Selbstständig ohne Gewinn - GEZ Befreiung
- Katharina2006
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Selbstständig ohne Gewinn - GEZ Befreiung
Heute habe ich auch meinen Änderungsbescheid über stolze € 8.-- ALGII-Erhöhung bekommen
Bis jetzt habe ich in 2009 keinerlei Gewinn aus meiner Selbstständigkeit erwirtschaftet, da in den ersten Monaten dieses Jahres die Einnahmen rapide zurück gegangen sind und die geschäftlichen Ausgaben deutlich darüber liegen. Das ist auch von der ARGE so anerkannt worden, Netto-Erwerbseinkommen monatlich = 0. Leider liegen aber meinem Bescheid keinerlei Unterlagen für die GEZ bei. Habe ich jetzt trotzdem einen Rechtsanspruch auf Gebührenbefreiung?
Bis jetzt habe ich in 2009 keinerlei Gewinn aus meiner Selbstständigkeit erwirtschaftet, da in den ersten Monaten dieses Jahres die Einnahmen rapide zurück gegangen sind und die geschäftlichen Ausgaben deutlich darüber liegen. Das ist auch von der ARGE so anerkannt worden, Netto-Erwerbseinkommen monatlich = 0. Leider liegen aber meinem Bescheid keinerlei Unterlagen für die GEZ bei. Habe ich jetzt trotzdem einen Rechtsanspruch auf Gebührenbefreiung?
Der Unterschied zwischen Dir und mir - bin ich
Die beiden schönsten Dinge der Welt sind die Heimat,
aus der wir stammen,
und die Heimat, nach der wir wandern.
Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Ich hab auch nichts für die GEZ bekommen, mach 'ne Kopie des Bescheids, lass die bei der ARGE Deines Vertrauens beglaubigen und ab damit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Heißt doch da auch erst im Juli fangen die damit an.
"Wir leben alle unter einem Himmel, haben aber nicht denselben Horizont...
Re: Selbstständig ohne Gewinn
Hallo Katharina,
sobald du einen Bescheid von der Arge hast, dass du von denen ALG2 bekommst, bist du von den GEZ-Gebühren befreit!
Egal ob du von denen nur einen Euro im Monat oder mehr bekommst!
Auch wenn du noch keinen aktuellen Bescheid hast, schonmal den "Antrag auf Befreiung" stellen, und sagen, bzw dazuschreiben, du reichst den Bescheid nach, dann zählt "Antragsdatum" rückwirkend!
Die GEZ-Befreiung hat mit der Selbständigkeit im ALG nix zu tun!
Wie gesagt, sobald du auch nur einen Euro ALG2 bekommst, mußt du keine GEZ Gebühr zahlen...
sobald du einen Bescheid von der Arge hast, dass du von denen ALG2 bekommst, bist du von den GEZ-Gebühren befreit!
Egal ob du von denen nur einen Euro im Monat oder mehr bekommst!
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Man sollte sich die Gelassenheit eines Stuhls angwöhnen, der muß auch mit jedem Arsch klarkommen!
Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Koelsch hat geschrieben:Ich hab auch nichts für die GEZ bekommen, mach 'ne Kopie des Bescheids, lass die bei der ARGE Deines Vertrauens beglaubigen und ab damit.
@ Trixi und Koelsch, das Original reicht denen, die Kopie kannst du ja behalten.
Das mit dem Beglaubigen haben die abgeschafft, weil zuviel
Bürokratie dahinter steckt.
Den Weg kannst du dir also sparen.
Jede Frau möchte lieber schön als klug sein, weil es so viele dumme Männer gibt und so wenig blinde!
Francoise Rosay
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- marsupilami
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Auf dem Antrag https://teilnehmerdienste.gez-service.d ... sp?start=y ist jetzt unten rechts ein Feld für die Bestätigung, dass das Original vorgelegen hat.
D.h., man (frau auch) muss immernoch eine Kopie des Leistungsbescheides mitschicken.
Aber:
D.h., man (frau auch) muss immernoch eine Kopie des Leistungsbescheides mitschicken.
Aber:
http://www.gez.de/index_ger.htmlAktuell
Die Bundesagentur für Arbeit stellt ab 1. Juli eine "Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ" über den Bezug von ALG II aus. Diese Unterlage kann anstelle der Leistungsbescheide zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Antrag zur Beantragung einer Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht an die GEZ geschickt werden.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- Katharina2006
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Da bin ich mir wirklich nicht sicher, ob dass so ist. Ich hatte nämlich vor ca. 2 Jahren schon mal einen Antrag auf Befreiung gestellt, der von der GEZ abgelehnt wurde. Damals wurde mir mitgeteilt, dass ich Einnahmen aus der Selbständigkeit hätte und von daher keinen Anspruch auf die Gebührenbefreiung.laluna333 hat geschrieben:Hallo Katharina,
sobald du einen Bescheid von der Arge hast, dass du von denen ALG2 bekommst, bist du von den GEZ-Gebühren befreit!
