Seite 2 von 2

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Fr 14. Jul 2017, 15:28
von georg2016
Ja richtig, genau so wurde es auch in der Veränderungsmitteilung angegeben. Wollte nur nochmal sichergehen.

Es kommt allerdings eine andere Unsicherheit auf. Wenn die Abschläge beim Energielieferanten angepasst werden. (logisch Verbrauch wird höher) Wie ist es denn anzugeben? Einfach die höhere Abrechnung hinschicken mit dem Hinweis (erhöhter Verbrauch wegen uM?) - das JC zahlt dann um den Betrag "mehr"?

(wohlbemerkt vorher wurde der komplette U-mietbetrag von der Leistung abgezogen wäre also nichts wo man unberechtigt "mehr" bekommen würde oder wo das JC einfach den Verbrauch des uM "sponsern" würde) - der Eindruck könnte aber so entstehen, man wolle dies so erreichen. Daher die Frage. - Rein rechnerisch wäre da natürlich kein Gewinn weil der uM betrag sowieso komplett vom Bedarf abgezogen wurde.

Vielleicht ist es ja an sich "falsch" den kompletten uM Betrag von der Leistung abzuziehen? - wurde ja dann komplett als Einkommen angerechnet.

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 19:56
von georg2016
Jetzt würde ich doch zum Thread zurückkehren - für 2017 wird bald eine (durch höheren Verbrauch, da der Untermieter den Anschluss mitbenutzt) Stromnachzahlung anstehen.

Wie soll man hier verfahren?

Dazu muss gesagt werden, dass die Zahlungen des Untermieters vom JC bisher vollständig als Einkommen angerechnet wurden. - Die hier erwähnte und so gedachte Pauschale
Die Miete kann ein wenig drüber liegen, wenn man mit der Mietzahlung eine Pauschale für Strom, Telefon, Internet, Kabel und evtl Möblierung und Waschmaschinennutzung festlegt.
Die man evtl. als "ansparen" für die kommente Nachzahlung kann somit formal geknickt werden.

Im Vertrag hab es nur eine aufschlüsselung da wurden einfach vom gesamtbetrag wo auch alle Nebenkosten drin waren folgendes getrennt ausgegliedert: inbegriffene Betriebskosten Vorauszahlung (darunter verstehe ich Strom und alles was keine Fixkosten sind und Verbrauchsabhängig entsteht?)

Zum Thema JC hat alles einbehalten: Ja stimmt, die Miete war ggf. höher als die hier erwähnte "hälfte der KdU" aber soll dann nicht statt der vollen Untermiete dann zumindest nicht die Untermite minus hälfte der KDU einbehalten werden? denn dann wäre es "OK" so würde die Rechnung ja aufgehen, denn so hätte P1 die "zu-viel-einnahmen" bei seite legen, die Effektiv sofort nach Einzug anfielen aber real erst mit der Nachzahlung.

Nun gibts 2. Optionen

1.) An der Nachzahlung werden sich Untermieter und Hauptmieter irgendwie einigen und z.B. hälfte hälfte aus eigener Tasche zahlen. D.h. angenommen nachzahlung ist 200 € - P1 lässt es vom Konto abziehen und Untermieter überweist auf das Konto 100€ - (heikel weil man nicht weiss wie das JC reagiert wenn da plötzlich 100€ erscheinen)

2.) Man zahlt das ganze wie in 1.) aber geht brav mit Bargeld hin und lässt sich das vom Stromanbieter quittieren. Irgendwie muss es aber trotzdem mitgeteilt werden da nun die gestiegenen Stromkosten berücksichtigt werden sollten, so geht die Rechnung mit der "Hälfte der Kdu" vielleicht doch noch auf ohne dass die Untermiete angepasst werden muss?

Oder trifft das hier zu?
Bei den Betriebskosten und Heizkosten kann man zwar grundsätzlich mit der Grundmiete zusammen eine Pauschalmiete vereinbaren, jedoch sind dann eventuelle Nachzahlungen von der Hauptmieterin allein zu tragen. Bei Ausfchlüsselung muss dann auch die Betriebskostenabrechnung geteilt werden.
Das erscheint mir eben nicht logisch weil es keine Pauschalmiete ist, eine Betriebskosten Vorauszahlung wurde eingetragen.

