ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
georg2016
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ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

folgender Fall zu dem ich Rat wünschen würde.

Person 1 bezieht ALG 2 + Mietkosten + Pflegegeld da sie freigestellt ist und schon längere Zeit in "Vollzeit" zu Hause einen Familienangehörigen pflegt.
Person 2 (Freund von Person 1) plant zu Person 1 in den Haushalt zu ziehen (gleiche Wohnung) hat einen Vollzeitjob und eigenes Einkommen.

Rein Formal gibt es keine eingetragene Partnerschaft und auch keine Ehe oder sonstiges und es handelt sich einfach nur um eine geplante "WG"
Person 2 wird beim Meldeamt bei Person 1 in der Wohnung gemeldet. (Noch Unsicher ob als Zweitwohnung oder Hauptwohnung)

Nun ist die Frage, wirkt sich dies auf das Geld von P1 irgendwie aus? Könnte das Einkommen von P2 auf den Bezug von P1 angerechnet werden?

Im Internet finde ich verschiedene Meinungen hierzu.
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Koelsch
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#2

Beitrag von Koelsch »

Zunächst mal sollte das keinerlei Auswirkungen haben. Zweitwohnsitz - bitte auf evtl. Zweitwohnsitzsteuer achten http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=ohnezws
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#3

Beitrag von kleinchaos »

Einen ganz sauberen Untermietvertrag machen. Bei der Veränderungsmitteilung sehr genau aufpassen. Es zieht keine Person in den Haushalt ein! Person 2 ist ein eigener Haushalt!
Es werden dann die lustigen Formulare zur Prüfung einer Einstandsgemeinschaft kommen. Und bitte niemals von dem einen Konto Telefon, von dem anderen Konto Handy oder so abbuchen lassen. Person 1 zahlt weiter wie bisher alles vom eigenen Konto und lässt sich den Anteil des Mitbewohners in bar gegen Quittung oder aufs Konto überweisen. Fallstricke gibts da viele
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Koelsch
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#4

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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georg2016
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#5

Beitrag von georg2016 »

Also als erstes - muss man das überhaupt melden? Ich denk die Änderung muss man an das Jobcenter sicher mitteilen oder? Was schreibt man da rein. Neues Haushaltsmitglied usw. ?

Würde man eine Haushaltsgemeinschaft anmelden würde soweit ich verstanden habe nur der Mietanteil angerechnet werden? (was völlig in Ordnung wäre die will man sich auch teilen) Es geht nur um die H4 Leistung die ja derzeit für die Person quasi einen berechtigter Lohn darstellt. (neben dem Pflegegeld bei dem ich allerdings überhaupt keine Ahnung habe ob das Fest ist oder ob da auch was angerechnet werden kann)

Hab gelesen nach einem Jahr könnte das Amt auf eine Eheähnliche Gemeinschaft hinaus wollen.

Was könnte im Worstcase alles gekürzt werden?

Getrennte Konten usw. gibt es natürlich dennoch wird es sicher mal gemeinsame Fahrten ins Einkaufzentrum geben mal kauft Person 1 ein mal Person 2 usw.

Ich mein wie genau wird hier vom Jobcenter geprüft und auf was kommt es alles an?
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#6

Beitrag von Koelsch »

Nein - keine Haushaltsgemeinschaft, ein Untermieter ist eingezogen. Fertig aus.

Die Untermiete wird natürlich dann bei den Unterkunftskosten berücksichtigt.
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#7

Beitrag von georg2016 »

@kleinchaos
@Koelsch
Da hat man sich bisher keine Gedanken gemacht - gut zu wissen.

Ist das einfach so erlaubt, dass ein Untermieter einzieht? Muss das über den Eigentümer genehmigt werden oder kann ein Mieter einfach einen Untermieter einen Vetrag anbieten?
Würde mir sehr weiterhelfen wenn ich z.B. ein Muster zu so einem Vetrag bekommen könnte.
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#8

Beitrag von georg2016 »

Also ich fasse zusammen.

Das wichtigste am Anfang ist.
1.) Untermietvertrag erstellen (Muster / Formulierungshilfe?)
2.) Wohnung als Zweitwohnung / Hauptwohnung anmelden (was davon ist egal?) Anmeldedatum erst nach Unterschreiben vom Vertrag?
3.) Brav die Untermiete an Person 1 überweisen und streng getrennte Kassen führen.

