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Re: Jobcenter möchte rückwirkend Geld zurück

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 17:20
von 7up
Also die Betriebskosten noch nicht an den Vermieter überweisen und noch abwarten bis vielleicht in den nächsten Tagen AlgII überwiesen wird?

Re: Jobcenter möchte rückwirkend Geld zurück

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 18:30
von Koelsch
Kannst Du so machen, Mietrückstände werden erst "bedrohlich", wenn's mehr als 2 Monatsmieten sind

Re: Jobcenter möchte rückwirkend Geld zurück

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 18:40
von 7up
Hab ich ja schon bald zusammmen, fehlen noch 15€. Ich hatte während ich arbeiten war und noch krank zu Hause war, dem Vermieter immer wieder die Miete gemindert, weil er auf Mängel nicht eingegangen ist und diese nichtmal ansatzweise behoben hat.

Re: Jobcenter möchte rückwirkend Geld zurück

Verfasst: Mo 25. Sep 2017, 18:51
von Koelsch
Dann ist da ein gewisses Risiko, aber auch 'ne fristlose Kündigung bekommst Du vom Tisch, wenn Du danach dann sofort den Rückstand zahlst.

Re: Jobcenter möchte rückwirkend Geld zurück

Verfasst: So 1. Okt 2017, 13:02
von 7up
Ok, die Betriebskostennachzahlung wurde vom Jc übernommen. Somit wurde auch nichts von irgendwelchen Raten, die ich zurückzahlen sollte, überzogen oder abgezogen. Hier ist also erstmal alles erledigt. Danke!

Re: Jobcenter möchte rückwirkend Geld zurück

Verfasst: So 1. Okt 2017, 14:26
von marsupilami
Prima.
Freut uns.

Re: Jobcenter möchte rückwirkend Geld zurück

Verfasst: So 1. Okt 2017, 21:18
von schimmy
Super.