Fakt oder gezielte Schikane ?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Fakt oder gezielte Schikane ?

#1

Beitrag von site »

Moin

Ich hoffe ich schreib das jetzt ins richtige Thema, ich habe direkt gleich 2 Fragen:

Ich lebe jetzt schon ne weile mit HartzIV und sind wir ehrlich ich glaube nicht das DIE mich wieder rausbringen dafür sind se zu blöd aber ich kann mit leben und komme soweit damit auch klar :). Mein alter Sachbearbeiter ist nun (leider) in Ruhestand gegangen. So hab ich eine Neue Sachbearbeiterin bekommen auffallend jung. Diese Dame macht nun aus meiner Sicht alles unmöglich und unnötig kompliziert und mittlerweile Frage ich mich ob mein alter Sachbearbeiter einfach schlampig war oder ob diese Dame meint sich profilieren zu müssen ! Ich hab kein problem damit zickig zu werden aber dazu muss ich erstmal wissen ob sich das lohnt

I. Früher konnte ich einfach eine gedruckte Auflistung meiner Bewerbungen in den Bewerbungskostenerstattungsantrag einfügen und alles war gut jetzt "habe ich gefälligst" das ganze per Hand auszufüllen, mir fällt das Schreiben schwer noch dazu wenn das Fenster so klein ist, ist das ganze irgendwie gedeckt oder ist das der Versuch von schickane ?

II. Früher hat eine email gereicht wenn ich kurz weg wollte in "Urlaub" jetzt auf einmal soll ich persönlich Vorsprechen noch dazu maximal 14 Tage vor Urlaubsantritt ... gibt es dafür eine Richtlinie oder versucht Sie auch heir zu mobben ?

Falls jemand was weiß vielleicht mit gesetzentexten oder so damit ich ihr das aufs brot schmieren kann, thx vorab
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marsupilami
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#2

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum!

und Guten Morgen.


Zu 1: bitte die junge Dame doch schriftlich um eine Begründung für das Ausfüllen von Hand und eine gesetzliche Grundlage dafür.
Du kannst das natürlich auch mündlich beim nächsten Gespräch machen.
Gib Deine Liste wie bisher ab und wenn sie wieder zickt, soll sie bitte jetzt! direkt für Dich zum Mitnehmen eine schriftliche Begründung schreiben und welcher § die rechtliche Grundlage für ihr Ansinnen ist.

Andere, zahmere Alternative: aufgrund der Tatsache, dass Du eine sehr schlecht leserliche Handschrift hast, ist es für sie doch eine Erleichterung, wenn sie das in gedruckter Form vorliegen hat. Wenn sie auf handschriftlich insistiert, dann siehe oben.


Zu 2:
lies mal hier nach: http://alg-ratgeber.de/u25-alg-ii-hartz ... 13882.html

oder
http://www.gutefrage.net/frage/wie-bean ... empfaenger


Lies auch folgendes Urteil:
https://openjur.de/u/352816.html


Da diese SB wohl rumzickt, würde ich für die kommenden Ortsabwesenheiten folgendes machen:

ca. 4 Wochen vorher schriftlich beantragen und da drinne auch eine Frist setzen (14) innerhalb derer sie Dir das untersagen kann.
Wenn sie innerhalb der 14 Tage nicht reagiert, setzt Du die OA als genehmigt voraus.

Dann hast Du immer noch 14 Tage Luft für Eventualitäten.


Nachtrag: Du musst Dir auch im Klaren darüber sein, dass eine Mail im Ernstfall nicht "gerichts-fest" ist.
Deshalb Schriftform!
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Koelsch
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#3

Beitrag von Koelsch »

Richtig - und gerade bei solchen SB's besonders wichtig - wenn irgend möglich zu allen Terminen jemanden mitnehmen. Nicht allein dort hingehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#4

Beitrag von marsupilami »

Noch ein Nachtrag:
Vergiß nicht, Dich persönlich! sofort oder zumindest am nächsten Arbeitstag aus der OA zurückzumelden.
Das muß nicht unbedingt bei SB persönlich sein, da sollte der Anmelde-Schalter reichen.

