Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Abißlwasgehtimmer
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Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#1

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Kann ich auf das ALG II verzichten? Ja. Gemäß SGB 1 § 46 Abs. 1 kann jeder Bedürftige durch schriftliche Verzichtserklärung gegenüber dem Leistungsträger auf Sozialleistungen verzichten. Allerdings hat jemand, der Anspruch auf ALG2 hat, keinen Anspruch auf andere ähnliche Leistungen, wie z.B. Wohngeld oder Sozialhilfe (SGB 1 § 46 Abs. 2). Unabhängig davon, ob derjenige ALG2 erhält oder nicht.
17. Sep 2013, 08:59 #2 Koelsch hat geschrieben: unter > Immer BG? Was steht denn in der "Verzichtserklärung"? Kannst Du die mal hochladen.
Was früher schlicht und einfach als Inhalt bezeichnet wurde, heißt heute neudeutsch Content. Content im Sinne des Internets sind Inhalte, die zur Übermittlung von Information dienen. User Generated Content, wie in diesem Fall, sind Beiträge, die sich u.a. deutlich einfacher mit der internen Suche-Funktion oder mit externen Suchmaschinen finden lassen. Deshalb ...

das Original der eingescannte DIN A4-Seite einer »Verzichtserklärung« wurde per OCR-Tool in nachfolgenden Text umgewandelt.
Erklärung

Kunde:
geb.:
Anschrift:
KdNr. / BG-Nr.:

Ich erkläre hiermit, dass ich ab dem TT.MM.YYYY auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch verzichte.

Durch diese Erklärung werden meine Mitwirkungspflichten nach §§ 60 ff. SGB 1 nicht berührt. Daher bin ich verpflichtet, für den laufenden Bewilligungsabschnitt meinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Jobcenter nachzukommen. Insbesondere Tatsachen und Änderungen (z. B. Einkünfte) anzugeben und nachzuweisen, die für die Leistungen erheblich sind. Dies kann auch der Fall sein, wenn sich meine Tatsachen oder Änderungen in den Verhältnissen auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft auswirken können. Im Falle der Selbständigkeit ist eine abschließende Erklärung meiner Einnahmen und Ausgaben durch die Anlage EKS zum ursprünglichen Ende des laufenden Bewilligungsabschnitts erforderlich.

Ich bin darüber informiert worden, dass ich in Zukunft frühestens ab dem Tag des Widerrufes dieser Erklärung bzw. vom Tage der erneuten Antragstellung an Leistungen erhalten kann, soweit die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Mir ist bekannt, dass ich in der Zeit, in der ich keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalte, nicht durch den zuständigen Leistungsträger kranken- und pflegeversichert werde. Damit mir keine Nachteile entstehen, wurde mir empfohlen, mich an meine bisherige Krankenkasse beziehungsweise mein bisheriges Krankenversicherungsunternehmen zu wenden, um mich über einen möglichen Versicherungsschutz (zum Beispiel eine freiwillige Weiterversicherung) zu informieren.

Es ist mir zudem bekannt, dass ich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag einen Zuschuss zu den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten kann, wenn ich allein durch die Zahlung dieser Beiträge hilfebedürftig werde.

Das Merkblatt SGB II und das Merkblatt Zuschuss zu Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen.

Ort, Datum Unterschrift
Dieses Formular findet sich weder unter Service der Bundesagentur für Arbeit > Antragsformulare Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II noch beim meist kostenpflichtigen Formblitz > Musterbriefe >Ämter-Behörden-Briefvorlagen. Das gibt's hier, beim ALG-Ratgeber, natürlich gratis.
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marsupilami
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#2

Beitrag von marsupilami »

Würde ich niemals machen.