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Auch wenn du noch keinen aktuellen Bescheid hast, schonmal den "Antrag auf Befreiung" stellen, und sagen, bzw dazuschreiben, du reichst den Bescheid nach, dann zählt "Antragsdatum" rückwirkend!
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Heinrich Jung-Stilling (1740 - 1814)
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Hattest Du denn da auch keinen Gewinn?? Wenn ALG II plus irgendwas, dann kann GEZ wohl zuschlagen, nur bei ALG II mit ohne irgendwas guckt GEZ dumm aus der Fernsehröhre.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Ich geb doch mein Original nicht aus den Händen.torta hat geschrieben:Koelsch hat geschrieben:Ich hab auch nichts für die GEZ bekommen, mach 'ne Kopie des Bescheids, lass die bei der ARGE Deines Vertrauens beglaubigen und ab damit.
@ Trixi und Koelsch, das Original reicht denen, die Kopie kannst du ja behalten.
Das mit dem Beglaubigen haben die abgeschafft, weil zuviel
Bürokratie dahinter steckt.
Den Weg kannst du dir also sparen.
Re: Selbstständig ohne Gewinn
So ist es - hilfreich ist da ein Blick in den § 92 SGGChristoph hat geschrieben:Ich geb doch mein Original nicht aus den Händen.
wobei das Wörtchen Abschrift keineswegs Kopie heißt, Abschrift ist eine beglaubigte Kopie so weit ich weiß.§ 92 SGG -Inhalt der Klage
..... Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Im Klartext also - ohne Original keine Klagemöglichkeit mehr (oder zumindest sehr stark erschwert).
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
seltsam! weil normalerweise heißt es ja, sobald man nen ALG2 Bescheid hat und nur einen Euro bekommt, ist man bedürftig, sonst würde man ja nix bekommen, und das Amt prüft ja wiederrum ob man bedürftig ist...???Da bin ich mir wirklich nicht sicher, ob dass so ist. Ich hatte nämlich vor ca. 2 Jahren schon mal einen Antrag auf Befreiung gestellt, der von der GEZ abgelehnt wurde. Damals wurde mir mitgeteilt, dass ich Einnahmen aus der Selbständigkeit hätte und von daher keinen Anspruch auf die Gebührenbefreiung.
hmmmm...also ich machs auch immer so, schick das Original hin, mit der Bitte um Rücksendung...hat bisher geklappt, aber ideal find ichs auch nicht...aber dass AA beglaubigt ja nicht mehr, sagte man mir...Christoph hat geschrieben:
Ich geb doch mein Original nicht aus den Händen.
So ist es - hilfreich ist da ein Blick in den § 92 SGG
Zitat:
§ 92 SGG -Inhalt der Klage
..... Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung und der Widerspruchsbescheid sollen in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
wobei das Wörtchen Abschrift keineswegs Kopie heißt, Abschrift ist eine beglaubigte Kopie so weit ich weiß.
Im Klartext also - ohne Original keine Klagemöglichkeit mehr (oder zumindest sehr stark erschwert).
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Wenn ich einmal sterbe, möchte ich mit dem Kopf nach unten beerdigt werden, damit mich die ganze Welt am A.... lecken kann!
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- kleinchaos
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Wenn man den Armutsgewöhnungszuschlag bekam, dann hatte man keinen Anspruch auf GEZ-Befreiung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- Katharina2006
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Doch Koelsch, da hatte ich Gewinn aus meiner Selbstständigkeit - deswegen hab ich die Nachricht der GEZ auch akzeptiert. Meine Zweifel im vorhergehenden Posting bezogen sich auf die Äußerung von laluna, sobald jemand auch nur 1.--€ ALG II bekäme, wäre man von den GEZ-Beiträgen befreit.Koelsch hat geschrieben:Hattest Du denn da auch keinen Gewinn?? Wenn ALG II plus irgendwas, dann kann GEZ wohl zuschlagen, nur bei ALG II mit ohne irgendwas guckt GEZ dumm aus der Fernsehröhre.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Das ist leider nicht richtig, nur wenn Du nicht mehr als den Regelsatz plus evtl. Mehrbedarf erhältst, guckt GEZ in die Röhre.
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- Katharina2006
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Ich bekam damals den gekürzten Regelsatz + Freibetrag aus der Selbstständigkeit - insgesamt also mehr als den normalen Regelsatz.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
hä?Das ist leider nicht richtig, nur wenn Du nicht mehr als den Regelsatz plus evtl. Mehrbedarf erhältst, guckt GEZ in die Röhre.
aber jeder Selbständige im ALG2 hat doch mehr als den Regelsatz...nämlich den Regelsatz plus freibetrag (also die 100 Euro plus 20 Prozent oder wie auch immer...)????
dann wäre ja niemand, der im ALG2 selbständig ist, GEZ-befreit????
