Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
Antworten
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#1

Beitrag von Upstocker »

N'abend.

Am Wochenende ist die Wohlverhaltensperiode meiner Inso herumgegangen. Hatte heute schon Post vom Insolvenzgericht. Es fehlt nur noch der Beschluß vom Insolvenzgericht über die beantragte Restschuldbefreiung. Der Treuhänder hat schon abgerechnet und ich soll keine Raten für die Treuhändergebühr mehr an das Treuhänderkonto zahlen. Es ergibt sich allerdings ggf. eine Erstattung aus den von mir geleisteten Zahlungen auf mein Bankkonto. Ich nehme mal an, daß dies Einkommen im Sinne des SGB II darstellt?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#2

Beitrag von Günter »

Nö, das sind doch zuviel geleistete Raten also Gelder die du aus dem Regelsatz + Einkommen(Freibeträge) auf dem Konto des Treuhänders gespart hast.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#3

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#4

Beitrag von Upstocker »

Na das sind doch mal gute Nachrichten, danke. Das wird ja keine gigantische Summe werden, sondern ein Kleckerbetrag. Aber Kleinvieh macht auch Mist.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22164
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#5

Beitrag von Olivia »

Sollte der Betrag beim JC gemeldet werden oder da die Sachlage eindeutig ist nicht?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#6

Beitrag von Günter »

Wenn du Geld auf ein Sparbuch legst und drei Jahre später auf dein Girokonto überweist, meldest du das?

Ich würde den Teufel tun.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#7

Beitrag von Upstocker »

Da das Geld sowieso auf meinem Girokonto landet, bleibt abzuwarten, ob die Einkommensquelle hinterfragt wird. Das JC macht auch nicht gerne für jeden Zufluss ein bürokratisches Fass auf. Das kostet manchmal mehr, als es einbringt.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#8

Beitrag von Günter »

Ich würde einen Eigenbeleg schreiben "Rückerstattung von aus dem Regelsatz bezahlten Gebühren für das Insoverfahren, siehe beiliegendes Schreiben das Inso-Gerichts"

Damit dürfen sich Nachfragen erledigt haben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#9

Beitrag von Pegasus »

Guter Hinweis mit den Eigenbeleg.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Erstattung Verfahrenskosten Insolvenz

#10

Beitrag von Upstocker »

Ja, danke. Das kann ich bei dem abschliessenden Bescheid oder bei dem nächsten WBA machen.
Antworten

Zurück zu „Grundsicherung nach SGB II - ALG II/Hartz IV (demnächst wohl: Bürgergeld)“