Gerade wenn man leider im ALG II Bezug ist, kann ein Erbfall zu nicht unerheblichen Problemen führen.
Viele dieser Probleme lassen sich aber vor dem Erbfall durch ein sogenanntes Bedürftigentestament des Erblassers mildern oder umgehen. Ich denke, das sollte im Familienkreis in Ruhe und sorgfältig durchgesprochen und ggf. umgesetzt werden.
http://www.anwalt-suchservice.de/rechts ... 21954.html
ALG II und erben
ALG II und erben
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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