Hallo zusammen,
ich hab euch hier mal ein Dokument angehängt, das man mal lesen sollte.Es betrifft das Thema Ortsabwesenheit und Erreichbarkeit fürs Amt.
Gruß Robert
Erreichbarkeitsanordnung
Erreichbarkeitsanordnung
Alle von mir geschrieben Beiträge, sind keine Rechtsratschläge, sondern entsprechen meiner persönlichen Meinung
Re: Erreichbarkeitsanordnung
Robert, die EAO ist seit vielen Jahren Bestandteil des § 7 SGB II und damit Leistungsvoraussetzung für das ALG II.
Hier findest du die Weisungen der BA dazu
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... htigte.pdf
Hier findest du die Weisungen der BA dazu
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... htigte.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Erreichbarkeitsanordnung
Die Erreichbarkeitsanordnung wurde ins Gesetz erst 2006 aufgenommen, bzw. dass bei Verstoß dagegen kein ALG II zu steht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslos ... .282005.29Änderungen zum 1. August 2006
Einige Beispiele für Änderungen, die zum 1. August 2006 in Kraft traten, sind:
* Sanktionen können auch Unterkunftskosten betreffen (Ziff. B.4 Änderung 2).
* Die Beweislast wird bei einer eheähnlichen Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) und gleichgeschlechtlichen lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaften umgekehrt (Ziff. A.5), d. h. gemeinsam in einer Wohnung lebende Bedürftige müssen nachweisen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden (der Begriff eheähnliche Gemeinschaften wurde seit 1. August 2006 durch die Bezeichnung „Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft“ ersetzt).
* Leistungsausschluss bei Verstoß gegen die Erreichbarkeitsanordnung
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Erreichbarkeitsanordnung
Hallo Günter,
Danke für die Info, aber das wußte ich bereits, nur die Anweisungen der BA dazu kannte ich noch nicht,
danke Dir für die Datei.
Gruß Robert ;)
Danke für die Info, aber das wußte ich bereits, nur die Anweisungen der BA dazu kannte ich noch nicht,
danke Dir für die Datei.
Gruß Robert ;)
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