http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 7-2014.pdf5.2 Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation
Arbeitslosengeld II als Vorschuss mit Erstattungsanspruch nach § 25 SGB II
In den Fällen, in denen Arbeitslosengeld II (vorliegend kein Arbeitsverhältnis, keine Entgeltfortzahlung, kein Arbeitslosengeld der AA) bereits bei Anspruchsbeginn gewährt wird, sind die bisherigen Leistungen nach § 25 SGB II vorschussweise weiter zu gewähren und über einen Erstattungsanspruch nach § 102 SGB X gegenüber dem Rentenversicherungsträger (inkl. der gezahlten KV/PV-Beiträge) abzuwickeln.
Soweit ein Anspruch besteht, teilt der Reha-Träger dem Jobcenter die Art, den Umfang und die voraussichtliche Dauer der Leistung zur medizinischen Rehabilitation mit. Dadurch ist sichergestellt, dass kein vorrangiger Anspruch übersehen wird.
REHA durch die DRV und JC
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Re: REHA durch die DRV und JC
und von mir die Arbeitshilfe denn so hätte es laufen müssen
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: REHA durch die DRV und JC
Kölsch schrieb, dass die Zahlung für Januar ausblieb, aber noch kein Bescheid vom JC vorliegt.
Liegt der Bescheid mittlerweile vor? Wurde schon ein Eilantrag gestellt?
Könnten ein paar Mann beim SB im JC persönlich nachfragen was los ist? Vielleicht hat der SB ja nur vergessen ein Auszahlungsstopphäkchen in der Software wieder zu entfernen. Und dass Alles tut ihm sehr leid.
Das würde ihn natürlich nicht vor einer Anzeige schützen. Die Intelligenz hat der liebe Gott bei uns Menschen begrenzt. Die Dummheit hat er hingegen grenzenlos gelassen.
Bei der Anzeige könnte man versuchen, diese recht Medienwirksam zu gestalten. Z.B.“ Monitor“ und “Fakt“ nehmen sich solcher Vorgänge an.
Liegt der Bescheid mittlerweile vor? Wurde schon ein Eilantrag gestellt?
Könnten ein paar Mann beim SB im JC persönlich nachfragen was los ist? Vielleicht hat der SB ja nur vergessen ein Auszahlungsstopphäkchen in der Software wieder zu entfernen. Und dass Alles tut ihm sehr leid.
Das würde ihn natürlich nicht vor einer Anzeige schützen. Die Intelligenz hat der liebe Gott bei uns Menschen begrenzt. Die Dummheit hat er hingegen grenzenlos gelassen.
Bei der Anzeige könnte man versuchen, diese recht Medienwirksam zu gestalten. Z.B.“ Monitor“ und “Fakt“ nehmen sich solcher Vorgänge an.
Re: REHA durch die DRV und JC
Das die Zahlung ausblieb wurde ja erst am 31.12. durch Kontoabfrage erkannt. Montag bekommt JC ein "gar nettes" Fax mit der höflichen Bitte, doch bis zum Nachmittag zu bestätigen, dass Geld jetzt unterwegs ist. Anderenfalls bekommt SG am Montag nachmittag auch noch Fax.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: REHA durch die DRV und JC
Grrrr - soeben erhalte ich Meldung, alles (fast) normal
Der Bescheid lief bis Dezember 2015, am 1.10.15 wurde WBA gestellt, ein neuer Bescheid ist bisher nicht ergangen. Gut, ich kann's verstehen, dass der eLB seit Anfang Dezember und bis heute vollauf damit beschäftigt ist dem Sensenmann von der Schüppe zu springen und keine Gedanken daran verschwendet hat, ob denn der neue ALG II Bescheid inzwischen vorliegt.
Die Sauerei besteht aber jetzt vermutlich nur noch darin, dass JC eben seit Anfang Dezember wusste, AU bis 6.1.2016. Am 11.12.16 wurde JC dann informiert, ab 22.12. bin ich für 3 Wochen in REHA und das hat JC offensichtlich ausgereicht zu entscheiden, ja dann braucht's ja keinen neuen Bescheid. Macht die Sache zwar rechtlich nicht viel richtiger, aber doch zumindest etwas nachvollziehbarer.
Der Bescheid lief bis Dezember 2015, am 1.10.15 wurde WBA gestellt, ein neuer Bescheid ist bisher nicht ergangen. Gut, ich kann's verstehen, dass der eLB seit Anfang Dezember und bis heute vollauf damit beschäftigt ist dem Sensenmann von der Schüppe zu springen und keine Gedanken daran verschwendet hat, ob denn der neue ALG II Bescheid inzwischen vorliegt.
