Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Sohn von Freundin kriegt ja nun auch bafög.
schülerbafög in höhe von 216 € – meiner ansicht nach anrechung 113 und für den schüler und seine belange verfügbar 93 €
freundin hat jetzt schon 2x ein schreiben eingereicht, dass sie das bafög erhalten haben und wie hoch die nachzahlung war.
nun ereilte sie eine anhörung, inkl. paragraphen und auch einem neuen bescheid.
habe den jetzt noch nicht so überflogen, fehlt mir im moment die kraft zu.
freundin ist aufgewühlt, denkt sie hat bisher was falsch gemacht.
könnt ihr mal drüber schauen?
prüfen :)
und was schreiben wir in der anhörung?
anhänge im nächsten post
schülerbafög in höhe von 216 € – meiner ansicht nach anrechung 113 und für den schüler und seine belange verfügbar 93 €
freundin hat jetzt schon 2x ein schreiben eingereicht, dass sie das bafög erhalten haben und wie hoch die nachzahlung war.
nun ereilte sie eine anhörung, inkl. paragraphen und auch einem neuen bescheid.
habe den jetzt noch nicht so überflogen, fehlt mir im moment die kraft zu.
freundin ist aufgewühlt, denkt sie hat bisher was falsch gemacht.
könnt ihr mal drüber schauen?
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und was schreiben wir in der anhörung?
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Zuletzt geändert von helz am Mo 22. Feb 2016, 15:18, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
hier pdf datei
via dropbox
kriege sie gerade nicht kleiner, keine lust zu probieren
https://www.dropbox.com/s/28ijqo7sfvxdw ... g.pdf?dl=0
via dropbox
kriege sie gerade nicht kleiner, keine lust zu probieren
https://www.dropbox.com/s/28ijqo7sfvxdw ... g.pdf?dl=0
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Muss ich mir morgen ausdrucken - aber wie kommen die auf € 738 BAföG in einem Monat? Das ist doch auf die einzelnen Monate aufzuteilen, also auf 4 Monate
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
druck es dir in ruhe aus, und dann lass uns reden, was wir denen schreiben,
aber schon ein guter punkt mit der verteilung auf die 4 monate. siehste habe ich noch gar nicht so mitgekriegt.
und du sagtest ja: müssen wir genau angucken!
aber schon ein guter punkt mit der verteilung auf die 4 monate. siehste habe ich noch gar nicht so mitgekriegt.
und du sagtest ja: müssen wir genau angucken!
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Das JC hat die Bafög-Nachzahlung nicht als einmalige Einnahme angerechnet und somit nicht auf 6 Monate verteilt angerechnet, sondern, da BAföG üblicherweise monatlich gezahlt wird, als laufende Einnahme nach § 11b Abs. 2 SGB II und somit nur in dem Monat des Zuflusses - hier Januar - angerechnet, was ja gut und nach mehreren klarstellenden Gerichtsurteilen, z. B. zur Nachzahlung von Kindergeld, auch richtig ist. Der BAföG-Bezieher kann somit das, was über seinen Bedarf hinausgeht, von der Nachzahlung für sich behalten.
Die anrechenbaren 738 € kommen so zustande:
216 € je Monat - 93 € ausbildungsbedingter Absetzbetrag = 123 € anrechenbar
123 € x 6 Monate Bafög für August, September, Oktober, November, Dezember, Januar = 738 € anrechenbar
Die 190 € Kindergeld werden dem nach dem EStG kindergeldberechtigten Elternteil - abzüglich Versicherungspauschale - als dessen Einkommen angerechnet, weil das "Kind" es nicht mehr zu eigenen Bedarfsdeckung benötigt (sog. Kindergeldübertrag).
Fraglich ist für mich, ob es richtig ist, bei einmaliger Anrechnung für jeden Monat den ausbildungsbedingten Absetzbetrag zu berücksichtigen und nicht nur einmal im Monat des Zuflusses, was am Endergebnis allerdings nichts ändern würde, denn auch dann würde höchstens das Kindergeld, hier 190-30= 160 € beim Kindergeldberechtigten angerechnet.
