beitrag von Koelsch »

Sorry, aber wenn Du mich verarschen willst, dann solltest Du Dich etwas wärmer anziehen:
  1. Es ist richtig, KdU werden auch beim Wohnwagen übernommen, aber nur Stellplatz, Steuern, Instandhaltung auf Nachweis
    Dein Bescheid aber weist einen Bedarf von € 790 aus, also rund € 400 KdU
  2. Dein Bescheid weist aus - keinerlei Einkommen, Du aber faselst etwas von € 1.100 netto und € 200, die Dir zusätzlich zu den € 391 blieben. Blöd nur, bei 1.100 brutto (nicht einmal netto) bliebe Dir ein deutlich höherer Freibetrag. Also auch da erzählst Du einen vom Pferd.
  3. bisher fuhrst Du mit einem Frittenöl Benz durch die Gegend, jetzt ist es auf einmal ein Wohnmobil mit Wohnanhänger
Mein sehr guter Rat an Dich - such Dir bitte eine andere Spielwiese, nicht dieses Forum. Wir legen hier nämlich Wert auf ein gewisses Niveau, dem Du leider nicht entsprichst.
Ich jedenfalls werde kein weiteres Deiner Postings kommentieren. Es reicht mir.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#20

Beitrag von marsupilami »

Blöd nur, bei 1.100 brutto (nicht einmal netto) bliebe Dir ein deutlich höherer Freibetrag. Also auch da erzählst Du einen vom Pferd.
Da geht ja noch der titulierte Unterhalt runter.
Aber trotzdem ...

Insgesamt haarsträubende Geschichte.
Schreib doch ein Buch darüber.
Du kannst ja unter Pseudonym schreiben.

So einen Ratgeber :unschuld: für alle Hartzies, wie wir mit Firma im Ausland, Frittenöl und Wohnwagen das JC zur Verzweiflung treiben können.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#21

Beitrag von angel6364 »

der ratlose hat geschrieben: Ich habe 1100,00 Netto und zahle davon 900,00€ Unterhalt.(Tituliert sind 1200 €) Da sind dann 200,00€ über.
Genau das halte ich für sehr fragwürdig. Dazu soll das JC den vollen Regelsatz zahlen? Kann ich mir nicht vorstellen. Denn dieser Unterhaltstitel müsste geändert werden.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#22

Beitrag von der ratlose »

Also, ich weiß jetzt nicht was mit dir los ist.
Koelsch hat geschrieben:Sorry, aber wenn Du mich verarschen willst, dann solltest Du Dich etwas wärmer anziehen:
  1. Es ist richtig, KdU werden auch beim Wohnwagen übernommen, aber nur Stellplatz, Steuern, Instandhaltung auf Nachweis
    Dein Bescheid aber weist einen Bedarf von € 790 aus, also rund € 400 KdU

    Das ist nicht richtig. ich weiß auch nicht wie du auf soetwas kommst. selbst der Typ der das Urteil "Wohnen in einem Wohnmobil" beim BSG erstritten hatte, hatte ausdrücklich hingewiesen das er keinen festen Stellplatz hat.
    Dies führt sogar das BSG in seinem Urteil aus.
    Ich wiederum habe einen Wohnwagen komplett und warm gemietet (399,00 €) Und das sogar von der eigenen Firma (!)
  2. Dein Bescheid weist aus - keinerlei Einkommen, Du aber faselst etwas von € 1.100 netto und € 200, die Dir zusätzlich zu den € 391 blieben. Blöd nur, bei 1.100 brutto (nicht einmal netto) bliebe Dir ein deutlich höherer Freibetrag. Also auch da erzählst Du einen vom Pferd.

    Selbstverständlich weist mein Bescheid das Einkommen aus einfach mal oben genau nachsehen. Und wenn interessieren höhere Freibeträge, wenn ich von 1100,00€ schon 900 € Unterhalt zahle.
    Da bleiben rechnerisch eben nur 200 € über
  3. bisher fuhrst Du mit einem Frittenöl Benz durch die Gegend, jetzt ist es auf einmal ein Wohnmobil mit Wohnanhänger
Ach ja, was ist denn ein Mercedes Benz 207 mit einer 240 Dieselmaschine und einer Wohnmobil einrichtung ?
Könnte es sich dabei um einen Frittenölbenz handeln?

