Verjährung von Sozialleistungen aus 2010 ?

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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matthias63
Beiträge: 1
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Verjährung von Sozialleistungen aus 2010 ?

#1

Beitrag von matthias63 »

hallo
ich bekam am 16.06.2010 ein Darlehen für die kosten zur Wohnungsbeschaffung in Höhe von 491,79 Euro . Faelligkeit 03.07.2010

Dann erhielt ich Leistungen z. Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II am 16.06.2010 mit Fälligkeit 03.07.2010 über 386,66 Euro

Aufgrund Selbständigkeit erhielt ich dann einen Aufhebungsbescheid und Erstattungsbescheid für
12.08.2010 Fälligkeit 03.07.2010 über 424,80 Euro als Leistungen z. Sicher. d. Lebensunterhaltes SGB II 01.07.2010 - 31,07.2010 Jobcenter MK

Angeblich er hielt ich dann am 02.02.2012 eine Mahnung über 1310,05 Euro die ich nie gesehen habe.

Im September 2015 bekam ich dann vom Arbeitsamt Recklinghausen eine Zahlungserinnerung
über den gleiche Betrag. Ich bezog mich auf die Einrede der Verjährung. Bekam dann die Mitteilung
das Sozialleistungen einer Verjährungsfrist von 30 Jahren betragen. Habe daraufhin mich nicht mehr gemeldet.

Am Freitag erhielt ich dann wiederum eine Zahlungserinnerung vom Arbeitsamt Recklinghausen Inkassoabteilung über 1310,05 Euro.

Nun erwarten die, das ich bis zum 30.08. 2016 die angebl. Forderung begleiche.

Nun meine Frage: Ist es berechtigt das das Arbeitsamt die Forderung sich beitreiben kann , oder besteht hierbei nicht auch die 4 Jährige Verjährungsfrist.

Wie kann ich am besten dagegen angehen ? Überkurzfristige Antwort würde ich mich freuen sofern mir jemand helfen kann. Habe jetzt erst mal vor beim Jobcenter Akteneinsicht einzuholen denn das ganze kommt mir irgendwie spanisch vor. Kann mich auch nicht erinnern, das ich ein Darlehen unterschrieben habe mit Rückzahlung.

gruss Matthias Rützler
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Koelsch
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Re: Verjährung von Sozialleistungen aus 2010 ?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: Bei uns im Forum,

die Mahnung aus Februar 2012 ist nach meiner Meinung für die Frage der Verjährung irrelevant. Laut § 50 Abs. 4 SGB X richtet sich die Verjährungsfrage nach BGB, und das heißt, eine Mahnung unterbricht die Verjährung nicht.

Wichtig ist also, wann die jeweiligen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide rechtskräftig geworden sind, und da sehe ich durchaus Möglichkeiten, dass dies eben in 2011 der Fall war. Dann könntest Du für diese Bescheide dem JC :Steinbrueck: zeigen.

Die BA in Recklinghausen ist nur "Erfüllungsgehilfe" des JC
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Verjährung von Sozialleistungen aus 2010 ?

#3

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

"Es kommt drauf an" ... das Lieblingswort der Juristen.

Hast Du förmlich einen "Darlehensvertrag" abgeschlossen? Und wann hast Du zuletzt darauf gezahlt? Wenn "Ja" und vor 31.12.2012, dann dürftest Du auf der sicheren Seite sein, wie auch soeben Koelsch schrub (er war wieder mal schneller ... :zwinker: )

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Verjährung von Sozialleistungen aus 2010 ?

#4

Beitrag von Koelsch »

Nicht 2012 denke ich, sondern 2011, denn es gilt ja neben dem BGB die 4-jährige Verjährung des § 50 IV SGB X
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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