hallo,
es wird immer irrer.
Ich will fürs widerspruchsverfahren Akteneinsicht. Akteneinsicht konnte nicht gewährt werden weil Akte nicht da ist.
Mittlerweile ist klar das die Akte doch im Hause war.
daher EA um diese zu bekommen.
(Paralell läuft eine Untätigkeitsklage wegen verweigern der Akteneinsicht seit 10 Monaten.)
Heute kam das von der Rechtsabteilung:
EA wegen Akteneinsicht
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EA wegen Akteneinsicht
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Re: EA wegen Akteneinsicht
Sind dem SG in diesem Verfahren diese 10 Monate bekannt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: EA wegen Akteneinsicht
Jep, derselbe Richter.
also eigentlich wird ein Termin der in der Zukunft liegt, einem eingeräumt.
Dann ist das ein EA Verfahren.
Das Schreiben in dem mir der Termin "eingeräumt" wird, ist noch gar nicht verfasst.
Der Mann von der Rechtsabteilung glaubt also das es einen Termin geben könne, das dieser mir aber noch in Zukunft
mitgeteilt wird. Vor allem wo das sein soll.
Nun werde ich gefragt ob ich aufgrund eines Schriftsatzes von jemanden der nicht einmal selbst weiß, ob das was er vortträgt wahr oder unwahr ist, der keinen Einfluss darauf haben wird ob es diesen Termin wirklich geben wird, wo er durchgeführt wird und ob er wirklich durchgeführt werden soll, das Verfahren für erledigt erklären.
Und die generalstaatsanwaltschaft erklärt mir andauernt das sie nicht bereit ist gegen Mitarbeiter der Rechtsstelle Ermittlungen durchzuführen , da diese ja gar nicht wissen ob das was sie vortragen wahr ist oder nicht, ob sich der Leistungssachbearbeiter wirklich an das gebunden fühlt was der Mitarbeiter der Rechtsabteilung bei Gericht vorträgt oder gegebenfalls dem Gericht versichert.
Ich habe eine Sachbearbeiterin die hat schonmal erklärt das es ihr scheißegal sei was das SG oder das LSG meint oder in Beschlüssen ausführt.
Und die Rechtsabteilung könne gar nichts bei Gericht versichern, wenn sie das nicht auch so sieht.
also eigentlich wird ein Termin der in der Zukunft liegt, einem eingeräumt.
Dann ist das ein EA Verfahren.
Das Schreiben in dem mir der Termin "eingeräumt" wird, ist noch gar nicht verfasst.
Der Mann von der Rechtsabteilung glaubt also das es einen Termin geben könne, das dieser mir aber noch in Zukunft
mitgeteilt wird. Vor allem wo das sein soll.
Nun werde ich gefragt ob ich aufgrund eines Schriftsatzes von jemanden der nicht einmal selbst weiß, ob das was er vortträgt wahr oder unwahr ist, der keinen Einfluss darauf haben wird ob es diesen Termin wirklich geben wird, wo er durchgeführt wird und ob er wirklich durchgeführt werden soll, das Verfahren für erledigt erklären.
Und die generalstaatsanwaltschaft erklärt mir andauernt das sie nicht bereit ist gegen Mitarbeiter der Rechtsstelle Ermittlungen durchzuführen , da diese ja gar nicht wissen ob das was sie vortragen wahr ist oder nicht, ob sich der Leistungssachbearbeiter wirklich an das gebunden fühlt was der Mitarbeiter der Rechtsabteilung bei Gericht vorträgt oder gegebenfalls dem Gericht versichert.
Ich habe eine Sachbearbeiterin die hat schonmal erklärt das es ihr scheißegal sei was das SG oder das LSG meint oder in Beschlüssen ausführt.
Und die Rechtsabteilung könne gar nichts bei Gericht versichern, wenn sie das nicht auch so sieht.
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Re: EA wegen Akteneinsicht
Mal ein Update.
EA abgelehnt weil das JC einen Termin zur Akteneinsicht angeboten hat.
Termin im JC, und was ist? Es fehlen Akten. Frage wo sind die? Keine Ahnung. Lustig ist das nicht.
EA abgelehnt weil das JC einen Termin zur Akteneinsicht angeboten hat.
Termin im JC, und was ist? Es fehlen Akten. Frage wo sind die? Keine Ahnung. Lustig ist das nicht.
Re: EA wegen Akteneinsicht
Das Gericht informieren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.