Erziehungsrente
Erziehungsrente
kennt Ihr Euch aus?
also ch warte nun auf den Erziehungsrentenbescheid. Der kann aber erst endgüätig berbeitet werden, wenn der Arbeitgeber ab 1.05. meinen Verdienst bescheinigen kann. Meine Frage
wie rechnen JC und Rentenversicherung ab ? Rentenversicherung ist ja über meinen derzeitigen ALG2 Bezug informiert. Regeln die das untereinander? Und ich will ja weg vom ALG2 alsbald diese Rente kommt. Muss ich das der Rentenversicherung nochmals mitteilen wenn ich die Bescheinigung des Arbeitgebers weiterleite?
also ch warte nun auf den Erziehungsrentenbescheid. Der kann aber erst endgüätig berbeitet werden, wenn der Arbeitgeber ab 1.05. meinen Verdienst bescheinigen kann. Meine Frage
wie rechnen JC und Rentenversicherung ab ? Rentenversicherung ist ja über meinen derzeitigen ALG2 Bezug informiert. Regeln die das untereinander? Und ich will ja weg vom ALG2 alsbald diese Rente kommt. Muss ich das der Rentenversicherung nochmals mitteilen wenn ich die Bescheinigung des Arbeitgebers weiterleite?
Re: Erziehungsrente
Auf dem Rentenbescheid wird wohl stehen: Die Nachzahlung wird vorerst nicht ausgezahlt, da zunächst Ansprüche anderer Stellen geklärt werden müssen.
Re: Erziehungsrente
Vermute ich auch. Aber trotzdem den Bescheid hier prüfen lassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Erziehungsrente
Meine Mail-Addy hast Du, kannst mir bei Bedarf mal rüberwachsen lassen!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Erziehungsrente
Ich schreibe meine Frage hier einmal ein. Ich habe das Erbe für meinen Sohn ausgeschlagen,da die Frau des ex sowir das andere Kind das auch machten.Die Gefahr der Überschuldung des Ex zu gross.Als Erziehungsberechtigte begründete ich das vor dem Familiengericht.Nun will das Familiengericht von meinem Sohn 15 wissen ob er sich bewusst über den Umfang der Entscheidung sei.Kann das ein 15 jhriger wissen? Er wird doch auch nicht informiert ob das Annehmen eines Erbes Gefahren mit sich bringt
Re: Erziehungsrente
Ich denke, das sieht das Familiengericht nicht ganz falsch. Auch 15-jährige haben ja durchaus ihren eigenen Kopp, ich nehme an, dass hast Du schon bemerkt und da find ich das nicht schlecht, wenn er was dazu sagen soll.
Das kann sehr einfach sein: "Mir ist klar, Papa hat nichts zu vererben, aber er hat vielleicht jede Menge Schulden und die will ich nicht erben. Alle anderen haben das ja auch so gemacht."
Das kann sehr einfach sein: "Mir ist klar, Papa hat nichts zu vererben, aber er hat vielleicht jede Menge Schulden und die will ich nicht erben. Alle anderen haben das ja auch so gemacht."
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Re: Erziehungsrente
Du wirst lachen, denn mein Sohn hatte heute eine andere Sichtweise. Die wollen das ich die Schulden übernehme, damit ich die dann später begleichen kann. ist doch cool oder???
Aber ich frage mich wenn er sagen würde, ne kann ja sein das wir den grossen Gewinn machen und ich will das Erbe. Ups was dann??? Ich müsste da dann doch eingreifen??
Aber ich frage mich wenn er sagen würde, ne kann ja sein das wir den grossen Gewinn machen und ich will das Erbe. Ups was dann??? Ich müsste da dann doch eingreifen??
Re: Erziehungsrente
Egal wie, nicht annehmen und das sollte dann eben der Sohn dem lieben FamGer auch noch mitteilen.
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Re: Erziehungsrente
Wobei, egal was Junior wünscht, du bist bis zu seinem 18. Erziehungsberechtigte und hast eine Schutzfunktion.
Art. 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Erziehungsrente
Ja das sehe ich eben auch so.Deshalb finde ich den Schrieb vom Gericht unsinnig.Mit 15 hat ein junger Mensch doch noch keinen Einblick in solche Entscheidungen und egal was er da will...das Erbe wird nicht angetreten.Fertig
Re: Erziehungsrente
Klar, aber wenmn er dem FamGer das auch mitteilt, dann ist Ruhe.
Ich hab auch gerade noch mal genauer geguckt, ganz so einfach ist das nicht. Du braucht nach § 1643 Abs. 2 BGB die Genehmigung des Familiengerichts, um das Erbe für Deinen Sohn ausschlagen zu können. Daher die Nachfrage, was er denn dazu sagt.
Ich hab auch gerade noch mal genauer geguckt, ganz so einfach ist das nicht. Du braucht nach § 1643 Abs. 2 BGB die Genehmigung des Familiengerichts, um das Erbe für Deinen Sohn ausschlagen zu können. Daher die Nachfrage, was er denn dazu sagt.
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Re: Erziehungsrente
Ja genau.Ist heute prr Fax raus.Mensch was die alles wollen und bestimmt wolldn die auch wieder Geld.Habdn ber Alg2 Bescheid.Bin gespannt
Re: Erziehungsrente
Denke ich nicht, dass die Geld wollen. Abwarten und dann sehrn mer schon.