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 20:24
von Koelsch
:arge: Eigentlich hätte uns die Idee schon vorher kommen sollen - oder ich vergallopier mich gerade:

§ 11b Abs.1 Nr.5 SGB II - Strom ist etwas, das eben nicht unter die KdU fällt, d.h. aber auch, 50% des gesamten Stromabschlags sind als "mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben" von der Untermiete abzuziehen.

Genau das würde ich dann ab jetzt so beim JC geltend machen.

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 22:49
von georg2016
Das mit dem Strom habe ich mir jetzt auch angelesen :arge: naja hinterher ist man immer schlauer.
Heisst wohl erstmal einfach direkt bezahlen die Nachzahlung oder?

1.) Und die KdU weiterhin (z.B. nun gestiegene Wasserkosten usw.) werden nun automatisch verrechnet und angepasst ohne dass man was tun muss? (ok kann man gespannt bleiben, ist ja nicht so, dass es schon vorher keine kdU gäbe und trotzdem wurde die Untermiete voll abgezogen als ob das ganze einfach irgendeine Einnahme wie ne Schenkung wäre oder so :1: ) Oder bring ich da gerade was durcheinander und die Einnahme wird so oder so VOLL abgezogen nur, dass dann "mehr" kdU gezahlt wird?
Koelsch hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 20:24 :arge: Eigentlich hätte uns die Idee schon vorher kommen sollen - oder ich vergallopier mich gerade:

§ 11b Abs.1 Nr.5 SGB II - Strom ist etwas, das eben nicht unter die KdU fällt, d.h. aber auch, 50% des gesamten Stromabschlags sind als "mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben" von der Untermiete abzuziehen.

Genau das würde ich dann ab jetzt so beim JC geltend machen.
2.) Wie ist das nun einzutragen - in die VÄM ? Unter Absetzungen? Da auch kein Plan.

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 22:53
von Koelsch
Die GesamtKdU ändern sich doch nicht. Es ändert sich doch nur der Strom.

Das gibst Du in der VÄM bei den Werbungskosten an

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Mi 16. Mai 2018, 23:10
von kleinchaos
Wieso den Strom überhaupt angeben? Der ist doch nicht in der Miete drin, sondern im Regelsatz enthalten, muss doch eh jeder selber zahlen.

Die KdU, also die bisherige Alleinmiete, wird pro Kopf aufgeteilt, die Mieteinnahme mindert also die KdU. Kann also insoweit kein Einkommen sein.
Einzig ein Möblierungszuschlag könnte Einkommen darstellen, ist aber mit 15% des Mietpreises sicherlich unter den 50€ anrechnungsfrei

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Do 17. Mai 2018, 08:09
von Koelsch
Beispiel:

Gesamtmiete warm sei 600 €, Gesamtstromabschlag sei 100 €

Es wird Untermietvertrag geschlossen für 1 Person = 300 € "all inclusive"

JC rechnet also € 300 als Einkommen und überweist dementsprechend nur noch € 300 KdU.

Ich würde vorschlagen
300 € Untermiete minus € 50 "mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben" = erhöhte Stromkosten, also
250 € Nettoeinnahme aus Untermiete

600 € Gesamt KdU
250 € Untermiete
350 € KdU vom JC

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 14:25
von georg2016
Koelsch hat geschrieben: Do 17. Mai 2018, 08:09 Beispiel:

Gesamtmiete warm sei 600 €, Gesamtstromabschlag sei 100 €

Es wird Untermietvertrag geschlossen für 1 Person = 300 € "all inclusive"

JC rechnet also € 300 als Einkommen und überweist dementsprechend nur noch € 300 KdU.

Ich würde vorschlagen
300 € Untermiete minus € 50 "mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben" = erhöhte Stromkosten, also
250 € Nettoeinnahme aus Untermiete

600 € Gesamt KdU
250 € Untermiete
350 € KdU vom JC
Wenn ich das richtig verstehe also die in diesem Fiktivbeispiel genannte 50€ in den Werbungskosten eintragen mit entsprechendem Satz dazu wieso und weshalb?