Also auch bei 6 x 216 € - 93 € = 1.203 € einmalige Einnahme im Januar würde "nur" das Kindergeld beim Elternteil angerechnet werden (190 €), eben genauso wie hier im Berechnungsbogen mit 738 € anrechenbarem Einkommen (Rechenweg siehe oben) ... der Bedarf des "Kindes" ist ja so oder so im Januar gedeckt.
Bei dieser Sache, also dem Rechenweg des Jobcenters mit "216 € - 93 € = 123 € anrechenbar ... 123 € x 6 Monate = 738 € anrechenbar im Januar, Monat des Zuflusses", könnte man sich fragen, warum das JC dann nicht auch die 30 € Versicherungspauschale beim "Kind" 6 x berücksichtigt hat (siehe Randziffer 11.93 Absatz 9, dass neben dem ausbildungsbed. Absetzbetrag auch die Ver.pauschale zu berücksichtigen ist: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... TBAI377938), so wie es hier unter Punkt 7 am Ende (Fazit) von der Rechtsanwältin beschrieben wird: *klick* http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1828/
Dann blieben von den 738 anrechenbaren Euro nur noch 558 € anrechenbares Einkommen übrig (738 - 6x30 = 558) und bei einem Gesamtbedarf des "Kindes" von 520,69 € würden dann 558-520,69= 37,31 € des Kindergeldes statt 190 € ans Elternteil übertragen werden können.
Meines Erachtens aber wären bei einmaliger Anrechnung im Zuflussmonat "nur" einmalig die 93 € und einmal 30 € Vers.pauschale abzusetzen, so dass sich nach wie vor überbedarfsdeckendes Einkommen des "Kindes" und voller Kindergeldübertrag ergeben würde; somit wäre m. E. das Endergebnis, das hier im Berechnungsbogen vorliegt, richtig.
LG Lilith
Die anrechenbaren 738 € kommen so zustande:
216 € je Monat - 93 € ausbildungsbedingter Absetzbetrag = 123 € anrechenbar
123 € x 6 Monate Bafög für August, September, Oktober, November, Dezember, Januar = 738 € anrechenbar
Die 190 € Kindergeld werden dem nach dem EStG kindergeldberechtigten Elternteil - abzüglich Versicherungspauschale - als dessen Einkommen angerechnet, weil das "Kind" es nicht mehr zu eigenen Bedarfsdeckung benötigt (sog. Kindergeldübertrag).
Fraglich ist für mich, ob es richtig ist, bei einmaliger Anrechnung für jeden Monat den ausbildungsbedingten Absetzbetrag zu berücksichtigen und nicht nur einmal im Monat des Zuflusses, was am Endergebnis allerdings nichts ändern würde, denn auch dann würde höchstens das Kindergeld, hier 190-30= 160 € beim Kindergeldberechtigten angerechnet.
Also auch bei 6 x 216 € - 93 € = 1.203 € einmalige Einnahme im Januar würde "nur" das Kindergeld beim Elternteil angerechnet werden (190 €), eben genauso wie hier im Berechnungsbogen mit 738 € anrechenbarem Einkommen (Rechenweg siehe oben) ... der Bedarf des "Kindes" ist ja so oder so im Januar gedeckt.
Bei dieser Sache, also dem Rechenweg des Jobcenters mit "216 € - 93 € = 123 € anrechenbar ... 123 € x 6 Monate = 738 € anrechenbar im Januar, Monat des Zuflusses", könnte man sich fragen, warum das JC dann nicht auch die 30 € Versicherungspauschale beim "Kind" 6 x berücksichtigt hat (siehe Randziffer 11.93 Absatz 9, dass neben dem ausbildungsbed. Absetzbetrag auch die Ver.pauschale zu berücksichtigen ist: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... TBAI377938), so wie es hier unter Punkt 7 am Ende (Fazit) von der Rechtsanwältin beschrieben wird: *klick* http://tacheles-sozialhilfe.de/startsei ... /d/n/1828/
Dann blieben von den 738 anrechenbaren Euro nur noch 558 € anrechenbares Einkommen übrig (738 - 6x30 = 558) und bei einem Gesamtbedarf des "Kindes" von 520,69 € würden dann 558-520,69= 37,31 € des Kindergeldes statt 190 € ans Elternteil übertragen werden können.
