Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Abißlwasgehtimmer
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Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#1

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Vom Verf. gelöscht
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Sa 28. Jan 2017, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#2

Beitrag von Günter »

Als juristischer Laie, bin ich nicht in der Lage zu beurteilen, ob Vorsatz vorliegt. Also beauftrage ich als betroffener Bürger per Anzeige die Staatsanwaltschaft mit der Prüfung ob Straftaten durch Behördenmitarbeiter begangen wurden und ob diese vor Gericht gebracht werden.

Jeder Bürger hat das Recht und auch die Pflicht tatsächliche oder vermutete Gesetzesverstöße anzuzeigen.

Je öfter das geschieht, um so größer ist die Chance, dass andere SBs begreifen, dass auch sie an die Gesetze gebunden sind.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#3

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich wie Günter, wobei mir die Einschätzung des Herrn Neumann vertretbar erscheint. Das heißt aber nix, gerade zu rechtlichen Fragen gibt es (fast) immer unterschiedliche Ansichten, davon leben Juristen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#4

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Vom Verf. gelöscht
Zuletzt geändert von Abißlwasgehtimmer am Sa 28. Jan 2017, 17:11, insgesamt 1-mal geändert.
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kleinchaos
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#5

Beitrag von kleinchaos »

Nun musste ja unsere Elo per Urteil anerkennen, dass die Geschäftsfüherin des hiesigen JC keinerlei Verantwortung trägt. Schon gar nicht für das, was im JC geschieht.
Und so unfassbar das auch klingen mag, so sehr wirds doch gerade vom SGB 2 bestätigt, nämlich im § 44c und 44d

Fazit: wenn schon der GF keine Verantwortung trägt, wieweit sind dann Teamleiter und SB verantwortlich für ihr Tun?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#6

Beitrag von Günter »

Der/die/das GF ist nicht für das Tun des suboptimalen Personals verantwortlich, na gut, soll sein. Aber der7die/das Handelnde ist verantwortlich, oder er muss entmündigt werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#7

Beitrag von der ratlose »

hallo,
und erstmal frohes neues jahr an alle.

Laut StA und der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften ist eigendlich niemand in einem JC für etwas verantwortlich.

Der Mitarbeiter der Rechtsabteilung eines JC der bei Gericht vorträgt , ist auch für ein komplett wahrheitswidriges vortragen nicht verantwortlich , weil er ja gar nicht weiß was er dort vorträgt ud ob es der Wahrheit entspricht.

Ein SB ist für nichts verantwortlich, weil ja kein vorsatz zu beweisen ist, der /die kann auch mal ein oder zwei Beschlüsse des SG oder des LSG "übersehen".

Nur der Leistungsbezieher, selbst wenn er Sonderschüler war und nicht mal richtig lesen und schreiben kann, ist für alles verantwortlich,er haftet für alles,auch strafrechtlich.

(Ich habe gerade einen Oberstaatsanwalt der mir geschrieben hat, das das JC selbstverständlich nichts entscheiden muß wenn es nicht alle Unterlagen hat ,die es haben möchte.Naja 1 Woche vorher hat das SG aber in 4(!) Verfahren das JC verurteilt zu bescheiden, das JC könne sich nicht ewig damit rausreden das der LE angeblich nicht alle Unterlagen die es möchte vorgelegt hätte.)

Also, Oberstaatsanwalt deckt mal wieder völlig schamlos das JC.

Mein Tip bei solchen Fälllen.
Ein Liste mit möglichst vielen Justizministerien ,auch dem US Justizministerium erstellen.
Dann ein Schreiben an diese Faxen und dort mitteilen das gegen die Person XY ,wohnhaft XY,geboren XY ein ermittlungsverfahren bei der StA XY unter Aktenzeichen XY wegenXY läuft und er wohl demnächst das betreffende Land aufsuchen möchte.
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Koelsch
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#8

Beitrag von Koelsch »

Und die Anwtort wird sein: Nicht zuständig - und die ist sogar korrekt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: Strafanzeige gegen Jobcenter MitarbeiterIn wegen des Vorwurfs der Nötigung und Körperverletzung

#9

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

der ratlose hat geschrieben:Also, Oberstaatsanwalt deckt mal wieder völlig schamlos das JC.

Vergleiche auch Richter übt Druck aus: ohne Schweigepflichtenbindung keine Weiterführung der Eilklage
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