Was genau meldet Person 1 dann dem Jobcenter... Auf jeden Fall kein zusätzliches Mitglied im Haushalt sondern? .... Einnahmen aus dem Mietvertrag? Sorry wenn ich da grad nicht ganz mitkomme :D
Zunächst mal sollte das keinerlei Auswirkungen haben.
Das heisst es wird anfangs keine genaueren Prüfungen geben? Wie z.B. diese hier...?
Es werden dann die lustigen Formulare zur Prüfung einer Einstandsgemeinschaft kommen.
Es wäre Top wenn es mir ein fachkundiger von euch Step-By-Step erklären könnte was zu tun ist und was die evtl. "Fallstricke" sind

Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe
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kleinchaos
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#9

Beitrag von kleinchaos »

Das ist ja das Problem bei sowas. Vorher keine Gedanken, hinterher kommste nicht mehr zum denken, so schnell dreht sich der Brummkreisel.

Also wenn das JC oberfies ist wird erstmal alles eingestellt.
Dazu sollte es Gründe geben, die ihr ihnen nicht liefern werdet.
Wie Koelsch schon schrieb: ein Untermieter ist eingezogen. Basta. Das senkt die KdU und zwar kopfteilig. Außer sie bewohnt zB 3 Zimmer und der Untermieter die kleine Besenkammer. Dann kann man das auch nach m² machen, will das JC aber nicht so gern.

Gemeinsame Einkäufe klar, mal für den anderen was mitbringen auch klar, ist in jeder WG so. Aber nicht unbedingt damit hausieren gehen.
Und falls man mal gemeinsam zum JC gehen sollte (euer Verstand sollte euch davor bewahren), dann Worte wie Schatzi usw einfach vergessen. Die sind tödlich.

Das JC möchte immer gern eine Untermieterlaubnis vom Vermieter sehen. Ist nicht nötig. Denn das Risiko des vertragswidrigen Verhaltens und der eventuellen Kündigung liegt beim Hauptmieter. Nur mit dem Hauptmieter hat der Untermieter einen Vertrag.
Für die persönliche Absicherung wäre es aber nicht schlecht, wenn es so eine Erlaubnis vom Vermieter gibt.
https://www.tempoflat.de/media/static/p ... act_de.pdf
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#10

Beitrag von Koelsch »

Hast Du schon richtig erklärt. Wenn dieser Fragebogen (Anlage VE) kommen sollte, dann helfen wir schon weiter.

Dem JC nur melden, Untermieter ist eingezogen, erhalte Untermiete in Höhe von € ...

JC will dann gerne mal "die Erlaubnis" des Wohnungseigentümers sehen. Halte ich für rechtlich fragwürdig, denn das ist allein "Dein Bier" ob Du den Vermieter gefagt hast oder nicht.

Lies aber mal hier - http://www.finanztip.de/untermiete/
ist vielleicht sinnvoll, den Vermieter zu fragen. (Ist auch nötig, den zu informieren, wenn z.B. ein Teil der Nebenksten nach Kopfzahl umgelegt wird - gerne z.B. bei den Müllabfuhrkosten)
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#11

Beitrag von kleinchaos »

Fallstrick Nr, 1 ist schonmal der Haushalt. In den zieht niemand ein. Nur in die Wohnung. Basta.

Fallstrick Nr 2 ist die Einstandsvermutung. Die widerlegt sie, indem sie erklärt, dass sie mit Herrn Y keine Einstandsgemeinschaft bildet und keiner für den anderen einsteht.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI381598 Das ist die Veränderungsmitteilung. Dort schreibt sie oben wie gehabt ihren Namen und ihre BG-Nr ein. Alles andere auf Seite 1 wird durchgestrichen. Auf Seite 2 auch alles durchstreichen. Auf Seite 3 dann bei Art der Änderung: Einzug Untermieter. Das wars auch schon. Untermietvertrag dazu in Kopie (Name des Untermieters schwärzen ebenso wie andere persönliche Daten von ihm und seine Kontonummer). Vermietererlaubnis dran und ab damit
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#12

Beitrag von kleinchaos »

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI378206 Anlage VE. Man sieht, eigentlich ist es ganz einfach. Wenn man die VÄM richtig ausgefüllt hat
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#13

Beitrag von georg2016 »

@kleinchaos
@Koelsch

Dass der Eigentürmer benachrichtigt wird ist sowieso klar. Der kann ggf. sogar beim Ausfüllen des Untermitvertrages helfen sofern es da Schwierigkeiten geben sollte.