Meines Erachtens aber wären bei einmaliger Anrechnung im Zuflussmonat "nur" einmalig die 93 € und einmal 30 € Vers.pauschale abzusetzen, so dass sich nach wie vor überbedarfsdeckendes Einkommen des "Kindes" und voller Kindergeldübertrag ergeben würde; somit wäre m. E. das Endergebnis, das hier im Berechnungsbogen vorliegt, richtig.
LG Lilith
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Lilith hat geschrieben:
Fraglich ist für mich, ob es richtig ist, bei einmaliger Anrechnung für jeden Monat den ausbildungsbedingten Absetzbetrag zu berücksichtigen und nicht nur einmal im Monat des Zuflusses, was am Endergebnis allerdings nichts ändern würde, denn auch dann würde höchstens das Kindergeld, hier 190-30= 160 € beim Kindergeldberechtigten angerechnet.
Also auch bei 6 x 216 € - 93 € = 1.203 € einmalige Einnahme im Januar würde "nur" das Kindergeld beim Elternteil angerechnet werden (190 €), eben genauso wie hier im Berechnungsbogen mit 738 € anrechenbarem Einkommen (Rechenweg siehe oben) ... der Bedarf des "Kindes" ist ja so oder so im Januar gedeckt.
den rest muß ich mir erstmal durch die gehirnwindungen drücken
bei meinem sohn – dieser fall hier ist fall von freundin – war es so, dass das bafögamt sich mit dem jobcenter kurzgeschlossen hat.
interessanterweise gleiches bafögamt und gleiches jobcenter
ist wurde so verfahren, das die 123 €, die vom jobcenter normal abgerechnet werden vom bedarf des zögling x anzahl der rückzahlungsmonate an das jobcenter überwiesen wurden und der anteil von 93 € x anzahl der rückzahlungsmonate an junior überwiesen wurden.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Die Rechnung von Lilith erscheint mir richtig, wie nicht anders zu erwarten - und stimmt im Ergebnis auch mit unserem ALG II-Rechner überein.
Nicht klar nachvollziehbar ist aber die Aufstellung über die Rückforderung. Das soll JC doch bitte mal "auf Verständlich" ausdrücken. Ich weiß zwar, was die da gerechnet haben - und das ist sogar richtig, aber das heißt nix. Der durchschnittliche eLB muss die Rechnung nachvollziehen können und das kann er nicht anhand dieses Bescheides.
Zudem habe ich Zweifel daran, dass beim BAföG-Kind tatsächlich die volle KdU zurück verlangt werden kann, nach meiner Meinung müsste als Folge des Individualprinzips bei ihm nur € 94,46 = 44% von € 214,69 zurückforderbar sein. Hier scheint sich JC auf den Standpunkt zu stellen, Ihr wusstet ja, dass da was nicht in Ordnung ist (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X), schließlich habt Ihr ja selbst dem JC Mitteilung gemacht, dass da BAföG gekommen ist. Und dann habt ihr eben
Ich befürchte, so wird das auch ein SG sehen.
Bleibt also unterm Strich, eigentlich nix zu meckern, aber Widerspruch, weil Rückforderungsbescheid nicht verständlich begründet (um Zeit zu gewinnen), dann auf 10% Aufrechnung bestehen.
Nicht klar nachvollziehbar ist aber die Aufstellung über die Rückforderung. Das soll JC doch bitte mal "auf Verständlich" ausdrücken. Ich weiß zwar, was die da gerechnet haben - und das ist sogar richtig, aber das heißt nix. Der durchschnittliche eLB muss die Rechnung nachvollziehen können und das kann er nicht anhand dieses Bescheides.
