Mehrbedarf, Vollkost und mehrere Erkrankungen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Emmaly
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Mehrbedarf, Vollkost und mehrere Erkrankungen

#1

Beitrag von Emmaly »

Hallo,

weil einige sich über gar nicht mehr wundern, hier mal etwas "zukunftweisendes" von SBs meiner Arge.
Es ist jetzt ein Jahr her, dass mir der Zuschlag nicht mehr gezahlt wird.
Im Bescheid der Verweis auf das "Gutachten" aus Westfalen-Lippe.
Im Widerspruchsbescheid tauchen dann Erkrankungen auf, die mir nicht zustehen, weil ich sie nicht habe. :never: Die Akteneinsicht erbrachte keine Klarheit, woher der SB die Diagnosen her hat. Seherische Fähigkeiten meine Diagnose. :gunni:
Klage wurde erhoben und nun kam die Antwort der Arge in Kopie mit den Verweis auf die Empfehlung des Deutschen Vereins vom 1.10.08. Es geht um die Leistung vom Dezember 07 bis Mai 08. Selbst die AA hat in den Fachanweisungen, die für die Arge bindend sein sollten, auf die Einzelfallprüfung verwiesen bzw. die noch geltenden Mehrbedarfe im Gesetz.
Die nächste fast gleichlautende Klage ist in Arbeit.
Das Gesetz wurde noch nicht geändert und die Empfehlung sieht eine Einzelfallprüfung vor, wenn mehrere Erkrankungen vorliegen. Aber es gibt nicht genug Vertragsgutachter. :mrgreen:

Ich wundere mich schon lange nicht mehr.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Mehrbedarf, Vollkost und mehrere Erkrankungen

#2

Beitrag von Günter »

Dabei sind die Anweisungen iin den Handlungshinweisen zum §21 SGB II eindeutig
(2) Die Krankheiten, bei denen die Notwendigkeit einer kostenauf-wändigeren Ernährung nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge (DV) anerkannt sind, können der Anlage entnommen werden. Diese Aufzählung ist aber nicht als abschließend zu betrachten. Sofern neuere wissenschaftli-che Erkenntnisse vorliegen, können diese als Entscheidungsgrund-lage herangezogen werden.
Eine von den Empfehlungen des Deutschen Vereins abweichende Entscheidung ist nur im Einzelfall unter Einbeziehung des Ärztli-chen Dienstes bzw. des zuständigen Gesundheitsamtes möglich.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... edarfe.pdf


So lange kein gegenteiliges Gutachten vorliegt, müssen die nach der Tabelle gewähren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Mehrbedarf, Vollkost und mehrere Erkrankungen

#3

Beitrag von Emmaly »

Hoffentlich sieht es das Gericht genauso. Deshalb ja die Klage. Und bei unserer ARGE nicht nur ich.
LG Emmaly
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Günter
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Re: Mehrbedarf, Vollkost und mehrere Erkrankungen

#4

Beitrag von Günter »

Auf meiner ärztlichen Bescheinigung stehen ja auch mehrere Mehrbedarfe drauf, mein FM wollte mir sogar parallel mehrere Zulagen gewähren, aber die Erkrankungen hängen ja alle zusammen und ich möchte meinen Doc nicht in Schwierigkeiten mit Gefälligkeitsgutachten bringen.

Wenn mir etwas zusteht und verweigert wird, werde ich grantig, aber hier sehe ich bei mir wenig Chancen, das lohnt den Aufwand nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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