Lebe im Wohnmobil - Geld nur noch per Scheck ? obwohl Postadresse und Meldeadresse

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
ibuxxi
Benutzer
Beiträge: 74
Registriert: Do 10. Okt 2013, 16:13

Lebe im Wohnmobil - Geld nur noch per Scheck ? obwohl Postadresse und Meldeadresse

#1

Beitrag von ibuxxi »

Hallo

habe nun wieder einen Meldeadresse lebe aber immer noch im Wohnmobil das JC möchte mir wohl aber immer noch einen Strick daraus drehen und per Scheck bezahlen.
Wie kann ich Argumentiren was ich im Recht bin und die mir das Geld nun per Überweisung senden sollen.
https://www.dropbox.com/s/3z64p6qnap3b9 ... 6.jpg?dl=0
Bild


LG
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Lebe im Wohnmobil - Geld nur noch per Scheck ? obwohl Postadresse und Meldeadresse

#2

Beitrag von Günter »

§ 42 SGB II Auszahlung der Geldleistungen

Geldleistungen nach diesem Buch werden auf das im Antrag angegebene Konto bei einem Geldinstitut überwiesen, für das die Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 22) gilt. Werden sie an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Leistungsberechtigten übermittelt, sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte nachweisen, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist.
Gerade bei wechselnden Adressen, wie die die SB unterstellt macht die Zahlung auf ein Konto mehr Sinn als eine Scheckzahlung.

Ich würde mit Klage drohen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Lebe im Wohnmobil - Geld nur noch per Scheck ? obwohl Postadresse und Meldeadresse

#3

Beitrag von marsupilami »

Hochverehrte SB,

ich bin seit dem [Datum] unter der obigen Adresse bei den einschlägigen Behörden gemeldet.
Somit ist dies meine Meldeadresse.

MIt diesen behördlich abgesicherten Angaben wurde das bereits genannte Konto bei XYZ-Bank eröffnet.

Dabei ist es völlig unerheblich und in der Sache absolut irrelevant, ob ich unter der angegebenen Meldeadresse in einem fest mit dem Boden verbundenen Gebäude lebe oder in einem Wohnwagen.

Des weiteren ersuche ich Sie, den § 42 SGB II - Auszahlung der Geldleistungen - zu konsultieren.

Sollte die nächste ordnungsgemäß beantragte und bewilligte Leistung nicht auf dem angegebenen Konto erscheinen, werde ich mir erlauben, mich anwaltlich beraten zu lassen.


Oder so ähnlich.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Lebe im Wohnmobil - Geld nur noch per Scheck ? obwohl Postadresse und Meldeadresse

#4

Beitrag von Koelsch »

anwaltlich beraten ist nach meiner Meinung zu milde, weil kostenlos für's JC.

Besser nach meiner Meinung:
werde ich über einen Anwalt gerichtlichen Rechtsschutz suchen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
ibuxxi
Benutzer
Beiträge: 74
Registriert: Do 10. Okt 2013, 16:13

Re: Lebe im Wohnmobil - Geld nur noch per Scheck ? obwohl Postadresse und Meldeadresse

#5

Beitrag von ibuxxi »

Hallo

ich habe nun marsupilami Text als vorlage benutzt und kölschs erweiterung :-)

mal schauen was bei rum kommt.

LG
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“