Aber!!:
Laß Dir das auch da schriftlich bestätigen, dass Du persönlich da warst und Dich aus der OA zurückgemeldet hast.


Telefonisch würde ich das nie nicht machen, denn Du hast keine Möglichkeit zu kontrollieren oder auch nur zu sehen, was der/die da in "das System" eintragen. (ich persönlich traue diesem "System" nicht für das Schwarze unter'm Fingernagel.)
Im Ernstfall steht da Aussage gegen Aussage.

Mail hat keine gerichts-feste Beweiskraft.

Schriftlich reicht auch nicht, da Du Dich persönlich! zurückmelden mußt.
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Günter
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#5

Beitrag von Günter »

Zu den Bewerbungskosten: Es steht irgendwo im SGB geschrieben, wenn Formulare existieren, dann sollen die benutzt werden.
Ich würde die also wie folgt benutzen. Mit Sauklaue ins Formular schreiben: Wegen unleserlicher Handschrift siehe Anhang.

Und über die tabellarische Auflistung der Bewerbungen, die du beifügst den Satz schreiben: Handschriftliche Eintragungen in ihr Formulart sind mir nicht möglich und auch nicht erforderlich, ich bin kein Kalligraf sondern bewerbe mich als ......

Zur Ortsabwesenheit: Weder im §7 SGB noch in der EAO https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/i ... 377919.pdf ist geregelt wann du dich abmelden musst.

Fakt ist, du musst dich persönlich an- und abmelden. Sinn der OAE ist dich kurzfristig in Maßnahmen stecken zu können oder dich zu Bewerbungen mit dem "sanften Druck" der Sanktionen zu animieren. Daher werden die vermutlich vor Gericht am längeren Hebel sitzen, wenn die vorschreiben 14 Tage vorher, denn wir wissen doch nicht über Wochen im Voraus, ob und wann Maßnahmen oder Bewerbungen ins Haus stehen. Es können pro Jahr bis zu 3 Wochen Ortsabwesenheit genehmigt werden. Es steht aber nirgends dass die am Stück gewährt werden müssen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#6

Beitrag von site »

Danke erstmal für die Antworten
Wenn das irgendwo im SGB steht das existierende Formulare genutzt werden sollen dann hat das Mädel das vielleicht falsch verstanden und nimmt das wörtlich, dann Scan ich eben der ihr Dokument ein :) dann benutze ich existierende Formulare (von Handschriftlich steht ja wohl nirgends was)

Was den Urlaub angeht, Einschreiben oder reicht 2-Mann-Einwurf ?
Danke für die Tipps mit der Rückmeldung, aber in dem Verein lass ich mir sowieso jeden mist bestätigen ... sicher ist sicher :)
Olivia
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#7

Beitrag von Olivia »

Manchmal lässt sich das JC zu Beginn des Leistungsbezuges eine Erklärung unterschreiben, in der der genaue Ablauf zur Erlangung einer Zustimmung zur Ortsabwesenheit nach den Wünschen des Jobcenters geregelt ist. Hast Du so etwas unterschrieben? Da steht dann zum Beispiel drin, dass mindestens vier Wochen vor der geplanten OA ein schriftlicher Antrag einzureichen ist. Darauf folgt dann eine Vorladung ins JC, wo die OA besprochen und eventuell gnehmigt wird. Dies dient auch der Überprüfung, ob nicht etwa früher als angegeben losgefahren wird. Falls aber ein Bewerbungstraining ansteht oder eine Massnahme oder das JC meint, es hätte sinnvolle Bewerbungsvorschläge, dann wird es die OA nicht genehmigen.

