Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
der ratlose
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Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,

habe gerade einen Beschluss des SG reinbekommen.
Ich wollte das das JC in einer EA verpflichtet wird in mehreren Widerspruchsverfahren mich zu beraten und zu informieren.

(Die anzugreifenden Bescheide sind so konfuß das sie erklärt werden müssen , desweiteren hat das JC die Pflicht mich rechtlich zu beraten und darüber zu informieren wie ich wann und wo welche Rechtsmittel einlegen kann, das ich den Widerspruch dort zu Niederschrift einlegen kann, ihn dort begründen kann und auch Unterlagen/Anlagen dort dazu einreichen kann.)

Das JC weigert sich komplett,hat ausgeführt das es nur den Widerspruch an sich aufnimmt ,aber keine begründung, und auch keine Anlagen entgegen nimmt.

Nun hat das SG die EA abgewiesen mit der begründung ich könne ja Rechtsberatung über das Rechtsberatungsgesetz extern (Amtsgericht) bekommen und mich dann an einen RA wenden.

Das SG entläßt damit das JC komplett aus seiner Beratungs und Informationspflicht. Sprachlosigkeit.
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marsupilami
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#2

Beitrag von marsupilami »

Dem Beschluss ist sicherlich eine Rechtsmittelbelehrung beigefügt.
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Muss das sein?
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Günter
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#3

Beitrag von Günter »

Das ist doch ein Riesensieg für dich, denn überall versuchen die Rechtspfleger in den Amtsgerichten die Beratungsscheine zu verweigern.

Und wenn du mal dein Hirn einschaltest, dann sollte dir so ein winziges Lichtlein aufgehen. Und dann findest du in der Dunkelheit einen Zettel. Auf dem steht in Großbuchstaben:


Die Beratung beim Anwalt ist mit Sicherheit fairer und kompetenter als beim JC

Ich kann dich zu dem Beschluß nur beglückwünschen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#4

Beitrag von Günter »

Nur mal so als Hinweis für alle Betroffenen, denen die Amtsgerichte den Beratungsschein verweigert haben.

Der Weg des ratlosen war gar nicht so dumm.

Wenn du jetzt noch mit geschwärzten Daten den Beschluss einstellst, dann können andere mit dem Teil die Amtsgerichte zwingen, Beratungsscheine auszustellen. Damit hast du einen wertvollen Beitrag zur Rechtspflege geleistet.
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der ratlose
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#5

Beitrag von der ratlose »

Ich muß es mal ganz ehrlich so sagen, genau das ist es was ich so richtig gerne habe.

Das JC ist gesetzlich verpflichtet dieses zu tun.
Es hat 4 Bescheide erlassen, die so extrem verquert sind. Und es ist die Pflicht des JC diese zu erklären, den Widerspruchsführer zu beraten , den Widerspruch samt Begründung aufzunehmen und das Einreichen von Anlagen zu akzeptieren.

Das ist Bestandteil unserer Rechtsordnung.

Wenn wir anfangen, diese aufzulösen, sind wir kein Rechtsstaat mehr.
Wo gibt es das denn, ein JC verweigert einem LE Auskunft, Beratung und ein faires Widerspruchsverfahren , und das gericht sagt das sie das rühig machen dürfen denn der LE kann sich ja übers Amtsgericht einen Beratungsschein holen.

Und die Leistungsempfänger die nicht mit einem IQ von 143 gesegnet sind, haben eben Pech, die müssen sich halt verarschen lassen von den JCs , die gehen dann eben unter, weil das JC ja nicht mehr zur Information und Beratung verpflichtet ist.

Jeder nur für sich,sobalt er bekommen hat was er möchte, einfach das JC weitermachen lassen, wenn ich im JC im Flur sitze und das JC einen anderen komplett verarscht, bloß nicht aufstehen und fragen ob er einen Bestand benötigt und ihm erklären das er gerade komplett belogen wird.

