Halbwaisenrente

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Terrie
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Halbwaisenrente

#1

Beitrag von Terrie »

Hallo, das ist wohl nicht mein Jahr..eine Horrornachricht jagt die andere..
ich weiss nicht vielleicht kann mir jemand von Euch helfen?
Mein Sohn hat bis dato Unterhalt immer zum Ersten bekommen. Nun blieb dies Mal das Geld aus und ich habe erfahren, dass sein unterhaltspflichtiger Vatzer letzte Woche verstorben sei
Nun fehlt mir das Geld. Das heisst ich muss das Fehlende beim JB anfordern?
Ich habe zu meinem Ex und Familie seit 12 Jahren keinen Kontakt. Könnt Ihr mir sagen was das JB von mir fordern könnte? Und wie und wo kann ich diese Rente einfordern?
vielen Dank
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marsupilami
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Re: Halbwaisenrente

#2

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#3

Beitrag von Günter »

Als erstes dem JC mitteilen, dass der Erzeuger gestorben ist, deshalb kein Unterhalt ausgezahlt wird, Kontoauszug könnte hilfreich sein. Sterbeurkunde wird nachgereicht. Beantrage die Auszahlung des fehlenden Unterhaltes bis zur Gewährung der Halbwaisenrente. Die Verrechnung der Rentennachzahlung wickeln sie bitte mit der DRV direkt ab.

Dann sowohl das zuständige Standesamt seines Wohnortes anschreiben: Kindesvater ist nach meinen Informationen gestorben, ich benötige dringend Sterbeurkunde für das JC wegen der fehlenden Unterhaltszahlung. Geburtsurkunden und Unterhaltvereinbarung in Kopie beifürgen.

DRV anschreiben Antrag hier http://www.deutsche-rentenversicherung. ... /R0610.pdf Vater verstorben Unterlagen folgen beantrage Halbwaisenrente, Unterlagen folgen.

Das sollte erst mal reichen, die melden sich dann schon mit dem beliebten Schreiben: Wir können den Antrag (noch) nicht bearbeiten, es fehlen folgende Unterlagen und dann folgt ein Katalog an Formularen.
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#4

Beitrag von Koelsch »

Dem JobCenter natürlich sofort melden. Füg auch gleich bei, wie Du davon erfahren hast. Vielleicht hast Du das ja schriftlich bekommen von irgendwem. Ich würde die Meldung gleich mit einem formlosen Antrag auf Halbwaisenrente kombinieren, denn dann muss JC den Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten.

Die Halbweisenrente ist meines Wissens bei der DRV zu beantragen

Lies auch mal hier - http://halbwaisenrente.org/

und hier - http://www.sozialleistungen.info/themen ... rente.html
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Re: Halbwaisenrente

#5

Beitrag von Terrie »

das Problem ist, dass ich von meinem Ex nix habe, keine Strasse ec. Er war wohnhaft in München. da wird doch nicht so einfach eine Serbeurkunde an mich versand oder? Hinzu werde ich ausser an Geburtsurkunde an keine Unterlagen vom Ex kommen?
Terrie
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Re: Halbwaisenrente

#6

Beitrag von Terrie »

ich habe gerade gesehen es gibt auch eine Erziehungsrente..ganz ehrlich..ich blicke nimmer durch
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Pegasus
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Re: Halbwaisenrente

#7

Beitrag von Pegasus »

Hast Du denn in alten DRV -Unterlagen noch seine Versichertennummer?
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#8

Beitrag von Günter »

Du hast bestimmt das Geburtsdatum, und die Kontoverbindung (er hat dir den Unterhalt bestimmt nicht in bar geschickt. Das kannst du dem Standesamt in München schicken, wenn nicht schreibst du das Jugendamt an, die müssen dir auch weiterhelfen. Als letztes bleibt noch die Auskunft über die Bank, das muss das Jugendamt oder das JC erledigen.
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#9

Beitrag von Koelsch »

