Kontopfändung bei ALG II

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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RobertKS
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Kontopfändung bei ALG II

#1

Beitrag von RobertKS »

Hallo zusammen,

Normalerweise ist das ALG II eine unpfändbare Sozialleistung, da sie zur Sicherung der Existenz gilt.Allerdings - und da widerspricht sich der Gesetzgeber - gilt das nur für ersten 7 Tage nach Gutschrift auf dem Konto.

Ich hab euch mal zwei PDF - Dateien angehängt, die euch da ein paar nützliche Infos sein können.

Gruß Robert ;)
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Günter
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Re: Kontopfändung bei ALG II

#2

Beitrag von Günter »

Super Robert vielen Dank, nur leider ist mein Reader etwas doof :petze:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kontopfändung bei ALG II

#3

Beitrag von Koelsch »

Foxit-Reader kann die Dateien auch nicht öffnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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RobertKS
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Re: Kontopfändung bei ALG II

#4

Beitrag von RobertKS »

Hallo zusammen,

sorry, da war der Wurm (nene kein Worm oder Virus) drin, versuchts mal mit diesen Dateien.

Gruß Robert ;)
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Koelsch
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Re: Kontopfändung bei ALG II

#5

Beitrag von Koelsch »

Mit Foxit Reader klappts, danke! Das werd ich mir mal am Wochenende in aller Ruhe zu Gemüte führen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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