Einfach den Kopf senken und denken "jeder ist seiner glückes Schmied" .
Und die die nicht schmieden können haben dann eben Pech gehabt. Das nennt man dann Sozialdarwinismus.
der ratlose
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#6

Beitrag von der ratlose »

Beschluss mache ich noch am WE fertig.

Aber kennt ihr das nicht, ihr bekommt einen Beschluss der euch selbst sehr nützt, aber eigentlich wißt ihr das das tiefstes Unrecht ist
und hunderte von anderen Antragstellern und LEs den Kopf kosten wird, weil sich die denke der Sozialgerichte offenbart, die dahingehend ist das es nicht schlimm sei wenn die JC die Leute belügen, ihren Aufklärungspflichten nachkommen und jegliche Rechtsberatung verwehren.
Olivia
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#7

Beitrag von Olivia »

Ich hatte vor längerer Zeit mal beim Jobcenter um eine Beratung gebeten. Antwort, das Jobcenter ist dazu da, Anträge entgegenzunehmen. Beratung erfolgt durch die Broschüren der BA, die auf den Fluren ausliegen. Dort seien alle wichtigen Informationen enthalten. Das Internet halte auf den Seiten der BA eine umfangreiche Sammlung in Form einer Wissensdatenbank bereit. Für Selbständige könne sowieso keine Beratung erfolgen, da das Jobcenter weder Buchhalter noch Steuerberater sei. Es wird die Lektüre der Gesetzestexte empfohlen, denn nach diesen richtet sich das Jobcenter.
der ratlose
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#8

Beitrag von der ratlose »

Genau das ist es was ich meine.
schimmy
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#9

Beitrag von schimmy »

Das Jobcenter und beraten :lachen1: , die wollen nur eins und das ist die Leistungsempfänger wieder los werden.
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Günter
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#10

Beitrag von Günter »

Mal ehrlich, wollt ihr wirklich von einer Bande ahnungsloser, euch feindlich gesonnener, empathieloser Bürokraten beraten werden. Wie sollen die ihren Verpflichtungen nach §13 ff SGB I nachkommen, wenn die selber bereits in der Bibel erwähnt wurden.
Lutherbibel 1912
Jesus aber sprach: Bürger, vergib ihnen sie wissen nicht, was sie tun! Und sie erteilten einen Bescheid und warfen das Los darum.
http://bibeltext.com/luke/23-34.htm
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kleinchaos
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#11

Beitrag von kleinchaos »

Also ich finde den Beschluss gar nicht mal so schlecht. Wie Günter schon schrieb wird in den AG sehr oft der Beratungsschein verweigert mit der wirren Begründung, dass man ja vom JC Beratung bekäme, sich selbst informieren könne, zu freien Trägern gehen könne etc. Dass diese Ablehnung rechtswidrig ist wissen die Rechtspfleger selber. Aber auch die stehen unter Sparfuchtel der jeweiligen Landesfinanzminister. Nur, darauf können wir keine Rücksicht nehmen. Sich wehren fängt oft schon beim Beratungsschein an
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schimmy
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#12

Beitrag von schimmy »

Beratungsschein vom Amtsgericht gut und schön.

Bezüglich des Sozialrecht bekommen wir hier in unserem Bundesland keinen Beratungsschein, da wird auf die kostenlose Beratung in der Arbeiterkammer oder Erwerbslosenverband verwiesen.
Olivia
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#13

Beitrag von Olivia »

Hat die SB damals auch gemeint - gehen sie in eine Beratungsstelle der Gewerkschaft oder gleich in einen Arbeitslosenverein, da wäre man dann unter seinesgleichen und könne sich austauschen, wo der Schuh drückt.
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Koelsch
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#14

Beitrag von Koelsch »

