Geschenke/Spenden
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Geschenke/Spenden
Hallo,
angenommen eine Person bezieht Leistungen nach SGBII und erhält von jemanden eine Einladung mit bezahlten Flugticket ins Ausland
oder erhält von einem Verein ein Flugticket gespendet.
Haben solche Geschenke/Spenden eine Auswirkung auf den Leistungsbezug?
angenommen eine Person bezieht Leistungen nach SGBII und erhält von jemanden eine Einladung mit bezahlten Flugticket ins Ausland
oder erhält von einem Verein ein Flugticket gespendet.
Haben solche Geschenke/Spenden eine Auswirkung auf den Leistungsbezug?
- kleinchaos
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Re: Geschenke/Spenden
Nein, da sie nicht im Regelsatz enthalten sind können sie ihn auch nicht ersetzen. Zu Geld machen kann man die Tickets vermutlich auch niht.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Geschenke/Spenden
Genau.kleinchaos hat geschrieben: ↑Sa 28. Jan 2017, 09:20 Zu Geld machen kann man die Tickets vermutlich auch niht.
Also danke für deine Antwort.
Re: Geschenke/Spenden
Ich frag mich bei solchen "Sachspenden" immer, wie sollte das JC davon erfahren?
Ich würde Ortsabwesenheit (Wohin geht das JC einen feuchten .... an) beantragen und weg bin ich. Diese Spende ist personengebunden und kann nicht in Geld umgewandelt werden.
Ich würde Ortsabwesenheit (Wohin geht das JC einen feuchten .... an) beantragen und weg bin ich. Diese Spende ist personengebunden und kann nicht in Geld umgewandelt werden.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Geschenke/Spenden
Zudem wäre eine solche Verwertung, falls sie überhaupt möglich wäre, grob unbillig und somit unzulässig. Siehe § 11a Abs. 5 Nr. 1 SGB II.
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- marsupilami
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Re: Geschenke/Spenden
...lassen.
Aber: wie anderenorts schon geschrieben
Nicht lange fackeln.
Schriftlich melden bzw. anfragen, und denen max. 3 Wochen Zeit geben, ebenfalls schriftlich Ja oder Nein zu sagen und zu vermerken, dass wenn sie innerhalb dieser Frist nicht antworten, dann gilt das als genehmigt.
Natürlich ist bei Selbstständigen die Abwesenheit beruflich bedingt!
Kunden-Akquise, Kundenpflege, Fortbildung, ...
Aber: wie anderenorts schon geschrieben
Nicht lange fackeln.
Schriftlich melden bzw. anfragen, und denen max. 3 Wochen Zeit geben, ebenfalls schriftlich Ja oder Nein zu sagen und zu vermerken, dass wenn sie innerhalb dieser Frist nicht antworten, dann gilt das als genehmigt.
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Muss das sein?
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Re: Geschenke/Spenden
Hier dreht es sich nicht um mich.
Wenn man das nun gedanklich ausweitet,
so kann ein Leistungsbezieher legal, mit geschenkten oder gespendeten Flugtickets, solange um die Welt Fliegen
wie JC die Abwesenheit genehmigt.
Wenn man das nun gedanklich ausweitet,
so kann ein Leistungsbezieher legal, mit geschenkten oder gespendeten Flugtickets, solange um die Welt Fliegen
wie JC die Abwesenheit genehmigt.
- marsupilami
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Re: Geschenke/Spenden
JC kann aber Abwesenheit nur in begrenzter Höhe "genehmigen".
3 Wochen pro Kalenderjahr sind das höchste der Gefühle.
Wobei das für das ganze Jahr gilt.
Man kann als nicht Ostern 3 Wochen, im Sommer 3 Wochen und weil die Kinder Herbstferien haben nochmal 'ne Woche.
3 Wochen pro Kalenderjahr sind das höchste der Gefühle.
Wobei das für das ganze Jahr gilt.
Man kann als nicht Ostern 3 Wochen, im Sommer 3 Wochen und weil die Kinder Herbstferien haben nochmal 'ne Woche.