Die Rückmeldung bei Wiederkehr aus der OA muss dann unter Vorlage des Personalausweises am Empfang des Jobcenters am ersten Öffnungstag des Jobcenters erfolgen, der auf die Rückkehr aus der OA folgt. Beispiel, Du kommst am Freitag zurück, Montag ist ausnahmsweise ein Feiertag, dann musst Du am Dienstag im JC vorsprechen und Dich wieder anwesend melden. Oder Du kommst am Sonntag zurück, dann musst Du Montag vorsprechen.
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Günter
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#8

Beitrag von Günter »

§ 60 SGB I Angabe von Tatsachen

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1.
alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2.
Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3.
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.
Satz 1 gilt entsprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstatten hat.
(2) Soweit für die in Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Angaben Vordrucke vorgesehen sind, sollen diese benutzt werden.
Fußnoten
(+++ § 60: Zur Anwendung vgl. § 42f Abs. 2 SGB 8 +++)
Sollen heißt aber nicht zwingend müssen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#9

Beitrag von Olivia »

site hat geschrieben:Was den Urlaub angeht, Einschreiben oder reicht 2-Mann-Einwurf?
Bei Einschreiben reicht ein Einwurfeinschreiben, dieses ist eine sichere Methode. Noch sicherer ist die persönliche Abgabe am Tresen gegen Empfangsbekenntnis, am besten als Stempel auf einer Kopie des Antrags. 2-Mann-Einwurf ist eine extrem sichere Methode, wenn der 2. Mann a) möglichst kein naher Verwandter ist und b) vom Inhalt des Schriftstücks genaue Kenntnis hat (also nicht nur bezeugen kann, da wurde irgendwas eingeworfen, sondern genau benennen kann, was da wann eingeworfen wurde) und c) im Notfall auch bereit wäre, am Sozialgericht als Zeuge aufzutreten.
Im Gespräch war hier auch schon mal der gefilmte Einwurf eines Schriftstücks in den JC-Briefkasten, wenn kein 2. Mann verfügbar ist, wobei das gefilmte Dokument vergrössert leserlich erkennbar sein muss. Problem hierbei, das Datum in der Kamera kann man frei einstellen. Diese Methode eignet sich daher nicht für terminkritische Zustellungen, sollte aber für einen Urlaubsantrag ausreichend sein.
in dem Verein lass ich mir sowieso jeden mist bestätigen ... sicher ist sicher :)
:Daumenhoch:
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#10

Beitrag von site »

Olivia hat geschrieben:Manchmal lässt sich das JC zu Beginn des Leistungsbezuges eine Erklärung unterschreiben, in der der genaue Ablauf zur Erlangung einer Zustimmung zur Ortsabwesenheit nach den Wünschen des Jobcenters geregelt ist. Hast Du so etwas unterschrieben? Da steht dann zum Beispiel drin, dass mindestens vier Wochen vor der geplanten OA ein schriftlicher Antrag einzureichen ist. Darauf folgt dann eine Vorladung ins JC, wo die OA besprochen und eventuell gnehmigt wird. Dies dient auch der Überprüfung, ob nicht etwa früher als angegeben losgefahren wird. Falls aber ein Bewerbungstraining ansteht oder eine Massnahme oder das JC meint, es hätte sinnvolle Bewerbungsvorschläge, dann wird es die OA nicht genehmigen.

Die Rückmeldung bei Wiederkehr aus der OA muss dann unter Vorlage des Personalausweises am Empfang des Jobcenters am ersten Öffnungstag des Jobcenters erfolgen, der auf die Rückkehr aus der OA folgt. Beispiel, Du kommst am Freitag zurück, Montag ist ausnahmsweise ein Feiertag, dann musst Du am Dienstag im JC vorsprechen und Dich wieder anwesend melden. Oder Du kommst am Sonntag zurück, dann musst Du Montag vorsprechen.
Die Sogenannte EGV unterschreib ich grundsätzlich NICHT ! Das kommt dann immer per Verwaltungsakt (dem kann man leichter wiedersprechen) Hartz IV ist ein Gesetzt kein Vertrag wüßte auch nicht warum ich da irgendwas unterschreiben soll