Das sehen auch manche Rechtspfleger und Amtsrichter so. Ich kenne ein Amtsgericht, das auch regelmäßig auf das örtliche, gemeinnützige Arbeitslosenzentrum verweist und meint, Anwalt sei erst nötig, wenn die nachweislich im Widerspruchsverfahren geholfen haben. Interessant dabei, alle durchaus unternommenen Vorstöße, dass man dann doch auch mal einige Cent aus den von diesem AG verhängten Bußgeldern erhalten sollte, blieben bisher ohne zählbares Ergebnis, obwohl natürlich die rechtlichen Voraussetzungen (Eintrag in Bußgeldliste) vorliegen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#15

Beitrag von Christoph »

Und die Leistungsempfänger die nicht mit einem IQ von 143 gesegnet sind, haben eben Pech, die müssen sich halt verarschen lassen von den JCs , die gehen dann eben unter, weil das JC ja nicht mehr zur Information und Beratung verpflichtet ist.
Es gibt Anwälte für Sozialrecht, die nehmen sich genau dieser benachteiligten Menschen an. Da geht es nicht um die Optimierung des Leistungsbezuges wie bei Dir, sondern oft ums nackte Überleben, Wohnungsverluste, Stromsperre, die Frage nach einem Beratungshilfeschein wird da vom Anwalt so gut wie gar nicht gestellt.
Olivia
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#16

Beitrag von Olivia »

Alles nicht wahr, oder? Bei Selbständigen kann kein Selbsthilfeverein die kompletten Geschäftsunterlagen sichten. Hatte das damals auch der SB so gesagt. Entgegnung: wer hat sich denn die Selbständigkeit ausgesucht, sie oder ich? Ich sei verantwortlich die Regelungen des Sozialgesetzbuches einzuhalten. Ich solle dann halt eben zum Steuerberater gehen und mir dort Hilfe holen. Wenn ich die Steuerberatungskosten nicht bezahlen könne, müsse die Tätigkeit stillgelegt werden. Das Jobcenter könne eine Massnahme zur Abwicklung zuweisen. Das war alles kurz nach Gründung. Total demotivierend. Auf solche Jobcenter-Beratung kann man getrost verzichten!
Peterpanik
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#17

Beitrag von Peterpanik »

Der Beschluss hilft anderen Kunden beim Jobcenter.
der ratlose
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#18

Beitrag von der ratlose »

Also hier mal mit Anlagen.

Vorab zur Info.
Ich habe mit 4 Urteilen erwirkt das das JC verpflichtet wird 4 alte bewilligungszeiträume abschließend zu bescheiden.
Es sind noch mehrere tausend Euro offen.

Daraufhin hat das JC dann abschließend entschieden und hat alle Gelder zurückgefordert.
(Teilweise hat die SB mein Einkommen einfach verfünfacht. Einfach so.)
Alle wissen das so 3 Monate mehr Zeit geschaffen wurde, weil sie ja solange Zeit haben zu über den Widerspruch zu entscheiden und ich dann erst, wie immer mit einer Untätigkeitsklage eine Entscheidung einfordern kann. (Dauer 8-10 Monate)
(Läuft hier immer so.)

Also dachte ich mir was solls, ab zum JC, die müssen mir die Bescheide erklären, rechtliche Beratung geben, den Widerspruch samt Begründung und Anlagen aufnehmen.

Also Fax vorab, komme morgen früh, Widersprüche einlegen.

Morgens dort angekommen.
Mir wird erstmal eröffnet das man sich total verweigert. Langes hin und her. nach Rücksprache wird mir erklärt ich könne dort nur die Widersprüche einlegen, aber ohne Begründungen (Sie wären ja nicht meine Schreibkräfte) und ich könne auch keine Anlagen dort lassen.
Von oben wird mir ein Schreiben überreicht.
Vorlage 01.

Ich lege also schnell die Widersprüche ein und füge beim Unterschreiben auch schriftllich hinzu das ich den Widerspruch hier nicht begründen durfte und auch keine Anlagen hierlassen durfte.

