Fragen zum ALG2 Antrag !

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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adhsdennis
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Fragen zum ALG2 Antrag !

#1

Beitrag von adhsdennis »

juhuhuh,

ab Mittwoch bin ich zum Glück/Leider wieder Arbeitslos. Der Vertrag wird beidseitig aufgehoben !
Damit kann ich mich endlich voll und ganz, auf meine Therapie konzentrieren und mich soweit genessen das ich wieder mit viel Power und Alan arbeiten kann.

Nu folgende Einkünfte hatte ich bis nehmen wir mal Montag (Rückwirkend von 6 Monate):

Ausbildungsvergütung 0 €
Krankengeld ca. 200 €
BAB 290 €
Kindergeld 154€

Wovon man noch 70 € für Medikamente sowie Strom und Miete abziehen muss.
Vor Krankheitsbeginn, habe ich ca. 280 Ausbildungsvergütung bekommen. Die Ausbildung lief/läuft über der Agentur für Arbeit.

Kosten für Unterkunft sehen so aus, bei 40qm:

Grundmiete 130 €
Nebenkosten (Müllabfuhr, wasser etc) 25€
Heizung 75,00 €
------------
WM 230 €

Nu kommen meine Fragen:

1. Wie ich es sehe bzw. noch in Erinnerung habe, ist die Wohnung noch voll im Rahmen, gibt es eine neue Liste oder gildet noch die Alte und wo bekomme ich die nochmal her ?

2. Sehe ich das richtig, das die Vermieter nicht mehr den Zettel für die Wohnung unterschreiben müssen sonder ich dies machen kann/muss ?

3. Laut Sozialpädagogien wollen wir den Vertrag zu Mittwoch aufheben, will mir aber noch den Aufhebungsgedönse zuschicken. Wann sollte ich am besten den Antrag wegschicken ?

4. Kann es sein das ich den Antrag nicht mehr ausfüllen muss da die Ausbildung von dem Amt aus lief bzw. da die die Oberhand hatten ?


Gruß
Dennis

Ps: Sorry, durch den Psyischen "Absturz" habe ich einiges vergessen :( leider zuviel
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Günter
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#2

Beitrag von Günter »

Hallo Dennis,

ich versuche mal dein Posting so zu ordnen, wie ich es verstanden habe.

Da dein Ausbildungsvertrag beendet wuid benötigst du wieder ALG II. dann musst du den gesamten Antrag neu ausfüllen: Formulare zum Download findest du hier.

Dein Antrag zählt ab Erstkontakt zur ARGE, meine Empfehlung ist, dass du am Mittwoch persönlich mit dem Antrag dort erscheinst. Wichtig ist der Ausweis, du musst deine Identität nachweisen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/z ... ld-II.html

Die neue Wohnung musst du dir von der ARGE genehmigen lassen. die können dir dann auch die Angemessenheitskriterien mitteilen.

Was meinst du mit Zettel vom Vermieter?

Hast du weitere Fragen zu Erstausstattung, Umzugskosten usw, einfach fragen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#3

Beitrag von Koelsch »

Mich stört ziemlich die folgende Formulierung:
Der Vertrag wird beidseitig aufgehoben !
Wenn Du damit einen Aufhebungsvertrag meinst - vorsicht!!! Ein Aufhebungsvertrag zieht in aller Regel eine Sanktion nach sich. Ist das vorher mit der ARGE abgesprochen und hast Du die Absprache schriftlich?? Bei Dir erfolgt die Aufhebung ja wohl aus medizinischen Gründen, dann liegt da sicher eine Besonderheit vor, aber vorherige Absprache ist sehr ratsam.

Anstatt der Mietbescheinigung des Vermieters wird allgemein auch eine Kopie des Mietvertrags (Name und Adresse des Vermieters sollte geschwärzt werden) plus Zahlungsnachweis für die Miete (Kontoauszüge, die müssen vermutlich ohnehin vorgelegt werden).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#4

Beitrag von Günter »

Bei einer Aufhebung eines Ausbildungsvertrags muss die IHK, bzw ich glaube mich zu erinnern, dass Dennis im Handwerk tätig war, also die Handwerkskammer, mit einbezogen werden.

Die Ausbildung wurde von der Agentur für Arbeit gefördert, die Behörde muss Dennis nach den Vorschriften des §13 -17 SGB I entsprechend beraten und unterstützen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
marsupilami

Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#5

Beitrag von marsupilami »

Vergiss nicht, es ist besser, eine Person Deines Vertrauens als Beistand zur ARGE/JobCenter mitzunehmen.
Und wenn es nur zur Antragsabgabe ist.

Er/sie braucht sich nicht im SGB auszukennen, er/sie braucht nur still dabei zu sitzen und sich Notizen zu machen.
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Emmaly
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#6

Beitrag von Emmaly »

Hallo dennis,
bist du arbeitsfähig für mindestens 3 h?
Sonst weiterhin die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen lassen. Das Krankengeld sollte weiter gezahlt werden.
Eine Aufhebung nur mit Absprache der AA machen. Sonst gibt es nur Probleme. Eventuell brauchst du gar keine Aufhebung selbst zu unterschreiben.
Ist die Sozialpädagogin vom Amt?
Wichtig, dass du dich weiterhin arbeitssuchend meldest, auch wenn du krank bist. Sonst ist das Kindergeld weg, bei Aufhebung des Vertrages. BAB auch.

