Koelsch hat geschrieben: ↑Do 17. Mai 2018, 08:09
Beispiel:
Gesamtmiete warm sei 600 €, Gesamtstromabschlag sei 100 €
Es wird Untermietvertrag geschlossen für 1 Person = 300 € "all inclusive"
JC rechnet also € 300 als Einkommen und überweist dementsprechend nur noch € 300 KdU.
Ich würde vorschlagen
300 € Untermiete minus € 50 "mit der Erzielung des Einkommens verbundene notwendige Ausgaben" = erhöhte Stromkosten, also
250 € Nettoeinnahme aus Untermiete
600 € Gesamt KdU
250 € Untermiete
350 € KdU vom JC
Wenn ich das richtig verstehe also die in diesem Fiktivbeispiel genannte 50€ in den Werbungskosten eintragen mit entsprechendem Satz dazu wieso und weshalb?
Die Miete nachträglich anzupassen wäre natürlich auch eine alternative damit die Rechnung aufgeht, erscheint mir aber irgendwie zu "unsauber". Müsste evtl auch neuer vertrag gemacht werden usw, vor allem da die Miete nicht erhöht worden wäre sondern verringert.
kleinchaos hat geschrieben: ↑Mi 16. Mai 2018, 23:10
Wieso den Strom überhaupt angeben? Der ist doch nicht in der Miete drin, sondern im Regelsatz enthalten, muss doch eh jeder selber zahlen.
Die KdU, also die bisherige Alleinmiete, wird pro Kopf aufgeteilt, die Mieteinnahme mindert also die KdU. Kann also insoweit kein Einkommen sein.
Einzig ein Möblierungszuschlag könnte Einkommen darstellen, ist aber mit 15% des Mietpreises sicherlich unter den 50€ anrechnungsfrei
Ja aber egal ob das nun mit der KDU abgerechnet wird oder nicht. Das hat ja nichts mit dem Untermieter zu tun, denn dieser hat doch untermiete zu zahlen inkl. Strom. - Das muss doch in der Gesamtuntermiete mit erfasst werden und so auch an das JC gemeldet werden.
Das Problem an der ganzen geschichte ist, dass da blauäugig ein zu hoher Betrag angesetzt wurde, das ist mir auch erst im nachhinein eingefallen, (der in dem neuen Jahr zwar wohl passen wird ohne dass einkommen entsteht) aber im vorherigem Jahr wo die alten abschläge noch gültig waren nicht.
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So ne zweite große Frage mit eigentlich zwei unterfragen aufgeteilt.
1.) Es kommt die Nachzahlungsrechnung an den Energielieferanten. So wie würdet ihr da verfahren? Untermieter überweist etwas davon an das Konto des Hauptmieters damit dieser diese Rechnung bezahlen kann oder soll das Bar an den Lieferanten bezahlt werden ? (möglich)
Da das JC ohnehin Strom nicht bezahlt, "bringt" es auch "nix" die neue Berechnung an das JC zu senden? Somit wäre die Sache ohne großen Papierkram und rumärgern erledigt (damit aber mit einem Verlust für den Untermieter u. Hauptmieter)
2.) Jetzt kam mir eine Idee die vielleicht ein wenig abenteuerlich ist, aber wenn man logisch drüber nachdenkt schlüssig.
Wie ich schon geschrieben habe wurde die Miete blauäugig (s.o.) ein wenig höher angesetzt um eben für diese Nachzahlung schon mal mit einzuberechnen ohne das Wissen dass das JC eben auch diese +50€ mit einbehält.
So nun hat das JC den gesamten Betrag einbehalten für den die Werbungskosten EFFEKTIV schon in dem vergangenem Jahr entstanden sind (Stromzähler hat sich schneller gedreht) nun hat man eine Berechnung von Energielieferanten bekommen, die für das VORHERIGE Jahr gültig ist für den auch die Werbungskosten nicht geltend gemacht wurden. - Für den Leistungsempfänger sind das nun 50€ Monatlich ausm Fenster geworfen sprichwörtlich. - denn dieser kann die Differenz aus eigener tasche bezahlen oder einigt sich irgendwie mit dem Untermieter der aber schon davon ausging diesen Anteil bezahlt zu haben.
Einigt sich allerdings der Untermieter dennoch (folge: 50€ für den Untermieter zum Fenster rausgeschmissen) und überweist wie in 1.) angedeutet z.B. die hälfte des Betrages auf das Konto des Hauptmieters besteht die Sorge, dass das JC bei der nächsten Durchsicht der Überweisungen stutzig wird und im schlimmsten fall nochmals irgendwas als einnahme abgezogen wird
Wäre es vielleicht nicht möglich und auch Sinniger diese Kosten nochmal nachträglich auch für das Vergangene Jahr vom JC nachzufordern?