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Re: Geschenke/Spenden
Klar,
aber man könnte sich unbefristet einen Aufenthalt im naheliegenden 7-Sternehotel schenken lassen und genießen.
aber man könnte sich unbefristet einen Aufenthalt im naheliegenden 7-Sternehotel schenken lassen und genießen.
- marsupilami
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Re: Geschenke/Spenden
Kann man.
Für mich persönlich wäre vermutlich nach ca. 3 Wochen der "Genuß" flöten.
Sicherlich könnte ich mich von der Küche verwöhnen lassen und den Regelsatz ansparen, letzteres eben nur bis zur gesetzlich festgelegten Höhe des Schonvermögens.
Nächster Punkt: über den Dunstkreis der eigenen Wohnung komme ich aber trotzdem nicht hinaus.
Strenggenommen grob gesagt muss ich jeden Tag einen Nachmittagsspaziergang zur Wohnung machen, kukken ob Post vom JC da ist und dann wieder zurückdackeln in dieses 7-Sterne-Hotel.
'nen Job, eine sinnvolle Beschäftigung hab ich aber immer noch nicht und somit ist für mich diese Diskussion Tagträumerei.
Für mich persönlich wäre vermutlich nach ca. 3 Wochen der "Genuß" flöten.
Sicherlich könnte ich mich von der Küche verwöhnen lassen und den Regelsatz ansparen, letzteres eben nur bis zur gesetzlich festgelegten Höhe des Schonvermögens.
Nächster Punkt: über den Dunstkreis der eigenen Wohnung komme ich aber trotzdem nicht hinaus.
Strenggenommen grob gesagt muss ich jeden Tag einen Nachmittagsspaziergang zur Wohnung machen, kukken ob Post vom JC da ist und dann wieder zurückdackeln in dieses 7-Sterne-Hotel.
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Re: Geschenke/Spenden
Anders gesagt,marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 28. Jan 2017, 10:34 Strenggenommen grob gesagt muss ich jeden Tag einen Nachmittagsspaziergang zur Wohnung machen, kukken ob Post vom JC da ist und dann wieder zurückdackeln in dieses 7-Sterne-Hotel.
während die Wohnung nur als Postadresse genutzt und vom JC finaziert wird,
lässt man sich im Hotel verwöhnen.
Somit kann ein Leistungsbezieher seinen Lebensstandart durch Geschenke und Spenden, die nicht in Geld umgewandelt werden können,
enorm oder sogar fast unbegrenzt anheben.
Klar, das ist Theorie.
Re: Geschenke/Spenden
Blitzdodel hat geschrieben: ↑Sa 28. Jan 2017, 11:12Anders gesagt,marsupilami hat geschrieben: ↑Sa 28. Jan 2017, 10:34 Strenggenommen grob gesagt muss ich jeden Tag einen Nachmittagsspaziergang zur Wohnung machen, kukken ob Post vom JC da ist und dann wieder zurückdackeln in dieses 7-Sterne-Hotel.
während die Wohnung nur als Postadresse genutzt und vom JC finaziert wird,
lässt man sich im Hotel verwöhnen.
Somit kann ein Leistungsbezieher seinen Lebensstandart durch Geschenke und Spenden, die nicht in Geld umgewandelt werden können,
enorm oder sogar fast unbegrenzt anheben.
Klar, das ist Theorie.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Geschenke/Spenden
Lieber tiger, was genau möchtest Du uns mit der Wiederholung bzw. Zitat der vorangegangenen Postings sagen?
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Re: Geschenke/Spenden
Vermutlich nix, aber das sehr wortreich.
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Re: Geschenke/Spenden
[Doppelposting, deshalb gelöscht!]
Zuletzt geändert von tigerlaw am Sa 28. Jan 2017, 18:54, insgesamt 1-mal geändert.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Geschenke/Spenden
Nein, nein, das war nur eine Fehlbedienung, ein "/quote" wurde zuviel gelöscht. Dahinter hatte ich geschrieben (und es wurde gelöscht):
Lass das aber nicht unser aller Freund Boes erfahren ...
Und ein Politiker bin ich auch nicht ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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Re: Geschenke/Spenden
Was wäre das schön ein Urlaub geschenkt zu bekommen