Bei 6 Monaten wird wohl ein kompletter Neuantrag nötig sein. Hatte Günter schon geschrieben.

Für deine Therapie wünsche ich dir viel Erfolg.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
adhsdennis
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#7

Beitrag von adhsdennis »

Uiuiuiu, werde mal versuchen alles vernünftig und verständlich zu beantworten.

@Günter
Was meinst du mit Zettel vom Vermieter?
Damals, habe ich ein Zettel mitbekommen. Dieses Stück Papier musste der Vermieter ausfüllen und unterschreiben und ich musste dies mit dem Mietvertrag abgeben.

Nu, seh ich das der Vermieter nicht mehr unterschreiben muss, Laut Antrag bzw. dessen Zuzatzformular. Sowie ich es noch verstanden habe ist das, das der Mietvertrag zur Einsicht eingereicht werden muss. Was ja auch okay ist.


@Emmaly

Ich bin voll Erwerbsfähig laut erstem Klinik Aufenthalt. Sogesehn bin ich es ja auch, fühle mich zwar Psychisch nicht ganz fit aber es ist machbar. Das Hauptproblem was mich im Moment hindert, ist eine Ausgeprägte Angststörung, die mich nicht mit den Öffis fahren lässt !

Sprich mein AG ist ausserhalb und nur mit Bus und Bahn erreichbar. Dies geht durch die angst nicht bzw. im Moment nicht. Deswegen bin ich aber nochmal ab 17.12 für die Dauer von ca. 3 Wochen, hier im Ort in der Klinik.

Nu zum Thema Krankschreiben. Ein Halbes Jahr bekomme ich schon Krankengeld. Einen Jahr würde ich es noch bekommen. Was bringt mir das jedoch, das hin und her, wenn ich 1. Nicht zur Prüfung zugelassen werde 2. Nicht schaffe es nachzuholen den ganzen Stoff ?

Wir hatten uns zu Dritt hingesetzt. Sprich Meine Sozialpädagogien, Meine SB vom Amt sowie ich und mein Vater. Bei solchen Sachen nehme ich immer meine Mutter oder mein Vater mit, da die mich eh fahren müssen und am besten bescheidt wissen, habe ich immer ein zeuge.

Erst wollte das Amt nicht. Die Wollten mich, erst diesen Psychologischen test machen lassen. Wisst ja diesen Test, den man vor Ort macht für ca. 4-8 Stunden. JEdoch sind Die und vom Land Niedersachsen ausgelasstet. Habe mir darauf hin von meiner Behandelnde Ärztin, eine Bescheinigung geholt !!

NAch dem ich dies zu meinem AG geschickt hatte, kam der Wandel vom Amt und von meinem AG.

Sollte es eine Sanktion geben, bin ich Sofort bei Gericht und werde die mal fragen, wie ich in Zukunft komplett arbeitsfähig werden solle, wenn ich durch die unfähigkeit des Amtes, mich nicht auf die Therapie konzentrieren kann !
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Emmaly
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#8

Beitrag von Emmaly »

Hallo dennis,

wenn du nicht zur arbeit gehen kannst, bist du nicht arbeitsfähig. Aber das sollten die Ärzte besser wissen.
Arbeitsunfähigkeit heißt noch lange nicht erwerbsunfähig.

Sanktion sollte es keine geben, da die Aufhebung in Absprache mit dem Amt erfolgt.
LG Emmaly
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adhsdennis
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#9

Beitrag von adhsdennis »

Soo, hatte heute kurzfristig einen Termin bei meiner SB.

Es wird keine Sanktion folgen. Dies hat Sie mir schriftlich gegeben und zum Empfang geschickt.
Da ich ein Jahr gearbeitet habe, muss ich als erstes ALG1 stellen, was auch genehmigt wird.

Jedoch sehr wenig, da ich einen Lohn von ca. 290 € hatte. Ob man dazu Kindergeld und BAB hinzurechnen kann, weiß ich gerade nicht.

Jedenfals, wenn ich den ALG1 Bescheidt habe, muss ich dann noch ein Antrag auf Ergänzend ALG2 stellen.
In dem etwas über einem Jahr, muss ich sagen hat sich einiges bei mir in de rRegion geändert, Ich persönlich finde, in meinem Fall, das ich sehr geholfen wurde. Sie waren nett und haben uns auch ein bischen über meine KRankheit unterhalten und über meine SHG. Meine SB war beeindruckt.

Mal sschauen wie alles weitere verläuft.

Ach wegen der Miete. Da habe ich ein Problem oder auch nicht.
Den Teil den damals die Vermieter ausfüllen mussten, muss man nicht, hat aber vorteile.
Es reicht heute der Mietvertrag (Aussage von einem Mitarbeiter). Nu das Problem was ich habe, meine Vermieterin ist seit Montag in einer Reha und wird wohl im Feb. 2009 widerkommen. Was kann ich tun, wenn Sie die Bescheinigung doch haben wollen ?

Gruß
Dennis
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Günter
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Re: Fragen zum ALG2 Antrag !

#10

Beitrag von Günter »

In der Regel reicht der Mietvertrag, notfalls auch noch die Belege (Kontoauszüge) mit der Überweisung der Miete alles andere kannst du schwärzen. Niemand darf von der Behörde gezwungen werden sich als ALG II Empfänger zu outen.
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