Aber im letzen Verwaltungsakt steht nur das ich Ortsabwesenheit mit meinem SB abzusprechen habe, hier seht noch nicht mal persönlich oder schriftlich
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#11

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben:Telefonisch würde ich das [die Rückmeldung aus der Ortsabwesenheit] nie nicht machen, denn Du hast keine Möglichkeit zu kontrollieren oder auch nur zu sehen, was der/die da in "das System" eintragen.
Rückmeldungen aus dem Urlaub sind telefonisch auch gar nicht erlaubt, weil unterstellt wird, dass man einfach aus dem Urlaubsort anruft. Sollte die Rückmeldung unterbleiben, wird vorausgesetzt, dass man unerlaubt länger im Urlaub geblieben ist - mit der Folge des Wegfalls der Leistungen. Ob man eine Chance bekommt, die Rückkehr nachträglich noch irgendwie anders zu beweisen - :ka:
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#12

Beitrag von Olivia »

site hat geschrieben:Aber im letzen Verwaltungsakt steht nur das ich Ortsabwesenheit mit meinem SB abzusprechen habe, hier seht noch nicht mal persönlich oder schriftlich
Das JC wird sich vermutlich darauf berufen, dass "abzusprechen" nicht schriftlich bedeutet, sondern mündlich. Und bestimmt nicht nur am Telefon.
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#13

Beitrag von site »

Ach ich fahr da von mir aus auch hin wenn Sie mich einladen, Kostet die ne Stange Geld nicht mich :D aber darum geht es ja nicht ich unterschreib das auch Persönlich kein Thema, für mich war nur wichtig das das Mädchen ab Dienstag merkt das ich kein unterwürfiges Opfer bin das ich das bieten läßt

Wenn Sie meint damit vorwärts zu kommen, soll sie das an jemand anderst ausprobieren :) nur darum geht es SIE hat sich an die Gesetze zu halten wie ich auch
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angel6364
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#14

Beitrag von angel6364 »

site hat geschrieben:
Aber im letzen Verwaltungsakt steht nur das ich Ortsabwesenheit mit meinem SB abzusprechen habe, hier seht noch nicht mal persönlich oder schriftlich
Wenn Du die OA schriftlich nachweisbar beantragst, hast erstens Du einen Beleg in der Hand und zweitens die SB die Möglichkeit, Dich noch vorher mit Übernahme der Fahrtkosten zum Gespräch vorzuladen.
Tut sie das nicht, besteht offenkundig kein Gesprächsbedarf.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#15

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben:Es können pro Jahr bis zu 3 Wochen Ortsabwesenheit genehmigt werden. Es steht aber nirgends dass die am Stück gewährt werden müssen.
Ganz genau, theoretisch kann man 21 Anträge auf je einen Tag Urlaub einreichen.
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#16

Beitrag von site »

angel6364 hat geschrieben:
site hat geschrieben:
Aber im letzen Verwaltungsakt steht nur das ich Ortsabwesenheit mit meinem SB abzusprechen habe, hier seht noch nicht mal persönlich oder schriftlich
Wenn Du die OA schriftlich nachweisbar beantragst, hast erstens Du einen Beleg in der Hand und zweitens die SB die Möglichkeit, Dich noch vorher mit Übernahme der Fahrtkosten zum Gespräch vorzuladen.
Tut sie das nicht, besteht offenkundig kein Gesprächsbedarf.
So seh ich das auch :)
Mich laden Sie aber nicht gerne ein, per Gerichtsbeschluss ist mir das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar :) und ich bin immer wieder überrascht wie Teuer doch so ein Taxi ist :D
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#17

Beitrag von site »

Die Arge hier hat ja auch ein Fax, wie ist es denn mit Faxen ? Sowas ist doch Rechtsgültig selbst wenn Sie es intern verbummeln ?
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#18

Beitrag von Olivia »

site hat geschrieben:per Gerichtsbeschluss ist mir das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar
Hat das Gericht differenziert, dass Urlaubsfahrten mit der Bundesbahn weiter möglich sind? Ansonsten einen Antrag auf Mehrbedarf wegen Reisekosten mit dem Taxi stellen.
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#19