Diese Mitteilung an das JC ist formlos? Muss der Untermietvertrag zweck Mitteilung der Untermiethöhe auch mit beigelegt werden / Muss auch mitgeteilt werden wer der Untermieter ist? (ok würde man ja in dem Vertrag ja anhand der Daten sehen)

EDIT:
Untermietvertrag dazu in Kopie (Name des Untermieters schwärzen ebenso wie andere persönliche Daten von ihm und seine Kontonummer). Vermietererlaubnis dran und ab damit
Ok die Frage hat sich somit auch erledigt
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#14

Beitrag von kleinchaos »

Also die Kosten müssen schon mitgeteilt werden, denn die "Einnahme" Untermiete senkt natürlich ihre eigenen KdU. Es ist kein anrechenbares Einkommen. Anrechendbar wäre es, wenn der Mietpreis über der Hälfte der ihrigen liegt, da wäre dann die Differenz Einkommen.
Die Miete kann ein wenig drüber liegen, wenn man mit der Mietzahlung eine Pauschale für Strom, Telefon, Internet, Kabel und evtl Möblierung und Waschmaschinennutzung festlegt.
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#15

Beitrag von Koelsch »

Es ist aber für4 das JC völlig uninteressant, ob Untermieter Frau Meier oder Herr Müller heißt - die Daten sollten in der Koipie für das JC geschwärzt werden. Die hat nur die Höhe der Umtermiete zu interessieren. Und genausowenig geht es das JC was an, ob der Untermieter bei der Sparkasse oder bei der Volksbank sein Konto hat.
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#16

Beitrag von georg2016 »

Ich denke das ist erstmal genug Input. Vielen Dank dafür.

Wie sieht diese Erlaubnis des Vermieters aus? Stellt diese der Vermieter formlos aus oder gibts da auch empfehlenswerte Muster?
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kleinchaos
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#17

Beitrag von kleinchaos »

oweit ich weiß formlos
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georg2016
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#18

Beitrag von georg2016 »

Also die Kosten müssen schon mitgeteilt werden, denn die "Einnahme" Untermiete senkt natürlich ihre eigenen KdU. Es ist kein anrechenbares Einkommen. Anrechendbar wäre es, wenn der Mietpreis über der Hälfte der ihrigen liegt, da wäre dann die Differenz Einkommen.
Die Miete kann ein wenig drüber liegen, wenn man mit der Mietzahlung eine Pauschale für Strom, Telefon, Internet, Kabel und evtl Möblierung und Waschmaschinennutzung festlegt.
Wie legt man diese Kosten fest? .. z.B. Internetrechnung wird durch zwei geteilt klar, Waschmaschine und sowas müsste man aber einfach vereinbaren?
Stromkosten sind ja sicher auch bekannt, aber variabel? Nach Einzug verändert sich ja der Verbrauch usw.

Ich lese in den Musterverträgen was von z.B. "Betriebskosten Vorauszahlung" - reicht einfach den Mietzins einzutragen in dem die Nebenkosten inbegriffen sind und den Rest zu streichen?
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kleinchaos
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#19

Beitrag von kleinchaos »

Betriebskosten sind die, die im Mietvertrag stehen. Aber aufpassen! Manche verändern sich bei Einzug einer 2. Person. Wasser, Müllabfuhr etc, hier also eine kleine Rücklage bilden oder den Vermieter um sofortige Anpassung bitten, diese hat natürlich auf die KdU der Hauptmieterin ebenfalls Einfluss, zumindest auf die Gesamt-KdU. Der Möblierungszuschlag (also Möbel im gemieteten Zimmer, Mitbenutzung gemeinschaftlich genutzter Möbel wie Küche und Geräte) kommt dazu. Der ist bei der Hauptmieterin kein Einkommen und auch keine anrechenbare KdU. Vielleicht sollte man den aber getrennt zahlen? Ebenso wie Internet, Telefon etc. Kann man im Vertrag ja so vereinbaren. Jobcenter kommen auf die verrücktesten Ideen wenns um anrechenbares geht. Und ihr wollt doch Ärger von Anfang an vermeiden.

Wenn im Untermietvertrag Bezug auf den Hauptmietvertrag genommen wird, dann ist der Hauptmietvertrag ebenfalls im JC vorzulegen wenn der Einziehende mal selbst ALG 2 braucht.
Bei den Betriebskosten und Heizkosten kann man zwar grundsätzlich mit der Grundmiete zusammen eine Pauschalmiete vereinbaren, jedoch sind dann eventuelle Nachzahlungen von der Hauptmieterin allein zu tragen. Bei Ausfchlüsselung muss dann auch die Betriebskostenabrechnung geteilt werden.

