Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Ritchfield
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Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#1

Beitrag von Ritchfield »

Hallo Zusammen,
ich habe meinen Hartz4 Erstantrag vor 5 Wochen im Jobcenter abgegeben und seitdem trotz mehrfachen Nachfragens von meiner Seite ist nix passiert.Es heisst immer dauert noch.Keine Ahnung usw.Ich bin mittlerweile Miittelos und war heute beim Jobcenter da hieß es : ich kann nur Lebensmittel Gutscheine anbieten alles andere geht nicht !!


Meine Frage als Neuling, was kann ich machen? Muss ich zum Gericht oder gibt es andere Lösung ?

Beste Grüße Ritchfield
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kleinchaos
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#2

Beitrag von kleinchaos »

Gericht ist ne prima Idee.
Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen ist ganz klar begrenzt auf unwirtschaftliches Verhalten (Drogen, Sucht etc) und Sanktionen. Beides ist bei dir ja wohl nicht? Also müssen die Bargeld rüberwachsen lassen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich genau wie kc, da hilft nur Eilantrag beim Sozialgericht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Ritchfield
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#4

Beitrag von Ritchfield »

Erstmal danke für die schnellen Antworten !

Eilantrag Gericht, OK .Muss ich damit zum Anwalt oder kann ich selber was schreiben bzw was kommen an Kosten auf mich zu ?

Oder hat jemand ein Musteranschreiben ?
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marsupilami
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#5

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Also mit Mietvertrag, aktuellen Kontoauszügen, letzten Lohn-/Gehalts-Abrechnungen zum zuständigen Sozialgericht und dort diesen bereits genannten Eilantrag stellen.
Unbedingt erwähnen, dass das JC eben keinen Vorschuss gewährt, sondern nur Lebensmittelgutscheine ausgeben will.
Die Dokumente dienen dazu, um dem Gericht nachzuweisen, dass Du mittellos bist, aber laufende Kosten hast.
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marsupilami
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#6

Beitrag von marsupilami »

Nein, kein Anwalt notwendig.
Am besten selber höchstpersönlich bei Gericht (Rechtspflegestelle heißt das glaube ich) aufschlagen.
Mit den genannten Unterlagen bzw. Kopien davon.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate.

Wenn Gericht zu weit weg, faxen geht auch.
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Günter
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#7

Beitrag von Günter »

Rechtsantragsstelle
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#8

Beitrag von marsupilami »

:verlegen: sorry.
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angel6364
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#9

Beitrag von angel6364 »

Die Mitarbeiter in der Rechtsantragsstelle helfen auch beim Formulieren des Eilantrages, falls Du das möchtest.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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kleinchaos
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#10

Beitrag von kleinchaos »

Wenn per Fax, dann etwa so:

Antrag auf Einstweiligen Rechsschutz
Kläger: du
Beklagter: JC
alles mit ladungsfähiger Anschrift

Dann beantragst du, dass das Gericht das JC dazu auffordern möge, nach § 41a SGB II eine vorläufige Entscheidung treffen soll, sowie dir Vorschusszahlungen nach § 42 SGB 1 und § 42 SGB II zu gewähren in Form von Bargeld. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html.
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 8.2016.pdf
(Die Links weglassen, die sind nur zu deiner Information)

Dann die Begründung
Darin schilderst du kurz wann der Antrag gestellt wurde, dass du am ... persönlich vorgesprochen hast und deine Bedürftigkeit nachgewiesen hast, jedoch mit Lebensmittelgutscheinen abgespeist werden solltest.
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Günter
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#11

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben::verlegen: sorry.
Wieso, war doch alles richtig in der Rechtsantragsstelle sitzen die Rechtspfleger, die helfen bei der Formulierung. Hast du alles korrekt geschrieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Ritchfield
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Re: Hartz 4 ErstAntrag nach 5 Wochen nicht bearbeitet

#12

Beitrag von Ritchfield »

Prima, vielen Dank
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