Frage zur Mietberechnung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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lena82
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Frage zur Mietberechnung

#1

Beitrag von lena82 »

Hi,

der übersicht halber einen neuen Thread. Es geht diesmal um die Miete.
Habe heute schon meine Berechnung erhalten und bin verwirrt, werde auch gleich morgen nochmal hin gehen.

Meine SB hatte mir das den Tag zuvor wie folgt erklärt:

Unterkunft setzt sich bei uns im LK zusammen aus Miete 185€ (halt das max) und Neben/Betriebskosten 50€. Macht dann 235€.

Heizung wären bei mir aufgrund der m² 44€.

Nun steht auf meiner Berechnung für Unterkunft und Heizung immer nur etwas von diesem 235€. Heizung wird nirgends extra erwähnt, nur vorne auf der ersten Seite (wieviel es gibt pro m² und halt das es hier um Unterkunft und Heizung geht). Mir werden 40,94 abgezogen wegen Verdienstüberschuss, was verständlich ist und nicht das Problem ist. Allerdings müsste die Grundsumme um die es geht ja eigentlich 279€ statt 235€ sein. Ich komme damit irgendwie nicht klar. :kopfkratz: Ok die Berechnung gilt nur für August da dann ohnehin ein neuer Antrag gestellt werden muss (in dem sich leider zeigt das meine Vorrausprognose mit dem Verdienst nicht eintraf, aber das ist halt dumm gelaufen).

Kann mir das mal bitte jemand erläutern mit der Heizung? Danke.
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Günter
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Re: Frage zur Mietberechnung

#2

Beitrag von Günter »

Mit der Heizung wird von den ARGEn immer wieder gerne was von Pauschalen gefaselt, nur leider sagt sowohl der Gesetzgeber als auch die Gerichte etwas anderes. Die Heizkosten müssen in voller Höhe übernommen werden, es sei denn man weist dir unwirtschaftliches Verhalten im konkreten Einzelfall nach.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
lena82
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Re: Frage zur Mietberechnung

#3

Beitrag von lena82 »

Mir geht es ja nicht mal um die Summe ansich, sondern darum das sie nirgends auf der Berechnung auftaucht. Immer steht bei der Rubrik Unterkunft und Heizung was von 235€. Aber das ist laut der SB eben Kaltmiete plus Neben/Betriebskosten und das ich den Zettel über die Zusammensetzung der Betriebskosten erst morgen nach reiche kann damit ja nichts zu tun haben.
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Günter
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Re: Frage zur Mietberechnung

#4

Beitrag von Günter »

Auf den Berechnungen steht immer nur eine Summe für die KdU, ich kenne keinen Bescheid, in dem die KdU aufgeschlüsselt ist.
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lena82
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Re: Frage zur Mietberechnung

#5

Beitrag von lena82 »

Mhh also bekomme ich nach diesem Schreiben keine Heizung, denn es wurden ja nur 235€ berechnet für Unterkunft und Heizung und das würde nach Rechnung der SB nicht passen. :ka:
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Koelsch
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Re: Frage zur Mietberechnung

#6

Beitrag von Koelsch »

Ich nehme an, Dein Mietvertrag sieht so aus, wie viele Mietverträge. Da steht eine feste Kaltmiete und dann stehen dort Nebenkostenvorauszahlung und Heizkostenvorauszahlung, denn über diese beiden Positionen muss der Vermieter ja am Jahresende detailliert abrechnen.

Dann müssten sich Deine Unterkubnftskosten ergeben als Summe aus
Kaltmiete
+ kalte Nebenkostenvorauszahlung
+ Heizkostenvorauszahlung

Wenn das was fehlt, frag den SB noch mal, falls er das anders sieht, Widerspruch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Frage zur Mietberechnung

#7

Beitrag von lena82 »

Ja genau so wurde mir das auch erklärt. Und Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung ergaben bei der SB eben 235€. Heizung 44€, sind jedoch auf dem Bescheid nicht gelistet.

Mietvertrag war aus dem Netz und liegt höher als das was ich bekomme, aber normal für unsere Gegend. Da ich jedoch eine Wohnung im Haus meiner Eltern beziehe ist das nicht so wild, nur Heizung muss ich ja dennoch zahlen. ;)

Nun gut, ich frage morgen nach.
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Günter
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Re: Frage zur Mietberechnung

#8

Beitrag von Günter »

Sorry,. aber ich begreife da was nicht. Bevor du den Mietvertrag unterschrieben hast, hast du doch eine Zusicherung der Kostenübernahme bekommen.

Welcher Betrag stand da drauf?
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kleinchaos
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Re: Frage zur Mietberechnung

#9

Beitrag von kleinchaos »

Gasetagenheizung? Vermutlich nicht.
Deine Eltern müssten die letzte Jahresrechnung vorlegen, danach würde sich dann deine Heizkostenvorauszahlung ergeben.
Oder, wenn die Wohnung jetzt erst erstmalig fertiggestellt wurde, eine Schätzung der Heizkosten. Oft wird als Richtwert 1,20€/m² angesetzt. Eine Pauschalisierung, also mehr als 0,95€ gibts nicht bei uns, ist weder für Heizkosten noch für die anderen Betriebskosten zulässig. Die Rechtsprechung verschiedenster Sozialgerichte ist da eindeutig.
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Re: Frage zur Mietberechnung

#10

Beitrag von lena82 »

Eine Abrechnung gibt es nicht da Erstbezug. Die auf dem vorgelegten Mietvertrag gemachten Angaben waren zwar realistisch, aber zu hoch. Soll heißen liegen höher als das was das Amt maximal zahlt. Der Mietvertrag liegt dem Amt ja vor und wurde gelesen.

Mir wurde gesagt (steht auch so auf dem Zettel) es wird bei Heizung 1,10 pro m² gezahlt. Also bei mir dann 44€ bei 40m².
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Re: Frage zur Mietberechnung

#11

Beitrag von kleinchaos »

Diese 44€ kämen dann zu den 235€ dazu. Ist dann immer noch nicht teuer für eine Singlewohnung
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Re: Frage zur Mietberechnung

#12

Beitrag von Günter »

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Re: Frage zur Mietberechnung

#13

Beitrag von lena82 »

Also wie ich bereits gedacht habe, die 44€ wurden einfach weg gelassen. Als ich dann Dienstag da war fragte mich meine SB (war ne andere als letztens) ob ich das denn erwähnt hätte, dass ich halt Heizung brauche.

Ich meine womit soll ich denn sonst heizen? Noch dazu waren die Heizkosten auf dem abgegebenen Mietvertrag ausgeschrieben. Nun ja, sie hat es weitergeleitet wegen erneuter Prüfung, mal schauen was kommt.
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kleinchaos
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Re: Frage zur Mietberechnung

#14

Beitrag von kleinchaos »

Oh, dachte deine SB etwa du bewohnst ein 0-Energiehaus? Das hätte aber eine dermaßen ARGE-unangemessene Kaltmiete, die hätten die eh nie genehmigt.
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Re: Frage zur Mietberechnung

#15

Beitrag von lena82 »

Nun ja wie ich eben gesehen habe stand auf dem Mietvertrag (vordruck aus dem Netz) keine Spalte für Heizkosten. Allerdings musste ich ja nun einen Folgeantrag abgeben und da hab ich es gleich unter Unterkunft verzeichnet.

Für August soll ich noch schnell einen formlosen Antrag auf Heizkosten einreichen und dazu eine Auflistung der Betriebskosten dann gehe das wohl klar. :)
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