Alg 2 und Erbschaft

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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rowdy
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Alg 2 und Erbschaft

#1

Beitrag von rowdy »

Hallo Ihr Lieben,


heute brauche ich mal wieder einen Rat von euch. Vielleicht kennt sich ja einer von euch mit dieser Thematik aus und kann mir ein wenig weiter helfen. Das wäre sehr nett, ich bin nämlich mal wieder total unwissend. Diesmal geht es leider um ein nicht so erfreuliches Thema. Leider ist ganz unerwartet mein Opa verstorben. Nun habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, dass ich und zwei weitere Enkel als Erben für das Haus meines Opa eingetragen sind. Und da ich ja leider immer noch Alg 2 beziehe, wollte ich euch ein paar Sachen fragen.
Da das Haus ja für mich Vermögen darstellt, wollte ich wissen, was jetzt mit dem Haus passiert. Müssen wir es verkaufen? Ehrlich gesagt würde ich das wirklich sehr ungern und ausserdem weiß ich, dass die zwei anderen Erben das auch nicht wollen. Steht mir dann überhaupt weiterhin Alg 2 zu? Über Hilfe wäre ich wirklich sehr Dankbar!


Liebe Grüße,


Sara
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Günter
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#2

Beitrag von Günter »

Erst mal mein Beileid.

Nach den Regeln des SGB II ist alles was während des ALG II Bezuges zufließt Einkommen.

Aber bei dem Haus sieht es ein klein wenig anders aus, innerhalb einer Erbengemeinschaft ist dein Anteil nicht verwertbar. Es könnte aber passieren, dass man versucht dein ALG II in ein Darlehen umzuwandeln, weil du das Vermögen beleihen kannst. Da gibt es ein BSG Urteil, das besagt so geht es nicht, ein Darlehen geht nur dann wenn dein Vermögen innerhalb einer Bewilligungsperiode verwertbar ist.

Koelsch weiß da Näheres, ich geht nachher auch mal auf Urteilssuche.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#3

Beitrag von kleinchaos »

Mein Beileid.

Ist es möglich, dass du in dem Haus wohnst? Die anderen beiden Enkel bekommen dann einen Mietanteil von dir, 2 Drittel.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#4

Beitrag von Günter »

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#5

Beitrag von Koelsch »

Auch von mir mein herzliches Beileid.

Erbengemeinschaft ist für die ARGE (und nicht nur für die) immer ein Problem.

Generell darf jedes Mitglied einer Erbengemeinschaft mit seinem Erbteil tun und lassen, was er will, außer es ist im Testament ausdrücklich was anderes bestimmt.

Dies ist dann der lahme, klapprige Gaul, den ARGE gerne sattelt und erklärt, na super, Du bist reich, Du kannst Dein 1/3 Häuschen verscherbeln oder beleihen. Und damit hat ARGE sogar Recht, theoretisch kannst Du das.

Blöderweise hat die Verwertbarkeit aber auch eine ganz praktische Komponente - es muss tatsächlich Geld in Dein Täschchen kommen, und da tun sich dann oft einige Hürden auf, über die der lahme, klapprige Gaul nicht mehr springen kann.
  1. Du musst einen Trottel finden, der 1/3 eines Hauses kauft - oder
  2. Du musst eine Bank finden, die 1/3 eines Hauses beleiht, obwohl sie dieses 1/3 später bestenfalls mit Hilfe der Spezies Mensch verwerten kann, die unter 1) schon beschrieben wurde
Sehr detailliert hat das BSG diese Problematik hier beschrieben http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=31&t=1950
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
rowdy
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#6

Beitrag von rowdy »

Vielen Dank erst mal für die Antworten.

Theoretisch ist es möglich das ich in das Haus ziehe, allerdings ist dies bestimmt zu groß und zur Zeit wohnen da noch Mieter drin. Mein Opa hat das Haus zuletzt nicht selbst bewohnt.

Hab ich das mit der Verwertbarkeit jetzt richtig verstanden. Da mir ja nur ein Drittel des Hauses gehört und sich ein Drittel wie schon beschrieben schlecht verkaufen lässt, wäre das kein Verwertbarer Vermögensgegestand?
Aus dem Urteil Absatz 24 : " Tatsächlich nicht verwertbar sind Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird, etwa weil Gegenstände dieser Art nicht (mehr) marktgänig sind oder weil sie, wie Grundstücke infolge sinkender Immobielienpreise, über den Marktwert hinaus belastet sind."

Oder, etwa weil sich ein Drittel eben schlecht verkaufen lässt.
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Koelsch
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#7

Beitrag von Koelsch »

Der Umzug in das Haus würde Dir nichts nützen, dadurch fällt das Haus nicht in das Schonvermögen.

Ansonsten hast Du das Urteil schon richtig verstanden. Entscheidend ist, die Erbengemeinschaft (also in dem Fall die beiden anderen Miteigentümer) müssen strikt gegen einen Verkauf sein. Und dann ist zu prüfen, ob eben 1/3 des Hauses separat verwertbar ist. Dazu wird ARGE möglicherweise ein Gutachten anfordern (und bezahlen müssen - achte da drauf).

Wichtig ist - das BSG hat gesagt, verwertbar ist das Haus nur, wenn man es innerhalb des Bewilligungszeitraums zu Geld machen kann. Ist das nicht der Fall, dann muss ALG II ganz normal als Zuschuss geleistet werden und beim Weiterbewilligungsantrag setzt dann die Prüfung verwertbar/nicht verwertbar innerhalb des nächsten Zeitraums wieder neu an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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rowdy
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#8

Beitrag von rowdy »

Also in das Haus einziehen bringt nichts?

Das die Miterben das Haus nicht verkaufen wollen ist ziemlich sicher, zumal einer der Erben noch nicht Volljährig ist und deswegen auch noch nicht über das Erbe verfügen kann.

Was meinst du denn mit Zuschuss? Bekomme ich dann weiterhin den normalen Alg 2 Betrag?

Und wie sieht das dann mit der Miete aus die wir für das Haus kriegen?

Fragen über Fragen...
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Günter
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Re: Alg 2 und Erbschaft

#9

Beitrag von Günter »

Einziehen bring nix.

Die Regeln zu Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung findest du hier unter RZ 11.42

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... kommen.pdf
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