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Re: Erziehungsrente
So habe heute mit der Rentenvers telefoniert. Die meinten das kann noch eine Weile dauern.Die haben neue Programme bekommen.Verdammt will endlich vom Jc weg.
Habe keine Lust mehr virl dazuzuverdienen.Es bleibt doch nix.Bin so richtig sm Tiefpunkt.
Wenn die DRV das Geld an Jc zahlt.läuft das dann wie beim Alg1 indem alles ans JC geht?Oder bekomm ich da prozentual Geld wie beim Verdienst?
Habe keine Lust mehr virl dazuzuverdienen.Es bleibt doch nix.Bin so richtig sm Tiefpunkt.
Wenn die DRV das Geld an Jc zahlt.läuft das dann wie beim Alg1 indem alles ans JC geht?Oder bekomm ich da prozentual Geld wie beim Verdienst?
Re: Erziehungsrente
Nein, Rente ist bis auf die Versicherungspauschale voll anrechenbar. Da Du aber Erwerbseinkommen hast, bedeutet das, Rente wird voll auf ALG II angerechnet, da dioe Versicherungspauschale ja im Grundfreibetrag steckt.
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- kleinchaos
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Re: Erziehungsrente
Er kann ja erst das Erbe ausschlagen, wenn er über die Höhe des Nachlasses Kenntnis hat. Vorher ausschlagen oder annehmen ist totaler Blödsinn. Lass dich da nicht irre machen. Erst muss die Höhe des Erbes ungefähr feststehen, dann kann ausgeschlagen oder angenommen werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Erziehungsrente
KC, Du hast im Prinzip recht, man kann erst dann tatsächlich entscheiden, wenn eine verlässliche Tatsachenbasis da ist.
Aber dennoch besteht die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung.
ABER: Man kann die NAchlassverwaltung nach § 1981 BGB beim Nachlassgericht beantragen, allerdings nur alle Erben gemeinsam.
Terrie sollte sich also mit der jetzigen Ehefrau und ggf. mit den Kindern aus jener Ehe (allerdings dürften diese wohl noch midnerjährig sein, also doch (nur) mit der neuen Ehefrau) kurzschließen. um gemeinsam diesen Antrag zu stellen.
Das bewirkt eine Art "eisernen Vorhang" zwischen dem Eigenvemögen und den Nachlassschulden!
Aber dennoch besteht die 6-Wochen-Frist zur Ausschlagung.
ABER: Man kann die NAchlassverwaltung nach § 1981 BGB beim Nachlassgericht beantragen, allerdings nur alle Erben gemeinsam.
Terrie sollte sich also mit der jetzigen Ehefrau und ggf. mit den Kindern aus jener Ehe (allerdings dürften diese wohl noch midnerjährig sein, also doch (nur) mit der neuen Ehefrau) kurzschließen. um gemeinsam diesen Antrag zu stellen.
Das bewirkt eine Art "eisernen Vorhang" zwischen dem Eigenvemögen und den Nachlassschulden!
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Re: Erziehungsrente
es haben alle in Frage kommenden Erben das Erbe ausgeschlagen. Somit ist zu erwarte, dass es sich hier bei dem Erbe um ein Schuldenerbe handelt. Zu der Frau meines Ex habe ich auch keinen Kontakt ec. Ich denke,jetzt wo mein Sohn auch noch einmal schriftlich niedergelegt hat, dass er dieses Erbe nicht annehmen wird, kommt da dann auch Ruhe herein.
Re: Erziehungsrente
habe heute mit der Rentenversicherung telefoniert um denen mitzuteilen, dass Sohnemann im ALG2 bezug ist. denen ist das aber wurscht. Die haben die Nachzahlung an mich raus. So morgen oder Mittwoch bekommt JC meinen Schrieb, dass Sohnemann Waisenrente bekommt. Ok, dann muss ich mal abwarten was die nun veranstalten?!
Re: Erziehungsrente
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Erziehungsrente
ich habe gerade gesehen, dass die waisenrente auf meinem Konto ist. Muss ich nun wohl dem Jc mitteilen oder?
Re: Erziehungsrente
Wart noch zwei Tage und dann kannst du die Konditionen der Rückzahlung in Ruhe aushandeln.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Erziehungsrente
aber ich bin doch verpflichtet denen umgehend den Geldeingang mitzuteilen? Ich habe ja paralell am Wochenende einen Brief geschrieben das die halbwaisenrente kommt und sie das mit der Rentenversicherung aushandeln sollen. Nicht das ich da nen Fehler mache
Re: Erziehungsrente
das geld werde ich ja eh auf jeden Cent wieder rückzahlen müssen..deshalb finde ich es nicht so dolle, dass es sich auf meinem überzogenen Konto ausgbereitet hat
Re: Erziehungsrente
Kannst auch sofort melden, der Zahlungsdurchlauf bei denen ist schon durch.
Bei der Höhe der Rückzahlung geht es um die berühmten 56 % der KdU.
Bei der Höhe der Rückzahlung geht es um die berühmten 56 % der KdU.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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