Betriebliches Eingliederungsmanagement

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Latuda
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Betriebliches Eingliederungsmanagement

#1

Beitrag von Latuda »

Hallo,

eine Freundin (nennen wir sie A.) hat schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen und in Folge Probleme mit ihrem Arbeitgeber...

ich hatte eigentlich vor, Euch hier alle Einzelheiten darzulegen, beim Schreiben merke ich aber dass das wohl ziemlich unübersichtlich und verworren würde, also versuche ich erstmal die Kernpunkte zu benennen und werde Konkretes dann im Laufe der Diskussion beitragen...

A. ist langjährig angestellt bei einem deutschlandweit arbeitenden Großunternehmen im Außendienst.
Sie ist seit über 8 Monaten krankgeschrieben.
Behinderung von 40% ist anerkannt, es läuft ein Widerspruch...
A. kann betriebsärztlich attestiert ihr bisherige Arbeitsstelle dauerhaft nicht mehr ausführen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind bewilligt.
Laut Betriebsarzt darf sie keinen Außendienst mehr machen, keine Nachtschichten und keine Arbeiten unter Zeitdruck.

Es gab bereits ein Gespräch zum "Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach §84 Abs. 2 SGBIX" mit folgendem Ergebnis:
Es wurde eine Stelle angeboten, Arbeitszeit Mo-Sa 17-21 Uhr (nicht zumutbar, A. ist alleinerziehend mit zwei Kindern von 13 und 14 Jahren)
daraufhin wurde eine andere Stelle angeboten, Arbeitszeit Mo-Sa 6:00-9:30

Inzwischen ist ein weiteres Gespräch vereinbart, aber es bleibt nicht viel Zeit, um eine Entscheidung zu treffen...
(Update: Durch viele Gespräche mit unterschiedlichen Menschen ist A. inzwischen soweit, sich nicht drängen zu lassen)

Mit dem Verdienst aus der angebotenen Stelle kann A. den Lebensunterhalt ihrer Familie nicht mal annähernd bestreiten.
Bisheriger Verdienst etwa: 2500€ Brutto 1700€ Netto
für die angebotene Stelle geschätzt: 1070€ netto

Mit Erhalt von Krankengeld wurde schon ein Hartz4-Antrag gestellt, der wegen zu hohem Einkommen abgeleht wurde (inkl. massiver Fehlrechnungen, aber das ist ein anderes Blatt;-), daraus haben wir einige Zahlen zum Bedarf der BG: rund 1350 Euro (eigenes Haus mit Kredit, also müssten schon runde 150 Euro Tilgung zusätzlich aufgebracht werden...)


A. ist nicht nur körperlich angeschlagen, auch psychisch ist sie durch die aktuelle Situation und "alte Geschichten" depressiv und sehr labil. Weitere Krankschreibungen sind also wahrscheinlich...


ich hab jetzt auch alle unsere Wertungen weggelassen, damit wir in viele verschiedene Richtungen denken können;-)

Fragen? Tja, viele;-)

Insgesamt wird eine Perspektive gesucht...
in Vordergrund steht aber die aktuell anstehende Entscheidung und ihre Folgen.

Wie geht es weiter, wenn A. die Angebote aus dem Gespräch ablehnt?

Welche Bedenken gibt es dagegen, diesen Job (erstmal?) anzunehmen? Welche Möglichkeiten verbaut sie sich damit eventuell?



Sonnigen Gruß,

Latuda
Zuletzt geändert von Latuda am Di 14. Jun 2016, 09:50, insgesamt 1-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#2

Beitrag von kleinchaos »

Job annehmen kann sie ja nur, wenn sie auch einigermaßen fit ist. Und das ist sie ja wohl derzeit nicht.
Also erstmal wieder stabiler werden, auch mit der Psyche. Dann kann man weitersehen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#3

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich ähnlich, nicht arbeiten um jeden Preis, sondern gesund "um jeden Preis" und dann wieder in den Job.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#4

Beitrag von marsupilami »

Wenn keiner der Jobs angenommen wird (angenommen werden kann) ist ALG II fällig.
JC will vermutlich wissen: warum wurden die Job-Angebote nicht angenommen? Und versuchen, den eigenen MD einzuschalten.
Der wiederum wird erstmal nach Aktenlage entscheiden und vermutlich Arbeitsfähigkeit in begrenztem Umfang feststellen.

Also muss sie sich entsprechend Argumente suchen und notieren, warum sie diese Jobangebote nicht annehmen kann.


Heißt auch, keine EGV akzeptieren, in der nicht drinne steht, dass die Erlangung und Stabilisierung der Gesundheit absoluten Vorrang hat.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#5

Beitrag von kleinchaos »

Bevor die Erwerbsfähigkeit nicht festgestellt wurde vom MD gibts gar keine EGV
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, zunächst mal ist ALG I fällig, wenn kein Job angenommen werden kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#7

Beitrag von schimmy »

ALG 1 fällt auch wieder hinten runter, da sie im Krankengeldbezug ist,
Da wie beschrieben mit großer Sicherheit noch weitere Krankschreibungen folgen werden, wird sie auch im Krankengeldbezug bleiben.
Auch wenn Sie den Job verliert weil Sie ihn aus Gesundheitlichen gründen nicht mehr ausüben kann.
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Koelsch
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#8

Beitrag von Koelsch »

Richtig, sie bekommt vermutlich Krankengeld, hatte ich nicht dran gedacht :verlegen:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Latuda
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#9

Beitrag von Latuda »

Da gibt es halt Bedenken, weil wohl Krankengeld ("für die selbe
Krankheit") höchstens 72 Wochen gezahlt wird und danach für drei Jahre
nicht mehr??
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Koelsch
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Re: Betriebliches Eingliederungsmanagement

#10

Beitrag von Koelsch »

78 Wochen in einem Zeitraum von drei Jahren - § 48 SGB V

aber danach fällt man ja nicht "in's tiefe Loch". Wenn das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt ist, so hat man, trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ALG I - § 145 SGB III
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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