Die Sauerei besteht aber jetzt vermutlich nur noch darin, dass JC eben seit Anfang Dezember wusste, AU bis 6.1.2016. Am 11.12.16 wurde JC dann informiert, ab 22.12. bin ich für 3 Wochen in REHA und das hat JC offensichtlich ausgereicht zu entscheiden, ja dann braucht's ja keinen neuen Bescheid. Macht die Sache zwar rechtlich nicht viel richtiger, aber doch zumindest etwas nachvollziehbarer.
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Re: REHA durch die DRV und JC
Und nun???
"Regierungen wechseln, aber die Lügen ändern sich nicht."
"Governments change, the lies stay the same."
Aus GoldenEye
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Re: REHA durch die DRV und JC
Gar nett und freundlich beim JC nachfragen, warum da noch kein Bescheid vorliegt und wann damit zu rechnen ist.
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Re: REHA durch die DRV und JC
Freundlich?? *ähm*Koelsch hat geschrieben:Gar nett und freundlich beim JC nachfragen, warum da noch kein Bescheid vorliegt und wann damit zu rechnen ist.
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Re: REHA durch die DRV und JC
kurzes Update:
Auf einen am 8.1.15 per Fax durch den Tiger gestellten Eilantrag hat das JC gestern dann Bescheid erlassen. So viel auch zum Thema sparsamer Umgang mit Steuergeldern
Auf einen am 8.1.15 per Fax durch den Tiger gestellten Eilantrag hat das JC gestern dann Bescheid erlassen. So viel auch zum Thema sparsamer Umgang mit Steuergeldern
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Re: REHA durch die DRV und JC
Sehr gut Kölsch. Aber was willst Du von deinem Lieblingsjobcenter verlangen
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Re: REHA durch die DRV und JC
Und weiter geht's. Es wurde ja Ende Januar WBA ab 1.7.2016 gestellt.
Darauf kam heute das anliegende Schreiben:
Ich hab als kurze Antwort vorgeschlagen
Darauf kam heute das anliegende Schreiben:
Ich hab als kurze Antwort vorgeschlagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ich Ihnen einen Antrag auf Weiterbewilligung übersende, dann habe ich auch Anspruch darauf, dass dieser bearbeitet wird. Eine Rechtsgrundlage für Ihr Schreiben vom 10.2.2016 ist mir nicht bekannt.
Da ich ja aus trauriger Erfahrung weiß, dass Sie für die Bearbeitung eines einfachen Weiterbewilligungsantrags mehr als 3 1/2 Monate benötigen, reiche ich diesen also jetzt unter Berücksichtigung Ihrer Bearbeitungszeiten frühzeitig ein, damit ich nicht erneut nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ohne Geld bin. Dies geschieht natürlich auch, um den Steuerzahler nicht erneut mit völlig unnötigen Gerichts- und Anwaltskosten belasten zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
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Re: REHA durch die DRV und JC
Außerdem macht das Gerücht die Runde, dass in dem sogenannten Rechtevereinfachungsentwurf des BMAS der BWZ auf 12 Monate verlängert wird. Das ist nach meiner Kenntnis bereits bei vielen JC gängige Praxis. Es ist mir daher unverständlich, warum mein BWZ auf 6 Monate begrenzt wird. Sehen sie meinen Antrag auch als Versuch an eine adäquate BWZ Dauer zu erhalten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: REHA durch die DRV und JC
Das JC ist noch nicht so weit, die darf man nicht überfordern.
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Re: REHA durch die DRV und JC
Ich würde es trotzdem anhängen, schon mal wegen der möglichen Antwort.
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- angel6364
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Re: REHA durch die DRV und JC
Vergnügungssüchtig, diese Streusandbüchsenbewohner ...Günter hat geschrieben:Ich würde es trotzdem anhängen, schon mal wegen der möglichen Antwort.
Aber mal im Ernst: ich würde das auch anhängen und das Schreiben ist klasse.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: REHA durch die DRV und JC
Ist es also möglich, einen WBA bereits für den übernächsten BWZ zu stellen? Feine Sache.
- kleinchaos
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Re: REHA durch die DRV und JC
Nee, es ist ja der nächste BWZ. Nur eben sehr rechtzeitig, um eventuelle Verzögerungen wie Krankheit, Urlaub, Unlust, Unwissenheit usw im Vorfeld zu berücksichtigen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: REHA durch die DRV und JC
Ich hatte ja auch PKH beantragt.
Nachdem JC mit Fax vom 14.1. dem SG den Erlass des Bescheids vom 14.1.angezeigt hatte, hatte ich noch am selben Tag vorerst noch nicht die Erledigung des Rechtsstreits erklärt, da mir selber der Bescheid noch nicht vorläge, und außerdem die Kostenübernahmeerklärung des JC begehrt.