Beitrag von Olivia »

site hat geschrieben:Die Arge hier hat ja auch ein Fax, wie ist es denn mit Faxen ? Sowas ist doch Rechtsgültig selbst wenn Sie es intern verbummeln ?
Sofern Du ein Faxsendeprotokoll mit Eindruck des gefaxten Schreibens sowie Angabe der Zielrufnummer und dem Übertragungsvermerk "OK" erhältst, ist das eine sichere Methode.
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#20

Beitrag von site »

Olivia hat geschrieben:
site hat geschrieben:Die Arge hier hat ja auch ein Fax, wie ist es denn mit Faxen ? Sowas ist doch Rechtsgültig selbst wenn Sie es intern verbummeln ?
Sofern Du ein Faxsendeprotokoll mit Eindruck des gefaxten Schreibens sowie Angabe der Zielrufnummer und dem Übertragungsvermerk "OK" erhältst, ist das eine sichere Methode.
Das sollte machbar sein :bravo:
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Koelsch
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#21

Beitrag von Koelsch »

Jein - rechtsgültig (in harten Fällen) ist ein Fax, wenn Du einen sogenannten qualifizierten Faxbericht vorlegen kannst. Der enthält die Verbindungsdaten, Anzahl der gefaxten Seiten, Bemerkung dass die Übertragung ok war und zumindest den Beginn der ersten gefaxten Seite ........ nur woher soll JC wissen, ob Du einen qualifizierten oder einen "normalen" Sendebericht hast. :unschuld:

Im Zweifel werden die erst mal annehmen, dass Du Ersteres hast (und auch ein normaler Sendebericht ist mindestens genauso gut, wie die Empfangsbestätigung eines Einschreibens - denn auch da kannst Du nur nachweisen, JC hat 'nen Briefumschlag bekommen. Beim Faxbericht kannst Du zumindest schon mal nachweisen, JC hat 17 Seiten bekommen).
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#22

Beitrag von Günter »

Was soll der Quatsch, es geht doch nicht ums Beantragen der Ortsabwesenheit, im Gesetz steht
(4a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten keine Leistungen, wenn sie sich ohne Zustimmung des zuständigen Trägers nach diesem Buch ...
also nutzt die Faxerei überhaupt nix, wenn die andere Seite nicht antwortet.

Ich fürchte jeder Richter sagt, die haben zu Recht keine Leistung während der Abwesenheit bezahlt, denn wo ist bitte die Zustimmung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#23

Beitrag von site »

Ähhh sorry, jetzt bin ich verwirrt ??
Also ist die Idee von Marsipulami schon murks ?

Den Tipp mit dem Fax kenn ich ... trotzdem danke, hab lange genug mit Behörden komunzieren müssen ^^ das Fax-Journal ist fürn .....

Mittlerweile bekomm ich eh lust auf Durchzug zu schalten ... und dann bin ich einfach weg sollen Sie erstmal nachweißen ^^

PS: beim Einwurfschreiben weiß die ARGE aber auch nicht das Sie gerade ein Einschreiben bekommen hat, die Dinger sehen hier extrem neutral aus
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marsupilami
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#24

Beitrag von marsupilami »

Die Entscheidung, welche der Ideen, Tipps, Ratschläge, .... Du gut oder weniger gut befindest oder gar Murks ist, ist allein Dir überlassen.
Ich habe nach meiner Erfahrung und meinem bestem Wissen "gemurkst"..... ähhhhhh ...... gepostet.
Der Rest ist bei Dir.
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Günter
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Re: Fakt oder gezielte Schikane ?

#25

Beitrag von Günter »

Ich hab nur ganz schüchtern und zurückhaltend, wie es so meinem Naturell entspricht darauf hingewiesen, dass der Antrag völlig wirkungslos ist, wenn die Zustimmung fehlt. Die Schlussfolgerung musst du alleine ziehen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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