Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Petravonhier
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Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#1

Beitrag von Petravonhier »

Ich habe aktuell eine größere Arztrechung auf dem Tisch. Wenn ich von meiner PKV Ausgaben erstattet bekomme, zählt dies ja das JC ganz sicher als zu berechnendes Einkommen, oder?

Wird die Begleichung einer Arztrechnung auch anstandslos aus Ausgabe berechnet? .

Beim heißgeliebten Finanzamt ist dies ja anders. Es ist ja keine Ausgabe im Zusammenhang mit meiner Selbstständigkeit.

Ich fange langsam an. mich mit mir zu streiten: Wen liebe ich mehr: JC o FiA?... :1:
Olivia
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#2

Beitrag von Olivia »

Zahlt die PKV das denn nicht direkt an den Arzt?
Petravonhier
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#3

Beitrag von Petravonhier »

Olivia hat geschrieben:Zahlt die PKV das denn nicht direkt an den Arzt?
Nein! noch nie.
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Koelsch
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#4

Beitrag von Koelsch »

Nein PKV erstattet oftmals. Mit der EKS hat das natürlich nix zu tun und meines Wissens ist der Fall auch nicht ausdrücklich geregelt. Ich denke aber, hier muss man analog vorgehen zu der Erstattung von Betriebskostenguthaben bei der Miete. Wenn die Miete aus dem regelsatz bezahlt wurde, dann ist die Erstattung nicht als Einkommen zu rechnen, analog, wenn die Arztrechnung aus dem Regelsatz gezahlt wurde, dann ist die Erstattung kein Einkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Petravonhier
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#5

Beitrag von Petravonhier »

Sorry, das verstehe ich noch nicht:
Koelsch hat geschrieben:...
wenn die Arztrechnung aus dem Regelsatz gezahlt wurde, dann ist die Erstattung kein Einkommen.
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Koelsch
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#6

Beitrag von Koelsch »

Aus dem Regelsatz oder "aus Deiner Tasche". Du hast Arzt bezahlt und PKV erstattet diesen Betrag. Damit kein anzurechnendes Einkommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#7

Beitrag von Olivia »

Oder: der Arzt wurde noch nicht bezahlt, die PKV erstattet aber den Betrag der Arztrechnung und dann wird aus diesem Betrag anschliessend der Arzt bezahlt. Dann wäre die Versicherungsleistung eine Art zweckgebundene Einnahme, die für nichts anderes verwendet wird als die Zahlung der Arztrechnung (z.B. bei sehr hohen Beträgen, die man nicht mal so eben verauslagen kann). Ebenfalls keine Anrechnung möglich.
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angel6364
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#8

Beitrag von angel6364 »

Analog zu einer Stromrückzahlung: Strom hast Du vom Regelsatz bezahlt. Bekommst Du davon was zurück, gehört es Dir, nicht dem JC.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#9

Beitrag von Petravonhier »

Koelsch hat geschrieben: "aus Deiner Tasche". ..
`aus meiner Tasche`- ja das versteh ich! :arge: DANKE, Koelsch!

D.h. aber auch, nur die Erstattung durch PKV für Arzt-Rechnungen, die ich im JC-Bewilligungszeitraum bezahlt habe.

ODER, nur die, die im JC-Bewilligungszeitraum gestellt und bezahlt wurden?
Olivia
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#10

Beitrag von Olivia »

Arztrechnungen und deren Erstattung durch die PKV hat meiner Meinung nach mit dem Leistungsbezug nichts zu tun. Das läuft extra.

Es sei denn, man entfremdet die Gelder widerrechtlich - dann könnte es schon sein, dass das JC das als Einkommen wertet und die Leistungen kürzt. Auf den Arztschulden würde man dann allerdings sitzenbleiben.
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Günter
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#11

Beitrag von Günter »