Ich mache dir mal einen Vorschlag.
Ich sende mal ein paar Unterlagen an Tigerlaw und der kann dann hier bestätigen das meine Angaben stimmen.
Der hat den einen Beschluss ungeschwärzt bekommen, weiß also wie ich heiße und wozu ich gehöre.


Mein sehr guter Rat an Dich - such Dir bitte eine andere Spielwiese, nicht dieses Forum. Wir legen hier nämlich Wert auf ein gewisses Niveau, dem Du leider nicht entsprichst.
Ich jedenfalls werde kein weiteres Deiner Postings kommentieren. Es reicht mir.
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#23

Beitrag von der ratlose »

Irgendwie läßt mir das keine Ruhe.

ich finde es eigentlich unverschämt einen anderen in einem Forum als Lügner zu beschimpfen.
Und das nur weil man selbst nicht so bewandert im Themenbereich der KDU ist.

1.
Wohnen in einem Wohnmobil ( B 14 AS 79/09 R)
Hier gleich die Randziffer 2:
"2
Der im Jahre 1955 geborene, allein lebende Kläger ist seit 1.2.2005 arbeitslos. Er lebte in einem Wohnmobil, das er an wechselnden Standorten in K. abstellte. Gegenüber der Beklagten gab er an, dass er einen festen Standplatz für sein Wohnmobil nicht habe. Den Standplatz wechsele er nach Aufforderung durch die Polizei bzw Anwohner."
(Hier war der Kläger der Eigentümer des Wohnmobils.)

2.
Es gibt eine Menge hartz IV Empfänger die in einem Wohnwagen leben. Bei diesen bezahlen die Jobcenter, die Miete, den Stellplatz und die Heizkosten.
Hier ein Beispiel:
http://www.fr-online.de/politik/leben-i ... 02536.html
Warum zahlen die JC die Miete für die Wohnwagen? Weil die Hartz IV empfänger nicht die Eigentümer der Wohnwagen sind.

3.
BSG B 14 AS 13/08
"Voraussetzung für die Übernahme von Unterkunftskosten ist das tatsächlich Kosten für eine Unterkunft entstehen."

4.
LSG Niedersachsen Bremen L 8 AS 165/06 ER
"Leistungen für Unterkunft und Heizung sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II unabhängig von der Rechtmäßigkeit des Mietverhältnisses zu erbringen
(In diesem Fall ein untermietverhältnis , betrifft aber sogar Punks die in einem besetzten Gebäude wohnen.

usw. und sofort.

In meinem Fall war es damals so, das ich in meinem eigenen Wohnwagen wohnte und der SB mir trotz Bewilligung der Leistung mal wieder einfach die Leistung verweigerte.
Ich schrieb ihm, das wenn er das nicht sofort unterläßt, ich meinen Wohnwagen verkaufen müsste (Schonvermögen) um so das EA verfahren durchzustehen und dann im Rahmen eines Cross- Border- Leasing Modells diesen dann zurück zumieten.
Es lohnt sich dieses Cross- Border-Leasing Model zu googln. Die Kommunen haben so hunderte von Millionen von € verbrannt.
Der hat nur gelacht. Ich habe die EA bekommen und dann leider in einem gemieteten Wohnwagen gewohnt.

Nun mal zu dem Bescheid:
Angeblich steht da ja kein Einkommen drinn.
http://www.alg-ratgeber.de/selbststandi ... 14474.html
Dort ist die Seite 7 von 8 eingestellt.

Unter dem Begriff "Betriebseinnahmen" stehen dort 1138,27 € (ich weiß nicht wie die SB auf die summe kommt.)
Hat ein Gesellschafter einer gesellschaft Betriebseinnahmen? nein ? na also.
Die Summe die ich monatlich ausgezahlt bekomme, kriegen die Schwachis aber nicht anders in den Bescheid rein. (ich weiß nicht warum, ich bin nicht Jesus)

Gehen wir also weiter im Bescheid.
Dort sind diese opulenten Fahrkosten ausgewiesen. Auch 1138,27 € ( Wieso, das weiß nur Gott und die SB)

Es geht weiter.
2 Zeilen später steht dort "Absetzungen unabhängig von der Einkunftsart*"
Dort ist eine Pauschale von 30,00 € aufgeführt.
Und jetzt kommt es, das steht tatsächlich 900,00 €

Wofür könnten die wohl sein? Hmm Unterhaltzahlungen vielleicht?