Denn einerseits verzichte ich auf Leistungen, die Banausen können aber jederzeit von mir z.B. Auskünfte verlangen, ich bin mitteilungspflichtig bei Veränderungen ...., sie können mich in Maßnahmen stecken,

Das ist eine einseitige Benachteiligung.
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Günter
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#3

Beitrag von Günter »

Auf das Geld verzichten, aber trotzdem der Willkür der SBs unterworfen bleiben, wie krank ist das denn?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Wieso verzichten?? Wenn Einkommen erzielt wird, endet die Hilfebedürftigkeit kraft Gesetzes automatisch. Dazu braucht es keine Verzichtserklärung. Ein völlig überflüssiges und nachteiliges Dokument.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#5

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

1. Mai 2015, 12:41 #4 Olivia Cole hat geschrieben:Ein völlig überflüssiges und nachteiliges Dokument.
Du wagst es am ernsthaften Interesse unseres Administrators zu zweifeln? :o :=o :-o :O :=O :-O
17. Sep 2013, 08:59 #2 Koelsch hat geschrieben: unter > Immer BG? Was steht denn in der "Verzichtserklärung"? Kannst Du die mal hochladen.
Olivia Cole
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#6

Beitrag von Olivia Cole »

Das hast Du total falsch verstanden, das bezieht sich auf den Inhalt des Dokumentes.
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Günter
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#7

Beitrag von Günter »

Frauen zweifeln immer an der Ernsthaftigkeit männlicher Interessen ......... jetzt ist mir mein Schreddergen durchgegangen ....... :angst:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#8

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

@Günter, a Hund bist scho! :baeh:
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marsupilami
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#9

Beitrag von marsupilami »

Nein.

Ehe-erfahren.

:angst:
Signatur?
Muss das sein?
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#10

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Jo scho, und a Berliner in Potsdam dazua. :P :=P :-P :p :=p :-p
anne58
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#11

Beitrag von anne58 »

Hallo,
dazu habe ich eine Frage.

Wir sind bis Ende Januar 2018 im Bewilligungszeitraum.
Wir haben uns für Oktober und November 2017 abgemeldet, weil wir Anfang Oktober Nachwuchs bekommen haben und vom Mutterschaftsgeld leben können. Nun haben wir durch die Krankenkassenbeiträge und die Leistungen meines Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld noch gut ein paar Euro mehr als sonst und uns monatlich als Bedarfsgemeinschaft an ALG2 zustünde. Alles in der abgemeldeten Zeit erhalten. Wenn ich das jetzt ans Jobcenter melde (muss ich das überhaupt? ), dürfen die das dann für Dezember und Januar anrechnen? Oder ist das dann unser Vermögen geworden?
Danke.
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Koelsch
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#12

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum und herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.

Wenn Ihr im November nicht im Bezug sei, dann ist alles was tatsächlich im November noch auf's Konto kommt nicht im Dezember anzurechnen und Euer "Vermögen"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
anne58
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#13

Beitrag von anne58 »

Hallo! :-)
Danke, das hört sich super an!
Vielen Dank für die schnelle Antwort! :-)
anne58
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#14

Beitrag von anne58 »

Mir fällt gerade noch etwas ein.
Kann man sich auch nur für z. B. 5 Tage abmelden oder geht das nur für volle Monate?
Und muss ich diese Einnahmen wirklich melden? Ich befürchte nur, dass die dann so doof sind und das trotzdem anrechnen...
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Koelsch
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#15

Beitrag von Koelsch »

Nur volle Monate.

Es geht nicht, um z.B. mal schnell 'nen Lottogewinn abzuschöpfen, am Samstag nach der Ziehung zu sagen, jetzt brauch ich kein ALG II mehr und dann, sofort nach Zahlungseingang zu erklären: Hier bin ich wieder.

Das schließt man aus § 46 Abs. 2 SGB I - das wäre ein "umgehen von Rechtsvorschrfiten".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
anne58
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Re: Kann ich auf das ALG II verzichten? Verzichtserklärung

#16

Beitrag von anne58 »

Ach Ok. Das macht Sinn. Danke!
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