§ 11a SGB II Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind
1.
Leistungen nach diesem Buch,
2.
die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen,
3.
die Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.
(2) Entschädigungen, die wegen eines Schadens, der kein Vermögensschaden ist, nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geleistet werden, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
(3) Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, sind nur so weit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach diesem Buch im Einzelfall demselben Zweck dienen. Abweichend von Satz 1 sind als Einkommen zu berücksichtigen
1.
die Leistungen nach § 39 des Achten Buches, die für den erzieherischen Einsatz erbracht werden,
a)
für das dritte Pflegekind zu 75 Prozent,
b)
für das vierte und jedes weitere Pflegekind vollständig,
2.
die Leistungen nach § 23 des Achten Buches,
3.
die Leistungen der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie vergleichbare Leistungen der Begabtenförderungswerke; § 14b Absatz 2 Satz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bleibt unberührt,
4.
die Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch mit Ausnahme der Bedarfe nach § 64 Absatz 3 Satz 1 des Dritten Buches sowie
5.
Reisekosten zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 127 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches in Verbindung mit § 53 des Neunten Buches.
(4) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit
1.
ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder
2.
sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
(6) Überbrückungsgeld nach § 51 des Strafvollzugsgesetzes oder vergleichbare Leistungen nach landesrechtlichen Regelungen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie den Bedarf der leistungsberechtigten Person für 28 Tage übersteigen. Die Berücksichtigung des als Einkommen verbleibenden Teils der in Satz 1 bezeichneten Leistungen richtet sich nach § 11 Absatz 3.
Eindeutig zweckgebundene Zahlungen, die kein Einkommen darstellen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Petravonhier
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#12

Beitrag von Petravonhier »

DANKE! Und wieder habt Ihr einen Stein von meinem Buckel - eine Last von meiner Seele genommen!!!

Dies mag jetzt etwas blumig klingen, empfinde ich aber momentan wirklich so! :trost:
Schön, daß es Euch gibt!
Petravonhier
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#13

Beitrag von Petravonhier »

Sorry, nun ist doch wieder eine Unsicherheit in mir entstanden:
Durch mein eigenes :arge: oben fiel mir ein, daß ich ja einige Arztrechnungen noch gar nicht bei der PKV abgerechnet hatte.... und suchte alle Belege zusammen. Uuuund -`meine Katze im Topf lächelt seelig`- da kommt eine Summe zusammen, die erarbeite ich meist in zwei Monaten nicht!

Da ein Großteil aus der Zeit vor meinem akt. JC-Antrag stammt, nochmal meine Fragen von oben:
Petravonhier hat geschrieben: D.h. aber auch, nur die Erstattung durch PKV für Arzt-Rechnungen, die ich im JC-Bewilligungszeitraum bezahlt habe.

ODER, nur die, die im JC-Bewilligungszeitraum gestellt und bezahlt wurden?
ODER gilt, was Günter in http://alg-ratgeber.de/post417336.html? ... 88#p417336 zitierte, generell, völlig unabhängig vom Zeitraum des JC-Bezuges?

Verzeiht, wenn Euch diese Frage als schon beantwortet erscheint, ... aber bei dem Juristendeutsch bin ich mir nie sicher, ob ich es auch richtig verstehe und der Gedanke, ich reiche die Rechnungen jetzt bei der PKV ein, bekomme alles überwiesen und freue mich dann, den Kindern zu Weihnachten ein zweites Glas Wein anbieten zu können - und mir hinterher sogar ein drittes.... und dann kommt am 27.12. das JC und nimmt mir wieder alles weg ...... oh nein, ich denke lieber nicht weiter... sondern warte auf Eure (hoffentlich beruhigenden) Worte....
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Günter
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#14

Beitrag von Günter »

Es handelt sich eindeutig nicht um Einkommen sondern um zweckgebundene Erstattung von verauslagten Geldern.

Man kann zwar nie so dämlich denken, wie manche SBs sind, aber damit würden die auf die Nase fallen. Ist genauso mit der Rückzahlung von Medikamentenkosten (Zuzahlung), wenn der Eigenanteil (1 % des Jahreseinkommens bei Chronikern, sonst 2 %) überschritten ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#15

Beitrag von Olivia »

Oder auch die Zahlung der Hausratversicherung auf das Konto, wenn ein Schaden vorangegangen war. Ist auch kein Einkommen, selbst wenn die Zahlung sehr hoch sein sollte!
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marsupilami
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#16

Beitrag von marsupilami »

Aber jetzt bitte nicht die falschen Schlüsse ziehen - z.B. aus Olivia's Posting - und irgendwelche Dummheiten machen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#17

Beitrag von Olivia »

Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung!!!!!
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Koelsch
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#18

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben:Oder auch die Zahlung der Hausratversicherung auf das Konto, wenn ein Schaden vorangegangen war. Ist auch kein Einkommen, selbst wenn die Zahlung sehr hoch sein sollte!
Richtig, das ist dann Vermögensumwandlung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Petravonhier
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#19

Beitrag von Petravonhier »

DANKEEEEE ! Dann werde ich heute fix die Rechnungen bei der PKV einreichen und das Geld eher haben als den beantragten Vorschuß vom JC!
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Koelsch
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Re: Anrechnung von Arzt Rechungen bzw. Erstattung durch PKV

#20

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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