Und sich bei der DRV (Versicherungsältester) mal beraten lassen. Die sollten Ahnung haben.
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Re: Halbwaisenrente

#10

Beitrag von Terrie »

lieben Dank
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Re: Halbwaisenrente

#11

Beitrag von Terrie »

er hat ja auch Anspruch auf Erbe oder? Falls etwas zu holen ist. Wäre es da nicht dann nur über einen Anwalt machbar? Wie gesagt es bestehen keinerlei Kontakte
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#12

Beitrag von Günter »

Anspruch auf das Erbe hat er, allerdings fällt er ..... wenn es eine größere Summe ist, aus dem ALG II.

Erst mal schauen was es gibt, er muss das Erbe auch antreten, es sei denn es handelt sich um Schulden, wegen
Sozialgesetzbuch (SGB II)
Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.5.2011 I 850, 2094; Zuletzt geändert Art. 1a G v. 15.4.2015 I 583
§ 2 SGB II Grundsatz des Forderns

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person muss aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#13

Beitrag von Koelsch »

Da sollte und müsste das Jugendamt weiterhelfen können.
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Re: Halbwaisenrente

#14

Beitrag von kleinchaos »

Wegen RV kann man auch beim heimischen Verischerungsamt Auskunft bekommen, ebenfalls unter Vorlage der Geburtsurkunde beim Nachlassgericht und beim Einwohnermeldeamt.
Ein Kontakt zu den aktuellen Hinterbliebenen wird nicht ganz ausgeschlossen sein, schon wegen dem Totenschein und des Erbes fürs Kind, sofern vorhanden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Halbwaisenrente

#15

Beitrag von tigerlaw »

Liebe Terrie,

folgende Hinweise:

1. Was die Maßnahmen/Anträge beim JC anbelangt, haben Günter und die anderen bereits richtig geschrieben.

2. Das damalige Scheidungsurteil dürftest Du sicherlich noch haben. Da steht ein Abschnitt über den Versorgungsausgleich drinnen, und zwar dass (vermutlich) von "seinem" Rentenkonto eine bestimmte Anzahl Punkte auf Dein Konto übertragen werden. Wessen Kontonummer es jeweils ist, kann man am eincodierten Geburtstag und Geburtsnamen herausfinden.
Die Versicherungsnummer ist nämlich wie folgt aufgebaut:
bbTTMMJJgXXY, wobei bb=Bezirk der jeweiligen DRV ist, dann sechsstellig das Geburtsdatum, dann der Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens, und dann die lfd. Nummer der Person, die an diesm Datum in diesem Bezirk Geburtstag hat und ähnlich heißt. XX zwischen 01 und 49 gilt für Männer, 51 bis 99 für Frauen.

3. Dein Sohn erhält eine Halbweisenrente, die beträgt 10 % dessen, was sein Vater bis jetzt als Altersrente "erdient" hätte. Den Antrag stellst Du bei der DRV mit der Rentennummer Deines "Ex".

4. Deine Erziehungsrente wird aus Deinen Rentenansprüchen gezahlt, und zwar mit 100 % dessen, was Du als Altersrente beziehen würdest, wenn Du jetzt diese Altersrente beantragen würdest.

5. Dein Sohn hat natürlich Ansprüche auf das Erbe, zumindest nach "gesetzlicher Erbfolge". Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass Dein "Ex" ein solches Testament gemacht hat, dass Dein Sohn nichts "erbt". Dann hat er aber immer noch Ansprüche auf den "Pflichtteil", das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils "in Cash".