Zudem habe ich Zweifel daran, dass beim BAföG-Kind tatsächlich die volle KdU zurück verlangt werden kann, nach meiner Meinung müsste als Folge des Individualprinzips bei ihm nur € 94,46 = 44% von € 214,69 zurückforderbar sein. Hier scheint sich JC auf den Standpunkt zu stellen, Ihr wusstet ja, dass da was nicht in Ordnung ist (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X), schließlich habt Ihr ja selbst dem JC Mitteilung gemacht, dass da BAföG gekommen ist. Und dann habt ihr eben
Ich befürchte, so wird das auch ein SG sehen.
Bleibt also unterm Strich, eigentlich nix zu meckern, aber Widerspruch, weil Rückforderungsbescheid nicht verständlich begründet (um Zeit zu gewinnen), dann auf 10% Aufrechnung bestehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
diese 10% nummer will sie nicht, weil sie hätte das geld ja und dann würde sie das auf einmal zurückzahlen.
und vor so sachen wie widerspruch oder gar klage, da gruselt es sie. meine kürzliche dienstaufsichtsbeschwerde ist für sie das highlight, weil ich so frech bin ihrer meinung nach.
sie ist sehr irritiert, weil sie ja ne anhörung gekriegt hat, fühlt sich wie verbrecher, obwohl sie doch alles angemeldet hätte.
könnte man schreiben:
sehr geehrte blabla
wie ich ihnen bereits am dd.mm.yy mitgeteilt habe, hat mein sohn am dd.mm.yy eine bafögnachzahlung in höhe von xxx € erhalten.
die nachweise darüber liegen ihnen vor.
ihr rückforderungsbescheid vom dd.mm.yy ist allerdings für mich nicht durchschaubar. daher lege ich gegen diesen bescheid widerspruch ein.
ich erwarte eine für mich klar nachvollziehbare und verständliche berechnung.
mfg
leistungsbezieher
und vor so sachen wie widerspruch oder gar klage, da gruselt es sie. meine kürzliche dienstaufsichtsbeschwerde ist für sie das highlight, weil ich so frech bin ihrer meinung nach.
sie ist sehr irritiert, weil sie ja ne anhörung gekriegt hat, fühlt sich wie verbrecher, obwohl sie doch alles angemeldet hätte.
könnte man schreiben:
sehr geehrte blabla
wie ich ihnen bereits am dd.mm.yy mitgeteilt habe, hat mein sohn am dd.mm.yy eine bafögnachzahlung in höhe von xxx € erhalten.
die nachweise darüber liegen ihnen vor.
ihr rückforderungsbescheid vom dd.mm.yy ist allerdings für mich nicht durchschaubar. daher lege ich gegen diesen bescheid widerspruch ein.
ich erwarte eine für mich klar nachvollziehbare und verständliche berechnung.
mfg
leistungsbezieher
- marsupilami
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- Beiträge: 35647
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
ich erwarte eine für mich klar nachvollziehbare und verständliche berechnung bzw. Rechenwege.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
danke meine lieben :D
sie muß keien angst haben das sie um das bafög betrogen werden, seht ihr das auch so?
edit:
habe jetzt den widerspruch so rausgegeben :)
sie muß keien angst haben das sie um das bafög betrogen werden, seht ihr das auch so?
edit:
habe jetzt den widerspruch so rausgegeben :)
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Nee, die Gefahr seh ich nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
hallo ihr lieben
habe nun die bescheide bekommen von meiner freundin bzgl. der rückzahlung
wegen des zu viel gezahlten bafögs
und ich habe nur das bekommen was ich hier anhänge.
kann man damit was anfangen?
ist das ok so?
bescheid mutter bescheid für tochter bescheid für den bafögempfangenden sohn
habe nun die bescheide bekommen von meiner freundin bzgl. der rückzahlung
wegen des zu viel gezahlten bafögs
und ich habe nur das bekommen was ich hier anhänge.
kann man damit was anfangen?
ist das ok so?
bescheid mutter bescheid für tochter bescheid für den bafögempfangenden sohn
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
Wenn ich das richtig sehe, entspricht das den im Februar eingestellte Berechnungsbögen. Da gab es ja nicht viel zu meckern, also scheint das ok zu sein.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bafögzahlung – Anhörung – Rückforderung
ok super
dann gebe ich das so weiter
lieben dank :)
dann gebe ich das so weiter
lieben dank :)