Die Miete nachträglich anzupassen wäre natürlich auch eine alternative damit die Rechnung aufgeht, erscheint mir aber irgendwie zu "unsauber". Müsste evtl auch neuer vertrag gemacht werden usw, vor allem da die Miete nicht erhöht worden wäre sondern verringert.

kleinchaos hat geschrieben: Mi 16. Mai 2018, 23:10 Wieso den Strom überhaupt angeben? Der ist doch nicht in der Miete drin, sondern im Regelsatz enthalten, muss doch eh jeder selber zahlen.

Die KdU, also die bisherige Alleinmiete, wird pro Kopf aufgeteilt, die Mieteinnahme mindert also die KdU. Kann also insoweit kein Einkommen sein.
Einzig ein Möblierungszuschlag könnte Einkommen darstellen, ist aber mit 15% des Mietpreises sicherlich unter den 50€ anrechnungsfrei
Ja aber egal ob das nun mit der KDU abgerechnet wird oder nicht. Das hat ja nichts mit dem Untermieter zu tun, denn dieser hat doch untermiete zu zahlen inkl. Strom. - Das muss doch in der Gesamtuntermiete mit erfasst werden und so auch an das JC gemeldet werden.

Das Problem an der ganzen geschichte ist, dass da blauäugig ein zu hoher Betrag angesetzt wurde, das ist mir auch erst im nachhinein eingefallen, (der in dem neuen Jahr zwar wohl passen wird ohne dass einkommen entsteht) aber im vorherigem Jahr wo die alten abschläge noch gültig waren nicht.

------------
So ne zweite große Frage mit eigentlich zwei unterfragen aufgeteilt.

1.) Es kommt die Nachzahlungsrechnung an den Energielieferanten. So wie würdet ihr da verfahren? Untermieter überweist etwas davon an das Konto des Hauptmieters damit dieser diese Rechnung bezahlen kann oder soll das Bar an den Lieferanten bezahlt werden ? (möglich)

Da das JC ohnehin Strom nicht bezahlt, "bringt" es auch "nix" die neue Berechnung an das JC zu senden? Somit wäre die Sache ohne großen Papierkram und rumärgern erledigt (damit aber mit einem Verlust für den Untermieter u. Hauptmieter)

2.) Jetzt kam mir eine Idee die vielleicht ein wenig abenteuerlich ist, aber wenn man logisch drüber nachdenkt schlüssig.
Wie ich schon geschrieben habe wurde die Miete blauäugig (s.o.) ein wenig höher angesetzt um eben für diese Nachzahlung schon mal mit einzuberechnen ohne das Wissen dass das JC eben auch diese +50€ mit einbehält.

So nun hat das JC den gesamten Betrag einbehalten für den die Werbungskosten EFFEKTIV schon in dem vergangenem Jahr entstanden sind (Stromzähler hat sich schneller gedreht) nun hat man eine Berechnung von Energielieferanten bekommen, die für das VORHERIGE Jahr gültig ist für den auch die Werbungskosten nicht geltend gemacht wurden. - Für den Leistungsempfänger sind das nun 50€ Monatlich ausm Fenster geworfen sprichwörtlich. - denn dieser kann die Differenz aus eigener tasche bezahlen oder einigt sich irgendwie mit dem Untermieter der aber schon davon ausging diesen Anteil bezahlt zu haben.

Einigt sich allerdings der Untermieter dennoch (folge: 50€ für den Untermieter zum Fenster rausgeschmissen) und überweist wie in 1.) angedeutet z.B. die hälfte des Betrages auf das Konto des Hauptmieters besteht die Sorge, dass das JC bei der nächsten Durchsicht der Überweisungen stutzig wird und im schlimmsten fall nochmals irgendwas als einnahme abgezogen wird :5:

Wäre es vielleicht nicht möglich und auch Sinniger diese Kosten nochmal nachträglich auch für das Vergangene Jahr vom JC nachzufordern?

Re: ALG 2 - Hinzuziehen eines Bekannten

Verfasst: Mo 21. Mai 2018, 15:15
von Koelsch
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was Du da konstruierst.

Teil dem JC mit, ein Teil der Untermiete sind Werbungskosten und daher von den Einnahmen abzuziehen und Dui bist da, wohin Du willst. So wie in meinem Beispiel gezeigt, natürlich mit realistischen Beträgen