Hier mal etwas zu diesen ewigen Geschichten mit der postalischen Erreichbarkeit im Anhang.
Genau die Zustellart und die Adresse beachten. Habe ich mehrere von, selbst vom LSG.
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der ratlose
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#24

Beitrag von der ratlose »

angel6364 hat geschrieben:
der ratlose hat geschrieben: Ich habe 1100,00 Netto und zahle davon 900,00€ Unterhalt.(Tituliert sind 1200 €) Da sind dann 200,00€ über.
Genau das halte ich für sehr fragwürdig. Dazu soll das JC den vollen Regelsatz zahlen? Kann ich mir nicht vorstellen. Denn dieser Unterhaltstitel müsste geändert werden.

So, nun führe doch bitte aus wann wer und wo , vor allem nach welcher Rechtsgrundlage also nun der Unterhaltstitel geändert werden müsste.
Das hatte ich erst neulich Mit dem LSG.

Selbst das BSG hat ganz klar ausgeführt , das das SGB II ganz klar ausführt das titulierte Unterhaltszahlungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind und sich daher nicht die Frage stellt ob der Unterhaltstitel abgeändert werden muß.

Jetzt gehe ich mal weiter. Du scheinst nicht viel Ahnung vom Unterhaltsrecht und der besonderen Rechtslage in Deutschland zu haben.
In Deutschland gibt es im Unterhaltsrecht seit der Nazizeit die Möglichkeit der Anrechnung des fiktiven Einkommens.
Da brauchst du nicht mit Pfändungs bzw. Unterhaltsfreibeträgen kommen.

Aber, ich habe so etwas wie von dir natürlich mal aufgenommen.
Die Rechtsstelle des JC meinte in einem Verfahren mal das mein Unterhaltstitel abgeändert werden muß.
das habe ich dann auch eingeleitet.
Nun passiert aber etwas ganz komisches. Die Kindesmutter sagte einfach, es kann ja nicht sein das ich mich einfach weigern kann als Rechtsberater zu arbeiten , so kein einkommen erziele und mit dem Regelsatz glücklich bin und mich hinter dem Pfändungsfreibetrag verschanzen kann.
Wenn du einen Familienrichter kennst, dann weißt du was dann folgt.
Kleiner Tipp, selbst in der Mediation empfiehlt er nicht das der Titel nach unten abzuändern ist. Vor allem Richterinnen sind da voll komisch.

naja, er wurde dann auf 1200 € erhöht.

Das JC wie auch das Gericht konnte mich aber nicht zwingen im Ausland meinem Beruf nachzugehen.
Der Leistungsempfänger kann eben nicht verpflichtet werden eine Tätigkeit im Ausland aufzunehmen.

Es geht im Regelwerk des SGB II nicht nach Anstand oder Moral. Es geht darum das man sich Rechtskonform verhält.
Christoph
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Re: Umgangsrecht mit den Kindern und Freibeträge

#25

Beitrag von Christoph »

Die Rechtsstelle des JC meinte in einem Verfahren mal das mein Unterhaltstitel abgeändert werden muß.
das habe ich dann auch eingeleitet.
Nun passiert aber etwas ganz komisches. Die Kindesmutter sagte einfach, es kann ja nicht sein das ich mich einfach weigern kann als Rechtsberater zu arbeiten , so kein einkommen erziele und mit dem Regelsatz glücklich bin und mich hinter dem Pfändungsfreibetrag verschanzen kann.
Wenn du einen Familienrichter kennst, dann weißt du was dann folgt.
Kleiner Tipp, selbst in der Mediation empfiehlt er nicht das der Titel nach unten abzuändern ist. Vor allem Richterinnen sind da voll komisch.
Das ist richtig und normalerweise stehen sich die Parteien dann strittig gegenüber.

In deinem Fall hast du dies gemeinsam mit der Mutter zusammen ausgekaspert, nur um Sozialleistungen beziehen zu können.
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