Am 20.1. erhielt ich die Eingangsbestätigung, dass der Bescheid im Briefkasten des Schützlings eingegangen sei. Daraufhin hatte ich die Erledigung der Hauptsache erklärt, aber noch nicht des PKH-Antrags (da immer noch nicht die Kostenübernahmeerklärung vorliege).
Diese kam erst per Fax vom 26.1., und dann hatte ich auch umgehend den PKH-Antrg für erledigt erklärt und meine Kostenforderung zur Festsetzung eingereicht. Dabei hatte ich mich am Unterrand dessen bewegt, was für ein ER-Verfahren zugesprochen wird.
JC hat das aber am 29.1. verweigert, und um die Sache nicht unendlich ausufern zu lassen, bin ich dann am 8.2. auf deren Wunsch eingegangen, habe aber doch noch einmal einiges dem JC ins Stammbuch geschrieben.
Das Schreiben des JC vom 29.1., und meine Antwort vom 8.2. füge ich bei.
Auch das muss man wissen, um den Teil aus dem Briefentwurf von Koelsch (# 35) richtig einordnen zu können:
Nachdem JC mit Fax vom 14.1. dem SG den Erlass des Bescheids vom 14.1.angezeigt hatte, hatte ich noch am selben Tag vorerst noch nicht die Erledigung des Rechtsstreits erklärt, da mir selber der Bescheid noch nicht vorläge, und außerdem die Kostenübernahmeerklärung des JC begehrt.
Am 20.1. erhielt ich die Eingangsbestätigung, dass der Bescheid im Briefkasten des Schützlings eingegangen sei. Daraufhin hatte ich die Erledigung der Hauptsache erklärt, aber noch nicht des PKH-Antrags (da immer noch nicht die Kostenübernahmeerklärung vorliege).
Diese kam erst per Fax vom 26.1., und dann hatte ich auch umgehend den PKH-Antrg für erledigt erklärt und meine Kostenforderung zur Festsetzung eingereicht. Dabei hatte ich mich am Unterrand dessen bewegt, was für ein ER-Verfahren zugesprochen wird.
JC hat das aber am 29.1. verweigert, und um die Sache nicht unendlich ausufern zu lassen, bin ich dann am 8.2. auf deren Wunsch eingegangen, habe aber doch noch einmal einiges dem JC ins Stammbuch geschrieben.
Das Schreiben des JC vom 29.1., und meine Antwort vom 8.2. füge ich bei.
Auch das muss man wissen, um den Teil aus dem Briefentwurf von Koelsch (# 35) richtig einordnen zu können:
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Zuletzt geändert von tigerlaw am Fr 12. Feb 2016, 21:33, insgesamt 1-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: REHA durch die DRV und JC
Da stellt sich mir doch die Frage,warum nur für sechs Monate bewilligt wird und nicht für 12 Monate.
@Koelsch...das Schreiben ist echt gut.
@Koelsch...das Schreiben ist echt gut.
Re: REHA durch die DRV und JC
@tiger, bei allem Verständnis, aber dein Nachgeben bestärkt die auch in ihrer Haltung. Das muss denen wehtun, die müssen erkennen, dass die auf Widerstand stoßen und Kosten verursachen.
Der Klügere gibt nach und die Welt wird von Idioten regiert. Der Gute gibt nach und die Schweine gewinnen.
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- kleinchaos
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Re: REHA durch die DRV und JC
Komisch, ich kann des Tigers Schreiben nicht öffnen, unzureichende Berechtigung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: REHA durch die DRV und JC
Sehr komisch, einfach mal neu den Browser starten?
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- kleinchaos
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Re: REHA durch die DRV und JC
Hab ich gemacht, nun gings.
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- marsupilami
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Re: REHA durch die DRV und JC
Beide .pdf's von tiger ließen sich problemlos downloaden und öffnen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: REHA durch die DRV und JC
Das JC wird die Mitarbeiterin aber nicht in Regress nehmen. Ich sehe das hier immer wieder bei zwei besonderen Grazien vom Erstantragsservice. Eine SB und die Teamleiterin. Die sind nicht doof, obwohl sie immer so tun. Die wissen sehr genau was sie machen und sind als Abfangjäger sehr effektiv. Und eben deshalb bleiben die auch dort. Weil sie tun was von ihnen verlangt wird: Antragsteller abwimmeln, bescheißen, beschimpfen
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Re: REHA durch die DRV und JC
Und weiter geht's, der BWZ ist rum und das Konto leer - nächste eA geht dann wohl heute zum SG, natürlich wieder über einen und bekannten Anwalt, denn was nix kostet is bekanntlich nix.
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