Für Details schreib mir doch, wenn Du möchtest, eine PN, dann können wir das weitere "intern" diskutieren, während ich bis jetzt nur "allgemein Belehrendes" von mir gegeben habe.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Halbwaisenrente

#16

Beitrag von Terrie »

ist es möglich, dass die Rentenversicherung über den Tod meines Ex nach nun einer Woche nichts weiss? Dr Herr der für mich die Rentenanträge bearbeitet erzählte es mir gerade. Nun muss ich an diese Sterbeurkunde kommen :-(
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tigerlaw
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Re: Halbwaisenrente

#17

Beitrag von tigerlaw »

Ja, durchaus, wenn er noch keine Leistungen bezogen hatte!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Halbwaisenrente

#18

Beitrag von Terrie »

SO und ach zu diesem Thhema habe ich wohl Positives zu berichten. der nette Herr der Rentenversicherung meinte, dass meine Erziehungsrente gut ausfallen würde. Mit der Halbaisenrente, meinem zeitungsjob und der Erziehungsrente kann ich mich evtl erstmal aus dem JB strampeln. Mal sehen. es würde ja auch noch Wohngeld kommen. Sieht mal alles ganz positiv aus.
Rentenfragen ? Ich kann Euch sehr die ehemaligen Mitarbeiter der Rentenversicherung empfeheln, die das noch im "Alter" anbieten. Sie setzen sich sehr ein, alles sehr persönlich und nett
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#19

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo: Also Einiges an Druck abgebaut heute :Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Günter
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Re: Halbwaisenrente

#20

Beitrag von Günter »

:bravo: :bravo: Na also, geht doch.
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Pegasus
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Re: Halbwaisenrente

#21

Beitrag von Pegasus »

He noch ne sehr gute Rückmeldung. Toll wäre wenn Du wirklich vom JC wegkommst. :Daumenhoch:
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Re: Halbwaisenrente

#22

Beitrag von angel6364 »

:Daumenhoch:
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Terrie
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Re: Halbwaisenrente

#23

Beitrag von Terrie »

so es gibt Neues. Ich kann wieder in der Nacht sozialversichertenpflichtig Zeitungen austragen :-) Die Stelle habe ich mir heute angeschaut, jedoch denke ich nicht, dass es passt. Da ich ja die Erziehungsrente und die Halwaisenrente für mein Kind bekomme, wäre ich mit dem Zeitungseinkommen mal wieder zumindestens bis Sohnemann 18 ist heraus. Und das sind ja nun doch noch 5 Jahre.
Wird die halbwaisenrente eigentlich auch als Einkommen gerechnet?
Es wird ca 2-3 Monate dauern, bis das mit der rente dann durch ist. Wie gehe ich da jetzt mit dem JB um? Denen sagen,wie es geplant ist..lassen die mich dann in Ruhe was meint Ihr? Ich beginne dann ab 01.05 :-) und bin dann Nachts auch 2-3 Stunden auf Tour
Kann mir jemand von Euch vielleicht mehr zu dieser Erziehungsrente sagen? Wegen steuerlicher Abzüge?
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Koelsch
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Re: Halbwaisenrente

#24

Beitrag von Koelsch »

Warte mit der Mitteilung an das JC aber, bis der Zahlungslauf für diesen Monat durch ist. So Mittwoch Nachmittag nächster Woche, da dürftest Du auf der sicheren Seite liegen.

Die Rente wird mit Sicherheit als Einkommen gerechnet, aber eben beim Sohn. Der wird dann vermutlich aus dem ALG II Bezug raus fallen. Dann darf Dir nur noch sein Kindergeld angerechnet werden. Wie viel genau, muss man schauen, wenn die konkreten Zahlen vorliegen.

Steuern, da gucken wir auch mal, wenn die Zahlen vorliegen. Im Prinzip sind Renten steuerpflichtig, aber mit anderen Freibeträgen, wenn ich da richtig sehe.
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Re: Halbwaisenrente

#25

Beitrag von Terrie »

ok aber sobald ich den neuen Arbeitsvertrag habe, muss ich dass doch den Jobcenter mitteilen oder? Mein Arbeitgeber ist da immer sehr flott.
Ich meine damit die mich in Ruhe lassen, wäre es da nicht richtig denen zu sagen wie ich es geplant habe? Im Übrigen ist mein neuer Sachbearbeiter Stadtbekannt...
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