Je nach Konstellation kann auch eine Gesamtpauschalmiete vereinbart werden, inkl Telefon und Internet und Strom usw. Wäre aber nur sinnvoll, wenn der Untermieter ALG 2 bekommt und der Hauptmieter nicht. Also für euch eher nicht so gut.
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#20

Beitrag von Olivia »

Für den Kühlschrank wäre vielleicht empfehlenswert, dass separate mit Namen beschriftete Ebenen für jedes Mitglied der WG existieren.
georg2016
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#21

Beitrag von georg2016 »

Wäre besser wenn es dann doch nicht so kompliziert gemacht wird, mit Möbelabnutzung usw. da würde P1 einfach drauf "verzichten" oder man würde sich dann privat einigen wenn P2 was kaputtmacht etc. und einfach das kaputte Teil ersetzen.
Ebenso wie Internet, Telefon etc. Kann man im Vertrag ja so vereinbaren.
.. du meinst hierbei einfach die Hälfte der Summe die P1 monatlich an die Unternehmen zahlen muss in dem Untermietervertrag zu der Miete mit Nebenkosten dazurechnen? Das reicht? Wie und wo müsste man sowas dann überhaupt aufschlüsseln?
Betriebskosten sind die, die im Mietvertrag stehen. Aber aufpassen! Manche verändern sich bei Einzug einer 2. Person. Wasser, Müllabfuhr etc, hier also eine kleine Rücklage bilden oder den Vermieter um sofortige Anpassung bitten
In dem Mustervertrag steht z.B.
Der monatliche Mietzins (inkl. Nebenkosten) beträgt
EURO
Darin inbegriffene Betriebskosten Vorauszahlung
EURO
Das heisst P1 packt erstmal alles ausgerechnete oder geschätzte (z.B. Kosten für Wasser usw. einfach "stumpf" verdoppeln) als Summe in die Mietkosten und in das zweite Feld "Mietkosten vorauszahlung" nur den Anteil aus der Summe um den sich die normalen Kosten durch P2 erhöhen?

Ein kleiner Beispiel wäre nett :D

Noch paar Sachen:

1.) Wenn man das so mit Vertrag macht, braucht man da noch eine Wohnungsgeberbescheinigung oder reicht der Vertrag für das Meldeamt?
2.) Wer hat diese Wohnungsgeberbescheinigung zu Unterschreiben, meiner Verständnis nach dann P1?
3.) Der Hauptvermieter ist ja zu informieren, was aber wenn dieser sich querstellt?
Für den Kühlschrank wäre vielleicht empfehlenswert, dass separate mit Namen beschriftete Ebenen für jedes Mitglied der WG existieren.
Danke für den Tipp, das sind sicher alles Sachen die sich einrichten lassen. So wie eigener Briefkasten (ist ohnehin nötig) usw. sofern da noch einer frei ist.

Ich hab noch so Bauchschmerzen wegen dem "schwärzen" der Mieterangaben und überlege ob P2 doch nicht die Angaben in Klartext geben sollte, wird man da als Sachbearbeiter nicht noch mehr Grund auf Verdacht haben man hätte was zu verbergen usw?
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kleinchaos
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#22

Beitrag von kleinchaos »

Hat da der Sachbearbeiter Grund zu Vermutungen? Kann er ja haben, ist aber sein persönliches Pech. Er hat erstmal die Angaben von P 1 so hinzunehmen. Wenn er Zweifel hat muss er die begründen und den Sachverhalt auf dem Verwaltungswege ermitteln.

Beispiel für Betriebskosten usw.
bisherige Kaltwasservorauszahlung: 7,45
neue Vorauszahlung: 14,00
Neue Vorauszahlung P1: 7,00
ebenso mit Müllabfuhr und Warmwasser verfahren. Viel mehr ist es ja nicht was nach Personen/Verbrauch umgelegt wird.
Aber mit dem Vermieter absprechen!

Die Wohnungsgeberbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt kommt von P1
Gut wäre, wenn Vermieter zustimmt und man das schriftlich hat. Mitunter steht schon im Hauptmietvertrag, ob eine Untervermietung generell ausgeschlossen ist oder der Zustimmung des Vermieters bedarf
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#23

Beitrag von georg2016 »

Vielen Dank schon mal für die Hilfe und Infos, haben sehr weitergeholfen. - Sofern noch Fragen aufkommen werd ich mich melden. Bzw. es gibt noch Fragen zum Umzug allgemein aber die werde ich in dem geeignetem Bereich stellen.
georg2016
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#24

Beitrag von georg2016 »

Nochmal weiteres zum Thema: Im wba sind dann keine besonderen Eintragungen zu machen, außer die Einnahmen aus UM und erhöhte Betriebskosten? (Mit Nachweisen) Im Punkt zwei (Haushaltsmitglieder) usw. steht dann weiterhin nichts?
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Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

#25

Beitrag von Koelsch »

Ich gehe davon aus, dass ein Untermieter kein Haushaltsmitglied ist
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