Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Hallo Zusammen,
ich wurde vom JC aufgefordert, zur Senkung meiner Hilfebedürftigkeit
meine Steuererklärung für 2014 zu fertigen und einzureichen. Jetzt kam
der Steuerbescheid. Ich bekomme immerhin 9 Euro (in Worten: Neun) vom Fiskus zurück. 4,60 Euro gehen für Steuerschulden in 2014 bei Soli und Kirchensteuer drauf. Die restlichen 4,40 Euro werden an das Jobcenter überwiesen (Abtretungsanzeige liegt dem Finanzamt vor).
Kann ich die Versicherungspauschale für das Einkommen aus Steuererstattung geltend machen? Da müsste ich ja eigentlich von dem JC noch was wiederbekommen. :D
Oder ist die Pauschale schon mit der monatlichen Anrechnung zur Erzielung von Erwerbseinkünften verballert?
ich wurde vom JC aufgefordert, zur Senkung meiner Hilfebedürftigkeit
meine Steuererklärung für 2014 zu fertigen und einzureichen. Jetzt kam
der Steuerbescheid. Ich bekomme immerhin 9 Euro (in Worten: Neun) vom Fiskus zurück. 4,60 Euro gehen für Steuerschulden in 2014 bei Soli und Kirchensteuer drauf. Die restlichen 4,40 Euro werden an das Jobcenter überwiesen (Abtretungsanzeige liegt dem Finanzamt vor).
Kann ich die Versicherungspauschale für das Einkommen aus Steuererstattung geltend machen? Da müsste ich ja eigentlich von dem JC noch was wiederbekommen. :D
Oder ist die Pauschale schon mit der monatlichen Anrechnung zur Erzielung von Erwerbseinkünften verballert?
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Die Pauschale gibt's nur 1-mal, also ist die bei der Berechnung des Erwerbseinkommens berücksichtigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Meines Erachtens müsste auch hier, trotz Abtretungserklärung, die Bagatellgrenze von 10 € gelten - oder zählt das nicht als Einkommen, wenn es direkt abgetreten wird? Fände ich seltsam :/Upstocker hat geschrieben:Die restlichen 4,40 Euro werden an das Jobcenter überwiesen (Abtretungsanzeige liegt dem Finanzamt vor).
§ 1 Alg II-Verordnung:
Quelle(1) Außer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
1. Einnahmen, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats 10 Euro nicht übersteigen, [...]
Aus den für die Jobcenter verbindlichen Weisungen der BA:
Quelle(Randziffer 11.111:)
Nicht berücksichtigt werden:
• Einnahmen, wenn sie für jedes Mitglied der BG 10,00 EUR in-
nerhalb eines Kalendermonats nicht übersteigen (z. B. Erträge,
Zinsen).
Die Bagatellgrenze führt dazu, dass einzelne Einnahmen für sich
betrachtet anrechnungsfrei bleiben, wenn sie 10,00 EUR monat-
lich nicht übersteigen; dies gilt auch für laufende Einnahmen. Es
spielt keine Rolle, wenn neben der geringen Einnahme zusätzli-
che Einkünfte bezogen werden. Mit der Privilegierung der gerin-
gen Einnahmen soll Verwaltungsaufwand vermieden werden.
LG Lilith
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Die Randnummer hab ich bisher überlesen - danke.
Ich denke, da hast Du recht, die € 4,40 hätten ausgezahlt werden müssen
Ich denke, da hast Du recht, die € 4,40 hätten ausgezahlt werden müssen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Danke für den Hinweis. Hinzukommt, daß die "Umgehung" des hier erforderlichen
Anhörungsverfahrens durch die Vorlage einer Abtretungsanzeige bei dem Finanzamt eigentlich nicht statthaft ist.
Wenn so was allerdings vor Gericht geht, heißt es regelmässig, daß die Anhörung ja noch jederzeit nachgeholt
werden kann.
Andererseits erspart mir das Zeit, Porto und die Transaktionskosten auf dem Bankkonto für eine Überweisung an
das JC. Allerdings wird dabei dann in Kauf genommen, daß das JC mit der Auslassung der Anhörung nicht rechtskonform agiert und das hat schon irgendwie ein "Geschmäckle".
Anhörungsverfahrens durch die Vorlage einer Abtretungsanzeige bei dem Finanzamt eigentlich nicht statthaft ist.
Wenn so was allerdings vor Gericht geht, heißt es regelmässig, daß die Anhörung ja noch jederzeit nachgeholt
werden kann.
Andererseits erspart mir das Zeit, Porto und die Transaktionskosten auf dem Bankkonto für eine Überweisung an
das JC. Allerdings wird dabei dann in Kauf genommen, daß das JC mit der Auslassung der Anhörung nicht rechtskonform agiert und das hat schon irgendwie ein "Geschmäckle".
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Jetzt wurde ich sogar schon Ende Januar vom JC aufgefordert, meine Steuererklärung zu erstellen. Habe ich gemacht und
voraussichtlich wird das wieder ein sehr geringer Erstattungsbetrag sein.