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Jeder der auch nur einen Cent ALG II erhält hat lediglich den Regelsatz, denn die Freibeträge sind ja kein Zusatzeinkommen, sondern decken den Mehraufwand durch die Arbeit. Was bleibt ist das anrechenbare Einkommen und das deckt zusammen mit dem Rest ALG II exakt den Bedarf.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Seh ich nicht so, der Mehraufwand wird durch die Einkommenbereinigung nach § 11 Abs. 2 SGB II aufgefangen, der Freibetrag nach § 30 SGB II aber ist das Zückerchen des Arbeitsanreizes - und das zieht auch die GEZ an.Günter hat geschrieben:Jeder der auch nur einen Cent ALG II erhält hat lediglich den Regelsatz, denn die Freibeträge sind ja kein Zusatzeinkommen, sondern decken den Mehraufwand durch die Arbeit. Was bleibt ist das anrechenbare Einkommen und das deckt zusammen mit dem Rest ALG II exakt den Bedarf.
Wobei ich aber mal gucken muss, was ich der GEZ denn eigentlich geschickt hab - ich bin nämlich befreit, und hab auch Einkommen.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Da gab es schon diverse Urteile, ich bin jetzt aber zu faul zum suchen.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Ich hab dazu nur gefunden http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Wenn ein erwerbstätiger Hilfebedürftiger eine Arbeitsgelegenheit nach § 16 Abs.3 SGB II wahrnimmt, erhält er eine angemessene Mehraufwandsentschädigung (umgangssprachlich sog. "Ein-Euro-Job"). Damit soll ein Mehrbedarf für Ernährung, Bekleidung, Körperpflege und Fahrtkosten ausgeglichen werden (vgl. Niewald in: LPK-SGB II, § 16 Rdnr.27). Im Gegensatz dazu können bei einer Erwerbstätigkeit, die sich der Hilfebedürftige selbst gesucht hat, diese Kosten in der Regel als Werbungskosten nach § 11 Abs.2 Nr.5 SGB II vom Einkommen abgesetzt werden, bevor aus dem insoweit bereinigten Einkommen die Freibeträge nach § 30 SGB II abgesetzt werden können. Somit ist eine Schlechterstellung von Erwerbstätigen gegenüber dem Personenkreis, der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs.3 SGB II wahrnimmt, nicht ersichtlich.
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- Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19
Re: Selbstständig ohne Gewinn
Das scheint ja noch ne richtig spannende Frage zu werden. Ich dachte, die ist so offensichtlich, dass es da gar keine Meinungsverschiedenheiten geben könnte. Gut, dass wir hier Mods haben, die sich echt Gedanken machen, danke schön.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 06104%20LC
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 01884%20LB
aber
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... ad5e02.php
http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entsc ... 01884%20LB
aber
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... ad5e02.php
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- Katharina2006
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- Beiträge: 917
- Registriert: Mi 8. Okt 2008, 14:19
Re: Selbstständig ohne Gewinn
Danke Günter,
hast Du jetzt wegen mir die ganze Nacht durchgearbeitet? Das wäre aber nicht nötig gewesen .
Auf jeden Fall ist die Sache bei mir dann klar. Die ARGE hat mein zu berücksichtigendes monatliches Einkommen mit - 0,01 eingesetzt.
hast Du jetzt wegen mir die ganze Nacht durchgearbeitet? Das wäre aber nicht nötig gewesen .
Auf jeden Fall ist die Sache bei mir dann klar. Die ARGE hat mein zu berücksichtigendes monatliches Einkommen mit - 0,01 eingesetzt.
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Re: Selbstständig ohne Gewinn
Wenn schon, dann schon. Wir sind ein Hilfeforum, man(n) tut was man kann.
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Vergoldeter GEZ Schrott
Unseren neuen Bescheid (gültig vom 01.07. -30.09.) haben wir am 15.06.bekommen.
Kein Schreiben für die GEZ dabei.
Ich muss aber dazu sagen:
- Wir sind eine Optionskommune. (LOS)
- Bei uns wird das Formular der Datenschutzbeauftragten (Brandenburg) offiziell benutzt.
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/de ... gemein_lda
Kein Schreiben für die GEZ dabei.
Ich muss aber dazu sagen:
- Wir sind eine Optionskommune. (LOS)
- Bei uns wird das Formular der Datenschutzbeauftragten (Brandenburg) offiziell benutzt.
http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/de ... gemein_lda
MfG zivi_2005
Wer kämpft kann verlieren,
wer nicht kämpft hat schon verloren.
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