Hallo zusammen,
Normalerweise ist das ALG II eine unpfändbare Sozialleistung, da sie zur Sicherung der Existenz gilt.Allerdings - und da widerspricht sich der Gesetzgeber - gilt das nur für ersten 7 Tage nach Gutschrift auf dem Konto.
Ich hab euch mal zwei PDF - Dateien angehängt, die euch da ein paar nützliche Infos sein können.
Gruß Robert ;)
Kontopfändung bei ALG II
Kontopfändung bei ALG II
Alle von mir geschrieben Beiträge, sind keine Rechtsratschläge, sondern entsprechen meiner persönlichen Meinung
Re: Kontopfändung bei ALG II
Super Robert vielen Dank, nur leider ist mein Reader etwas doof
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Kontopfändung bei ALG II
Foxit-Reader kann die Dateien auch nicht öffnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kontopfändung bei ALG II
Hallo zusammen,
sorry, da war der Wurm (nene kein Worm oder Virus) drin, versuchts mal mit diesen Dateien.
Gruß Robert ;)
sorry, da war der Wurm (nene kein Worm oder Virus) drin, versuchts mal mit diesen Dateien.
Gruß Robert ;)
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Re: Kontopfändung bei ALG II
Mit Foxit Reader klappts, danke! Das werd ich mir mal am Wochenende in aller Ruhe zu Gemüte führen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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