Ich habe das noch mal recherchiert. Also JC darf tatsächlich mit Anspruchsübergang an FA herangehen und sich
meine Steuererstattung direkt überweisen lassen. Das haben die also letztes Jahr gemacht und haben sich dann wohl überlegt,
daß den Bagatellbetrag < 10 Euro nicht weiter verwalten wollen. Ausgezahlt wurde er mir aber auch nicht.
Dem abschliessenden Bescheid für den relevanten Zeitraum, der mir letzten Monat zuging, habe ich nun aus diesem Grunde widersprochen. Jetzt muß also jemand vom Landkreis auf dem Sammelkonto der Kreiskasse nach der Bagatelle suchen.
voraussichtlich wird das wieder ein sehr geringer Erstattungsbetrag sein.
Ich habe das noch mal recherchiert. Also JC darf tatsächlich mit Anspruchsübergang an FA herangehen und sich
meine Steuererstattung direkt überweisen lassen. Das haben die also letztes Jahr gemacht und haben sich dann wohl überlegt,
daß den Bagatellbetrag < 10 Euro nicht weiter verwalten wollen. Ausgezahlt wurde er mir aber auch nicht.
Dem abschliessenden Bescheid für den relevanten Zeitraum, der mir letzten Monat zuging, habe ich nun aus diesem Grunde widersprochen. Jetzt muß also jemand vom Landkreis auf dem Sammelkonto der Kreiskasse nach der Bagatelle suchen.
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Neues aus Ballerburghausen. Hatte Widerspruch gegen endgültigen Bescheid eingelegt, weil JC sich meinen Steuererstattungsbetrag vom Finanzamt hat in diesem Zeitraum hat abtreten lassen. Allerdings war das ein Betrag von weniger als 10 Euro, der nicht auf ALGII-Leistungen anrechenbar ist. Fakt ist, daß Geld wurde mir weder einkommensmindernd angerechnet, noch wurde es mir ausgezahlt.
JC hat nun meinen Widerspruch abgeschmettert. Begründung: Für die Übersendung der Überleitungsanzeige an das Finanzamt meines Steuerguthabens wird kein Bescheid (Verwaltungsakt) erstellt. Das wäre eben Kraft Gesetzes so (gesetzlicher Anspruchsübergang) nach §33 SGB II. Ich könne ja meinen Steuerbescheid vom Finanzamt anfechten (hier bitte sich mein schallendes Gelächter vorstellen). FA sagt, wir kommen der Überleitungsanzeige nach und fertig. Rückabwicklung geht nicht, gibt keine Rechtsgrundlage. In SGBII mischen wir uns nicht ein. Ich solle das mit dem Landkreis klären.
OK, also Angriff des Leistungsbescheids ging fehl. Macht ja eigentlich auch keinen Sinn, nicht anrechenbares Einkommen in einem Bescheid aufzuführen. Also was tun? Ist zwar nur ein Bagatellbetrag aber man muß ja den Anfängen wehren. Hat jemand eine Idee?
JC hat nun meinen Widerspruch abgeschmettert. Begründung: Für die Übersendung der Überleitungsanzeige an das Finanzamt meines Steuerguthabens wird kein Bescheid (Verwaltungsakt) erstellt. Das wäre eben Kraft Gesetzes so (gesetzlicher Anspruchsübergang) nach §33 SGB II. Ich könne ja meinen Steuerbescheid vom Finanzamt anfechten (hier bitte sich mein schallendes Gelächter vorstellen). FA sagt, wir kommen der Überleitungsanzeige nach und fertig. Rückabwicklung geht nicht, gibt keine Rechtsgrundlage. In SGBII mischen wir uns nicht ein. Ich solle das mit dem Landkreis klären.
OK, also Angriff des Leistungsbescheids ging fehl. Macht ja eigentlich auch keinen Sinn, nicht anrechenbares Einkommen in einem Bescheid aufzuführen. Also was tun? Ist zwar nur ein Bagatellbetrag aber man muß ja den Anfängen wehren. Hat jemand eine Idee?
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Förmlichen (aber formlosen! [denn für solche seltenen Fälle gibt es bestimmt keine Formulare ...]) Antrag auf Erstattung stellen. Ggf Widerspruch, ggf. Klage!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Allerdings scheint sich das gerade erledigt zu haben, als ich vorhin mal Online-Banking abrief. Die Bagatelle wurde kommentarlos überwiesen.
Insofern war der Widerspruch gegen den Bescheid zu dem relevanten Leistungszeitraum vielleicht doch nicht ganz für die Katz. :D
Allerdings scheint sich das gerade erledigt zu haben, als ich vorhin mal Online-Banking abrief. Die Bagatelle wurde kommentarlos überwiesen.
Insofern war der Widerspruch gegen den Bescheid zu dem relevanten Leistungszeitraum vielleicht doch nicht ganz für die Katz. :D
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Einkommenssteuererstattung und Versicherungspauschale
Glückwunsch zum Erfolg.