Also Antrag EA, ich verweise darauf das das JC verpflichtet sei, mir die Bescheide zu erklären, mich hinsichtlich meiner Rechtsmöglichkeiten zu beraten hat, mir den Weg aufzuweisen hat was ich genau machen muß um die leistung zu behalten, den Widerspruch mit Begründung aufzunehmen, die Anlagen anzunehmen hat. (z.B BSG B 14/11b AS 63/06 R)

Und dann kommt der Beschluss des SG.

Besonders lustig finde ich die Ausführungen zur Aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, die schlicht weg ein Hohn sind.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#19

Beitrag von Koelsch »

Danke, ich mach daraus morgen mal eine Datei und stell das in unseren Urteilsbereich ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#20

Beitrag von Koelsch »

Habe den Beschluss des SG hier http://alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=27&t=19064 eingestellt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#21

Beitrag von Olivia »

An den rastlosen:
Seit dem 1. August 2016 gibt es zwar eine Rechtsvorschrift, dass die Behörde auf Antrag verpflichtet ist, den Bescheid zu erklären. Ich bezweifle aber aufgrund meiner Arbeit als Sozialberater, dass eine solche Erklärung in den Jobcentern geleistet werden kann und wird. Der einzelne Antragsteller ist damit faktisch vom Wohlwollen seines Bearbeiters abhängig.

http://www1.wdr.de/nachrichten/hartz-iv ... e-102.html
Daraus folgt noch einmal, dass das Jobcenter keine geeignete Stelle zur Beratung ist, wenn es um den Hinzugewinn von Informationen geht! Das Jobcenter ist personell unterbesetzt und kann nicht die Beratungsleistung erbringen, die im jeweiligen Einzelfall nötig ist. Das sagen qualifizierte Sozialarbeiter, die den Durchblick haben!

Zur Beratung im Jobcenter sagte eine SB kürzlich, wenn überhaupt sollten einfach formulierte Fragen allgemeiner Natur gestellt werden, die sie kurz mit "ja" oder "nein" beantworten könne. Darüber hinaus gehende Fachberatung sei nicht möglich. Diese Arbeit werde durch spezialisierte Verbände, gemeinnützige Einrichtungen und die Gewerkschaften geleistet.
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marsupilami
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#22

Beitrag von marsupilami »

NeNeNeNeNeNeeeeee.

So geht das aber nicht!!

Ich wage die Behauptung, das geht nach dem Motto: Wer hat's erfunden?
Federführend BA und das Minischtrum der fehlenden (Arbeits-)Stellen und Zu-wenig-Rente.
Die JC's sind die ausführenden Unterabteilungen.
Dann müssen die eben auch den Erklärbären machen.

Wenn die das nicht können und wollen, dann wage ich die Behauptung: diese Kompliziertheit ist gewollt, um evtl. Zweifel und gar Rückfragen der Betroffenen im Keim zu ersticken.
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kleinchaos
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#23

Beitrag von kleinchaos »

Wenn die die Beratung auslagern an qualifizierte Verbände etc, dann müssen diese Einrichtungen (unsere Ini auch) aber bitte finanziell ausgestattet werden. Wissen kostet Geld (der Tiger wird mir da zustimmen). Ob es nun alle Nase lang neue Gesetzbücher sind, Kurse beim Harald Thomé oder oder.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#24

Beitrag von Peterpanik »

kleinchaos ja du hast recht uns kleinen inis fehlt das Geld an allen ecken und kannten um alle richtig zu beraten, aber das wissen die im Jobcenter auch und sie wissen auch das wir deshalb nicht jeden voll Helfen können aus Geldmangel.
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Re: Keine EA für Rechtsberatung durchs JC

#25

Beitrag von Olivia »

Auf der Zuwendungsliste für Bussgelder beim Gericht gehen die Vereine leider auch leer aus.
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